von Beutelmaus » 23.01.2009, 08:31
Huhuhu Frank,
natürlich muss Dir die Umschulung auch Spaß machen und es sollte ein Bereich sein, wo Fachkräfte gesucht werden.
Gruß
Beutelmaus
von Chiara73 » 23.01.2009, 12:32
Hallo Beutelmaus,
also ich habe einen Schwerbehindertenausweis mit einem GdB von 70 %. Dadurch habe ich eine Woche Urlaub mehr und natürlich steuerliche Vorteile. Gekündigt werden kannst Du nur, nachdem das Integrationsamt dem Kündigungsgesuch Deines Arbeitgebers zugestimmt hat. Das wird genau prüfen, ob die Berechtigung vorliegt und entscheidet - meines Wissens nach, ich arbeite übrigens in einer Anwaltskanzlei -meistens zu Gunsten des Schwerbehinderten, d. h. es muss geprüft werden, ob Du nicht anderweitig in der Firma eingesetzt werden kannst.
Außerdem gilt der erhöhte Kündigungsschutz SCHON AB ANTRAGSTELLUNG, was eventuell für manchen sehr wichtig sein kann. Unser Fachanwalt für Arbeitsrecht rät sogar dem einen oder anderen Mandanten, der mit einer Kündigung rechnen muss, ganz fix einen solchen Antrag zu stellen. Ob er damit durchkommt, ist eine andere Geschichte, aber so gewinnt man schon mal etwas Zeit
Liebe Grüße
Chiara
von donald » 23.01.2009, 12:53
Chiara73 hat geschrieben:Hallo Beutelmaus,
Außerdem gilt der erhöhte Kündigungsschutz SCHON AB ANTRAGSTELLUNG, was eventuell für manchen sehr wichtig sein kann. Unser Fachanwalt für Arbeitsrecht rät sogar dem einen oder anderen Mandanten, der mit einer Kündigung rechnen muss, ganz fix einen solchen Antrag zu stellen. Ob er damit durchkommt, ist eine andere Geschichte, aber so gewinnt man schon mal etwas Zeit
Liebe Grüße
Chiara
von Chiara73 » 23.01.2009, 14:25
Kein Scherz, so geschehen bei meinem Göttergatten...
Nur hat die Firma dann leider Konkurs angemeldet und er hätte sowieso keinen Schwerbehindertenausweis bekommen. Tja, mancher Anwalt hat halt alle Tricks auf Lager und wenn´s hilft....
von Chiara73 » 23.01.2009, 14:26
Kein Scherz, so geschehen bei meinem Göttergatten...
Nur hat die Firma dann leider Konkurs angemeldet und er hätte sowieso keinen Schwerbehindertenausweis bekommen. Tja, mancher Anwalt hat halt alle Tricks auf Lager und wenn´s hilft....
Ups, da hat der Compi gerade gestreikt und ich dachte, der Beitrag wäre abgeschmiert
von donald » 23.01.2009, 14:39
Chiara73 hat geschrieben: Tja, mancher Anwalt hat halt alle Tricks auf Lager und wenn´s hilft....
von Chiara73 » 23.01.2009, 14:46
Was soll ich dazu sagen? Bin für die Vorgehensweise meines Chefs weder verantwortlich noch kann ich sie beeinflussen und wenn die Mandanten zufrieden sind, kann ich mich doch nicht beschweren (sichert schließlich auch mein Gehalt).
Ob ich das alles moralisch verantworten kann, ist die andere Seite, die aber auch in diesem Fall niemanden interessiert und die keinen Einfluss hat...
Solange der Rubel rollt, sind die Juristen zufrieden
von hmengers » 23.01.2009, 15:23
Aufschrei Es gibt solche und solche. Ich fühle mich betroffen!Solange der Rubel rollt, sind die Juristen zufrieden
von Chiara73 » 23.01.2009, 15:42
SORRY!!! War wohl zu allgemein geschrieben!!! Ich spreche natürlich nur von denen, die ich im Laufe meiner 20-jährigen Tätigkeit als ReNo kennengelernt habe. Fremde Personen sind natürlich ausgeschlossen!!!
Asche auf mein Haupt...
von Beutelmaus » 02.03.2009, 18:11
Hallo zusammen,
es ist endlich soweit.
Ich hatte versprochen zu berichten, ob mein Arbeitgeber die zusätzl. Tage Urlaub berücksichtigen wird oder ob der AG wartet, dass der Anspruch verjährt .
Meine Freude war sehr groß, als ich meine letzte Abrechnung heute gesehen habe. Suuuuuper!!!
Gruß
Monika
Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 16 Gäste
Die Inhalte von www.stoma-forum.de sind ausschließlich zu Informationszwecken bestimmt.
Soweit die Inhalte medizinische Informationen, Hinweise und Empfehlungen enthalten, sind diese zur Unterstützung, aber in keinem Fall als Ersatz für eine persönliche Beratung durch eine qualifizierte medizinische Pflegekraft (z.B. Stomatherapeutin) oder für eine Untersuchung oder Diagnose durch einen approbierten Arzt bestimmt.
Wenn Du uns unterstützen möchtest, freuen wir uns
über eine Spende (deren Höhe in eigenem Ermessen
liegt) zugunsten unseres gemeinnützigen Selbsthilfe-
vereins Stoma-Welt e.V.
Spendenkonto
Empfänger:
Selbsthilfe Stoma-Welt e.V.
IBAN.: DE09 5605 0180 0017 0474 16
BIC: MALADE51KRE
Institut: Sparkasse Rhein-Nahe