von docthommy » 20.08.2016, 18:36
Ich habe ein Urostoma und damit auch erhebliche pflegerische Aufwendungen für meine Frau.Gibt es Erfahrungen,wie sich die Pflegekasse auf evtl.Antrag auf Pflegegeld positioniert?
von Börgi » 20.08.2016, 19:02
Ahoi docthommy,
die reagieren unterschiedlich!!
Einige haben überhaupt keine Schwierigkeiten, andere keine Chance!!
Ich glaub, das hängt auch vom jeweiligen Gutachter ab.
Mein Antrag wurde damals abgelehnt, ich war nicht krank genug und zu jung! Mein Schwiegervater (84) hat Magenkrebs, inoperabel und chancenlos, bekommt Chemo, gestreut in die Leber, schwer zuckerkrank und Rheuma, wurde abgelehnt, so schlimm krank sieht er nicht aus, "der Patient macht einen wohlen und gesunden Eindruck"!! Das glaubt man einfach nicht!!! Die "Gutachterin" hat voll ein an der Waffel!!
Am besten stellts Du einen Antrag und wartest ab, laß es auf Dich zu kommen!
Ich wünsch Dir viel Glück!!!!
Liebe Grüße von Börgi!!!!
von Renni » 20.08.2016, 19:04
Hallo docthommy,
Pflegeleistung nach dem Pflegegesetz bekommst Du nach Antrag bei der Pflegekasse deiner Krankenkasse. Brauchst Du Hilfe beim Waschen oder An-und Auskleiden und anderen Tätigkeiten des täglichen Lebens? Am besten Ihr macht eine Zeitlang ein Protokoll über alle Verrichtungen bei der Deine Frau Dir hilft. Nur wegen der Urostomaversorgung wird keine Pflegestufe anerkannt.
Hier ein Link mit Information zu den Pflegestufen.
https://www.pflege.de/pflegekasse-pfleg ... rm/sgb/xi/
Liebe Grüße Renate
von docthommy » 24.08.2016, 18:04
Hallo,liebe Mitbeutelträger.
Ich danke für Eure Antworten!ich denke,ich werde es einfach mal probieren-dann werde ich ja seh
von Sanfisch » 08.02.2017, 18:36
In 2017 gibt es neue Stufen bei der Pflegestufe.
https://www.jedermann-gruppe.de/pflegeg ... -4-5-2017/
Da hat sich doch das ein oder andere geändert.
von Pittja » 08.02.2017, 20:54
Hallo docthommy,
ich habe für meine Mutter und meinen Vater Pflegegeld beantragt, mein Vater ist inzwischen verstorben, meine Mutter lebt noch. Ganz wichtig und das schreibe ich nicht für umsonst ist eine gute Vorbereitung auf das Gespräch wenn der MDK kommt. Ich hatte jedesmal ein Pflegetagebuch erstellt und alle beiden sind im ersten Anlauf sofort eingestuft wurden in die Pflegestufe I und II. Je besser Du dich vorher im Internet "unabhängig" informierst um so besser, ganz misserable Erfahrung habe ich mit Information zum Pflegegeld bei der Krankenkasse gemacht. I ch hatte sogar die Pflegeberatung der Kasse da, die hatte zu meinem Vater gesagt, sie können ja noch alleine zur Toilette gehen, da gibt es keine Pflegestufe................
ich wünsche Dir alles gute, Anne
von Seneca1962 » 12.04.2017, 19:46
Hallo zusammen,
bei meinem Bekannten war der MDK - Begutachtung nach dem neuen Katalog. Die Dame klammerte sich an die Fragen, die für jeden scheinbar gleich sind.
Es handelt sich hier um eine OP die aufgrund von Diabetes nicht zuheilt. Die OP war Mitte Januar. Bis heute ist Wunde nicht geschlossen. Lt. Ärzte dauert dies bis mind. Herbst. Das Urostoma an der Blase ist nicht dicht. Nach 3-4 Stunden undicht. Keiner da der es versorgt. Der Bekannte hat weitere Handicaps. Er ist auf einem Auge blind, ein Bein ist versteift, er ist von sehr kräftiger Körperstatur. Er kann das Urostoma nicht selber versorgen. Er kann sich auch im Intimbereich nicht wirklich sauber waschen - benötigt Hilfe.
Er kann seinen Haushalt auch nicht versorgen, wie das Einkaufen.
Auch die Termine zum Arzt, Krankengymnastik oder sonstwohin mit dem Auto geht nur beschwerlich.
Die Dame vom MDK sagt, dass das alles zusammengerechnet kaum eine Rolle spielt. Er würde den Pflegegrad 1 bekommen.
Das würde aber heißen, dass er keinen Anspruch auf die Verhinderungspflege hat und sich somit keine Hilfe ins Haus holen kann, die ihn wenigstens etwas unterstützt und das Pflegegeld ist mit Pflegegrad auch recht gering.
Wie kann dem Mann geholfen werden. Ist es richtig, dass es keinen Pflegegrad 2 oder gar 3 dafür gibt? Er hat im Haushalt niemanden, der ihn unterstützen kann. Er ist auf fremde Hilfe angewiesen, in ganz vielen Belangen, vorallem die Stomaversorgung und die Wundversorgung. In der Wunde sitzt zudem noch ein Keim. Alles sehr aufwändig.
Wie sind die Erfahrungen mit Pflegegeld?
von doro » 12.04.2017, 20:16
Hallo Seneca,
die Verhinderungspflege kommt,so mein Wissen,erst dann zum Tragen,wenn er gepflegt werden muss,weil seine ursprüngliche Pflege,verhindert ist.Z.B. Wegen Urlaub oder Krankheit.
Aber,da er nun nach dem Krankenhausaufenthalt in einer schlechteren Situation ist,wie vorher,sollte er eigentlich schon Pflege bekommen.Z.B, wegen Verbandswechsel oder Wundversorgung.dieses wahrscheinlich aber nur Stundenweise.Teil-Nun hat sich in der Pflege einiges geändert,deshalb will ich mich da nicht zu weit aus dem Fenster lehnen.Aber,der med.Dienst schaut schon sehr deutlich und ist in der Regel nicht zu großzügig.
Wie wäre es mit Reha oder Kurzzeitpflege?
von Hanna70 » 12.04.2017, 21:34
Hallo Seneca,
auf jeden Fall solltet Ihr Widerspruch einlegen. Damit macht man nie etwas falsch.
Beim zweiten Versuch seid Ihr ja auf die Fragen etwas besser vorbereitet.
Das mit der Verhinderungspflege hat doro ja schon erklärt, die gibt es nur, wenn derjenige einen Pflegegrad bereits hat und die ihn sonst betreuende Person verhindert ist. Grundsätzlich ist es mehr als schwierig, auch nach dem neuen Gesetz, einen Pflegegrad zu erhalten. Das ist lediglich für demenzkranke Patienten etwas leichter geworden
Für die Wundversorgung kann der Hausarzt ggf. einen Pflegedienst per Rezept beauftragen. Bei der Stomaversorgung bin ich auch nicht sicher, ob da die einseitige Erblindung eine Begründung sein könnte.
Ich hab nicht ganz verstanden, wie das mit dem Autofahren ist. Fährt Dein Bekannter noch selbst?
LG Rosi
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