von Biggi0001 » 03.03.2009, 03:20
Chiara73 hat geschrieben:Außerdem gilt der erhöhte Kündigungsschutz SCHON AB ANTRAGSTELLUNG, was eventuell für manchen sehr wichtig sein kann. Unser Fachanwalt für Arbeitsrecht rät sogar dem einen oder anderen Mandanten, der mit einer Kündigung rechnen muss, ganz fix einen solchen Antrag zu stellen. Ob er damit durchkommt, ist eine andere Geschichte, aber so gewinnt man schon mal etwas Zeit
von Frank38 » 03.03.2009, 13:44
Huhu,
Hinausziehen der Kündigungsfrist geht schon lange nicht mehr, mit dem trick des Fachanwaltes. Das hat Biggy ja schon geschrieben, das es eine frist gibt von 3 Wochen, Kündigung schon erhalten und dann Antrag stellen ist ziemlich zwecklos. Die neue regelung gibts es aber schon lange glaube, das wahr früher mal so bei Antragsstellung hatte man Automatisch Kündigungsschutz heute bei der Frist hat man keinen Kündigungschutz mehr, erst nach denn 3 Wochen wird er gewährt.
lg Frank
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