von Frau Lachmann » 23.09.2011, 20:21
Hallo,
heute nachmittag erhielt ich den Bescheid von meiner Krankenkasse (AOK), dass die Reha abgelehnt wird.
Begründung:
"Nach Stellungnahme des MDK sind die med. Voraussetzungen für eine stationäre Anschlussrehabilitation nicht erfüllt. Die ambulanten vertragsärztl. Behandlungen in Wohnortnähe sind ausreichend."
Was ist denn das für eine Begründung?
Dann dürfte ja keiner mehr zur Reha, denn einen Arzt hat ja wohl jeder irgendwie in der Nähe.
Nun will ich Widerspruch einlegen.
Wie gehe ich richtig vor, damit das so schnell wie möglich bearbeitet wird?
Denn ich brauche die Reha dringend, habe ja die offene Narbe zu versorgen, Arzt macht keine Hausbesuche und körperlich habe ich auch total abgebaut.
Traurige Grüße, Lachi
Ich hatte auch eine Ablehnung bekommen und habe direkt von der Klinik aus bei der Krankenkasse/Qualitätsmanagement angerufen.
Schon am Telefon bekam ich zur Antwort, das ich umgehend eine schriftliche Zusage bekomme.
Ich bin dann auch direkt von der Klinik aus zur AHB.
LG
von hmengers » 24.09.2011, 10:30
Hallo Lachi,
"Die Ablehnung meines Antrags ist mir unverständlich. Ich lege dagegen Widerspruch ein.
Bitte sschicken Sie mir UMGEHEND eine Kopie der Stellungnahme des MDK nach Aktenlage zu.
Da es sich um eine dringende Angelegenheit handelt bitte ich um schnellstmögliche Erledigung, damit auch zeitgerecht eine Anschlussheilbehandlung stattfinden kann.
Ich bitte um Eingangsbestätigung."
Kopieren, in Word (o.ä.) einfügen und losschicken, am besten per Fax oder als Anlage zu einer E-Mail mit Empfangsnachweis.
Viel Erfolg
Herbert
von Hanna70 » 24.09.2011, 12:38
Hallo Lachi,
mach das ganz ganz schnell, was Dir Herbert geschrieben hat. Die AHB sollte ja innerhalb von 2 Wochen nach der Entlassung erfolgen.
Viel Erfolg wünscht Rosi
von hoffnung » 24.09.2011, 12:47
hallo lachi,
meine neurologische reha wurde auch abgelehnt.
die begründung:
die eingereichten ärztlichen unterlagen lassen bei dieser erkrankung keine positive prognose für ein zu erreichendes rehabilitationsziel mit längerfristiger verbesserung des allgemeinzustandes und verringerung der gesundheitlichen beeinträchtigungen erkennen. die bestehenden krankheiten können durch intensive ambulante therapie zu hause sowie vor ort durch den hausarzt und durch fachärzte behandelt und therapiert werden.
weiss nur nicht was das soll. ich weiss auch das meine einschränkungen nie mehr besser werden, aber hatte gehofft das es diesmal genehmigt wird.
das war jetzt schon die 3. abgelehnte rehamassnahme. 2 mal durch die rentenversicherung und diesmal durch die krankenkasse.
traurige grüsse
ute
von Hanna70 » 24.09.2011, 14:36
Hallo Ute,
ich hoffe Du gehst auch in Widerspruch! Kann doch nicht sein, dass Die KK so eine Art "Kopfprämie" für die chronisch Kranken abfasst, und sie dann ihrem Schicksal überlässt. :mad:
Zu ambulanten Therapien muss man ja auch erst einmal hinkommen. Das belastet zusätzlich. Ich würde das gar nicht schaffen - außer es sei gleich um die Ecke.
Ich wünsche Dir viel Erfolg.
LG Rosi
von Häslein » 24.09.2011, 16:25
Liebe Lachi,
so etwas macht mich immer wütend.
Manchmal habe ich den Eindruck, die Entscheider benehmen sich so, als ob es von ihrem eigenen Geld abginge. :mad:
Tut mir sehr leid, dass Du deshalb Ärger hast. Aber damit ist Dir auch nicht geholfen. Kannst Du vielleicht die Sache nicht einem Rechtsbeistand geben, der für Deine Belange eintritt? Jemand, der sich damit gut auskennt, wie Herbert?
Hoffentlich wird ganz rasch zu Deinen Gunsten entschieden. Das wünsche ich Dir!
Häslein
Hallo L.
was kannst Du tun bei einer Ablehnung der beantragten Reha?
Zunächst kann ein klärendes Gespräch mit Deiner Krankenkasse sinnvoll sein.
Lege Dir Deine Argumente für dieses Gespräch zurecht. Wenn Du merkst, dass der/die “Sachbearbeiter” Deinem Vortrag nicht folgen können, bitte das Gespräch an den Sachgebietsleiter weiter zu leiten.
Es sollte begründet werden, weshalb eine stationäre Rehamaßnahme angebracht ist.
