von Gronaucamper » 08.12.2014, 17:11
Hallo,
Steht uns Stomaträgern eigentlich Pflegestufe 1 zu?
Gruß Volker
von Sonne68 » 08.12.2014, 18:03
Hallo Volker,
Die Pflegestufe 1 so wurde mir erklärt bekommt man, wenn eine erhebliche Pflegebedürftigkeit beginnt, wenn täglich durchschnittlich mindestens 90 Minuten lang Hilfe geleistet werden muss und davon mindestens 46 Minuten auf mindestens zwei Verrichtungen der Grundpflege entfallen.
Meine Krankenkasse erklärte mir, dass die Stomaversorgung alleine kein Grund wäre für eine Pflegestufe.
Lg Heike
von hmengers » 08.12.2014, 18:39
Es müssen zwar keine 90 Minuten sein (Das wäre Pflegestufe 2), aber ein Stoma allein ist kein Grund für Leistungen der Pflegeversicherung.
Herbert
von Hanna70 » 08.12.2014, 19:20
hmengers hat geschrieben:Es müssen zwar keine 90 Minuten sein (Das wäre Pflegestufe 2),
von Börny » 08.12.2014, 20:36
Guten Abend Volker...
Tja, heute überhaupt eine Pflegestufe zu bekommen ist schon ein Kampf.....Mir steht noch nicht mal ein Mehrbedarf ( finanziell ) zu , weil ich in meinem 100% Schwerbehindertenausweis das G nicht besitze...Ich lebe durch meine frühere Selbstständigkeit von der Grundsicherung...Krankheit begann mit 38 Jahren und da sichert man sich noch nicht so ab....Obwohl ich seit 10 Jahren an Polyneuropathie leide.....( Tabl.-Einnahme notwenig ) beider Unterschenkel....
das heißt alles was rundherum geschieht....muß ich selbst finanzieren....
Und wie schon andere schrieben...Pflegestufe I = 90 Min. .......
von Börgi » 09.12.2014, 16:01
Hallo Volker,
kannst Du voll vergessen, daß wir wegen unserer Stoma eine Pflegestufe bekommen.
Habe es auf anraten meiner KK auch beantragt und zweimal abgelehnt.
Die ticken nicht richtig!!
Stomapflege und-versorgung gehört z.B.nicht zur täglichen persönlichen Hygiene.Das wäre eine medz.Versorgung und könnte auch von der Stomaschwester erledigt werden.ha ha
Ruf diemal nachts um drei,nach einem Beutelunfall an-zählt nicht.
Für Duschen und Haarewaschen stehen Dir nur ein paar Minuten zu, da schaffst Du es nicht mal Dir die Socken auszuziehen!
Mir wurde gesagt,Depressionen sind keine Krankheit.
Die sind so rotzfrech, ich hab dann aufgegeben.
LG Börgi!!
Bist Du noch so wie ich unter 50, hast Du fast keine Chance.
von Sonnenaufgang » 09.12.2014, 21:01
Hallo,
um Pflegegeld zu bekommen, müsste man ja auf Hilfe durch eine Pflegeperson angewiesen sein.
Wenn ihr Euch nicht mehr ohne Hilfe waschen,anziehen,die Haushaltsverorgung nicht mehr allein machen könnt,usw. dann besteht ggf. ein Anspruch auf Pflegegeld.
Ein Stoma allein begründet natürlich keinen Anspruch auf Pflegegeld.
Gruß
Hans
von Börgi » 09.12.2014, 22:27
Hallo Hans,
die Hilfe bei der Pflege kann auch von Familienangehörigen ausgeführt werden und die haben dann Anspruch auf Pflegegeld.
Es gibt soviele Ehepartner,Kinder und Lebensgefährten, die sich aufopfern und alles geben, bis an den Rand der Erschöpfung, aber das wird oft nicht ausreichend anerkannt und gewürdigt.Es wird einfach als selbstverständlich hingenommen.
LG Börgi!!
von doro » 09.12.2014, 22:46
Ich finde, man sollte nun nicht alles verallgemeinern und die Kirche im Dorf lassen.
Es gibt soviele Ehepartner,Kinder und Lebensgefährten, die sich aufopfern und alles geben, bis an den Rand der Erschöpfung, aber das wird oft nicht ausreichend anerkannt und gewürdigt.Es wird einfach als selbstverständlich hingenommen.
LG Börgi!!
von Addie » 10.12.2014, 10:44
Aus "Info zu Pflegestufen"
Pflegestufe 0/1
...Bei der Einstufung wird ein deutlicher Schwerpunkt auf den Bereich der Grundpflege gelegt. Es wird berücksichtigt, welche Hilfen nötig sind, um Körperpflege, Kleiden, Toilettengänge, Nahrungsaufnahme und die dazu nötigten Wege zu bewältigen. Hilfen bei der Freizeitgestaltung, allgemeine Beaufsichtigung und Betreuung, aber auch ärztlich verordnete Maßnahmen der häuslichen Krankenpflege spielen bei der Einstufung kaum eine Rolle.
Um die Pflegestufe I zu erreichen, müssen regelmäßig und auf Dauer, täglich, durchschnittlich Hilfen im Umfang von mindestens 90 Minuten nötig sein und davon müssen mindestens 46 Minuten auf mindestens zwei Verrichtungen der Grundpflege entfallen.
Viele Menschen, die regelmäßig Unterstützung brauchen, um in den eigenen vier Wänden bleiben zu können, sind nicht auf so umfangreiche Hilfen angewiesen.
Das wird in der Umgangssprache Pflegestufe 0 genannt.....
• Besteht regelmäßiger Pflegebedarf, ohne die Voraussetzungen einer Pflegestufe zu erfüllen, können auch die Beratungsbesuche in Anspruch genommen werden. In diesem Rahmen können Pflegefachkräfte, die sich vor Ort auskennen, oft nützliche Hinweise geben....
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