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Rechtsbeistand in Fragen des Sozialrechts – Seite 1

Das Forum zum Erfahrungsaustausch rund um sozialrechtliche Themen, z.B. zur Schwerbehinderung, zum Bezug der Hilfsmittel, zu Zuzahlungen und vielen anderen Themen.

Hinweis: Dieses Forum ist ein Laienforum. Sofern rechtliche Themen angesprochen werden ersetzt es keine Rechtsberatung und dient nur dem Erfahrungsaustausch zwischen betroffenen Laien.
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Rechtsbeistand in Fragen des Sozialrechts

Beitrag von Webkänguru » 24.05.2012, 19:38

Hallo liebe Forums-Mitglieder,

nicht nur hier im Stoma-Forum auch per Email und telefonisch erreichen uns immer mehr Fragen aus dem sozialrechtlichen Bereich. Die Bandbreite der Themen ist gross, von Fragen zu Nachteilsausgleichen bei Schwerbehinderung über Fragen zur Erwerbsminderungsrente bis hin zu Streitigkeiten über den individuellen Bedarf an Stoma-Hilfsmitteln und vieles mehr.

Auch wenn viele Forums-Mitglieder durch ihre eigenen Erfahrungen zu Problemlösungen beitragen können geht es manchmal um knackige Situationen, in denen auch eine individuelle Unterstützung notwendig ist. Deshalb hat der Vorstand der Selbsthilfe Stoma-Welt e. V. unseren hmengers nach § 73 SGG als Rechtsbeistand in Fragen des Sozialrechts bevollmächtigt. Herbert übt diese Funktion schon seit vielen Jahren erfolgreich für die Fördergemeinschaft der Querschnittgelähmten in Deutschland e. V. (www.fgq.de) aus und darf durch diese Bevollmächtigung jetzt auch für Fördermitglieder der Selbsthilfe Stoma-Welt e. V. tätig werden. Das ist mehr als nur einfach einen Rat geben und deshalb hat der Gesetzgeber für diese einem Anwalt vergleichbare Tätigkeit auch vorgeschrieben, dass sie nur für Mitglieder und Fördermitglieder des Vereins erfolgen darf, der eine solche Bevollmächtigung erteilt hat. Deshalb gibt es auch keinen Rechtsanspruch auf eine Vertretung oder Bevollmächtigung. Das Ganze bleibt ehrenamtlich.

Wann ist Herbert der richtige Ansprechpartner?

Beispiele: Trotz aller Bemühungen lehnt die Krankenkasse die Kostenübernahme für (Stoma-) Hilfsmittel ab.
Anträge an Krankenkassen, Sozialämter oder Rentenversicherung werden nicht erledigt. Negative Bescheide bei denen ein Widerspruch eingelegt und notfalls vor dem Sozialgericht geklagt werden muss.

Der Wert der Erfahrungen, die die Mitglieder untereinander im Forum weiterreichen wird dadurch nicht geschmälert. Ganz im Gegenteil, diese Erfahrungen sind wertvoll. Deshalb schaltet sich Herbert im Forum auch nur dann ein wenn falsche oder missverständliche Informationen zu Verwirrung führen könnten oder andere keine hilfreichen Informationen geben konnten.

Infos zur Fördermitgliedschaft

Fördermitglieder unterstützen die Selbsthilfe Stoma-Welt e. V. und damit unter anderem das Stoma-Forum mit einer regelmäßigen Spende in beliebiger Höhe, aber mindestens 20 EUR pro Jahr. Als Fördermitglied erhaltet Ihr den dreimal jährlich erscheinenden Newsletter der Selbsthilfe Stoma-Welt e. V. und könnt auch Herberts Unterstützung in Anspruch nehmen. Weitere Verpflichtungen, die über eine Spende hinaus gehen, entstehen Euch dabei nicht. Selbstverständlich freuen wir uns, wenn Ihr nach erfolgreichem Abschluss einer Angelegenheit mit der Unterstützung von Herbert eine Extra-Spende macht. Aber das ist nicht verpflichtend.

Weitere Infos findet ihr hier:


Im Namen des Vorstandes des Selbsthilfe Stoma-Welt e.V.,
euer Christian
stellv. Vorsitzender

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Webkänguru

Moderator

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