Die Bewilligung einer Rehamaßnahme wird in immer stärkerem Maße davon abhängen, ob die medizinisch nötigen Erklärungen (Bausteine) so schlüssig wie möglich dargestellt werden. -siehe späteren Hinweis-
Auf die noch “offene Wunde-Versorgung” hinweisen. Ich würde die Rehaklinik anrufen und fragen, ob die Wundversorgung durch dort vorgehaltenes Personal gewährleistet ist, es gibt auch Reha-Kliniken die darauf zusätzlich spezialisiert sind.
Stationäre Maßnahmen werden nach dem Gesetz nur genehmigt, wenn ambulante Maßnahmen nicht ausreichen, nicht den gewünschten Erfolg brachten, oder aus anderen Gründen: wie vor Ort nicht verfügbar oder durch familiäre Belastungen eine Therapie, nicht möglich ist. (Viele Einrichtungen verfügen nicht über dieses notwendigen Equipmen)
Wichtig ist auch, die Schwerpunkte der stationären Behandlung zu formulieren.
Begründungen/Tips:
- insbesondere auch um einer drohenden Behinderung vorzubeugen;
- eine Behinderung zu beseitigen, eine Behinderung zu bessern oder eine Krankheit zu heilen;
- ihre Verschlimmerung zu verhüten oder Krankheitsbeschwerden zu lindern; (Schmerzen)
- Pflegebedürftigkeit zu vermeiden oder zu mindern;
Oder auch bisher verordnete ambulante, krankengymnastischen und physikalischen Maßnahmen sind ausgeschöpft und nicht mehr ausreichend.
Bei dem hier vorliegendem Krankheitsbild ist mit einer schlechten Prognose hinsichtlich der Gefahr einer stark zunehmenden Verschlechterung zu rechnen.
Die stationäre Rehabilitation gewährleistet eine umfassende und interdisziplinäre Versorgung durch Ärzte und therapeutische Mitarbeiter aus verschiedenen Fachrichtungen.
Der stationäre Aufenthalt gibt Dir die notwendige Zeit und fachliche Hilfestellung zur Verarbeitung und Bewältigung der Ursachen und Auswirkung der Krankheit.
Rehabilitationsbedarf ist dann gegeben, wenn bei Vorliegen einer oder mehrerer Fähigkeitsstörungen (Mindestvoraussetzung) über kurative Maßnahmen hinaus die Methoden und Verfahren der rehabilitativen Medizin eingesetzt werden müssen, um diese Fähigkeitsstörungen beseitigen oder zumindest verringern zu können.
Der Schwerpunkt der Behandlung sollte dabei auf folgenden Gebieten liegen:
- Balneo-physikalische Therapie und Krankengymnastik;
-Unter balneo-physikalischer Therapie versteht man klassische Maßnahmen wie:
Stangerbäder, Massagen, Fangopackungen, Heukissen u.ä. Diese Maßnahmen kommen vor allem mit dem Ziel der Entspannung und der Linderung evtl. auf- tretender begleitender körperlicher Beschwerden wie z.B. Rückenschmerzen oder Muskel verspannungen zum Einsatz.
- Hirnleistungstraining:
- Psychotherapie und Gesprächstherapie;
- Ergotherapie und Aktivitäten des täglichen Lebens usw.;
- evtl. auch Wundbehandlung.
Wenn möglich auch auf die Rehabilitationsprognose hinweisen ggf. vom Hausarzt attestieren lassen.
wünsche Dir Kraft und Genehsung,
Horst
von Frau Lachmann » 24.09.2011, 19:30
Vielen vielen Dank für Eure Antworten!
Ich werde Mo. als erstes bei dem Sachbearbeiter von der Krankenkasse anrufen.
Und mir alles aufschreiben, was ich zu sagen habe. Das bereite ich morgen schon vor und schreib das dann hier auch nochmal, dann könnt ihr drüber gucken, wenn ihr wollt.
Wenn ich dran denke, dass die AOK-Mitarbeiterin mir sogar erst keine Kostenübernahme für die stationäre OP zusagen wollte, weil "eine Hernie kann man doch ambulant operieren"! Sie kannte das Wort Hernie nur als Leistenbruch.
Also nochmals ganz lieben Dank für eure sehr hilfreichen und ausführlichen Tipps!
Hoffnungsvolle Grüße, Lachi
von hmengers » 24.09.2011, 21:09
Hallo Lachi,
taktische Vorgehensweise:
Zuerst der KURZE Widerspruch schriftlich, um einen "Vorgang" zu produzieren. (Lange Briefe landen zuerst im Stapel - "lese ich später genau..")
Wenn Du ein Fax geschickt hast, einige Stunden später anrufen und fragen, ob der Widerspruch eingegangen ist und bearbeitet wird bzw. welche zusätzlichen Informationen noch benötigt werden. Natürlich anbieten, diese schnellstens zu besorgen.
Zwei Tage nach Fax und Telefonat wieder anrufen UND FAXEN, ob schon eine Entscheidung getroffen wurde. Bei "Nein" am nächsten Tag wiederholen Lästig werden, damit man Dich vom Schreibtisch bekommt.
Viel Erfolg
Herbert
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