von Lizzy » 04.01.2012, 10:11
Hallo guten Morgen,
zunächst einmal ein gutes Neues Jahr für alle.
Meine Frage:
Wann habt Ihr nach der Rückverlegung bei der
Schwerbeh. stelle gemeldet, dass ihr kein Stoma
mehr habt?
Gibts da einen bestimmten Zeitraum?
Viele Grüße
Lizzy
von doro » 04.01.2012, 13:46
Liebe Lizzi,
in Deinem Bescheid steht, dass Du gesundheitliche Veränderungen melden musst. Ich sehe es so, dass es recht bald geschehen muss, denn Verschlechterung des Gesundheitszustandes wirst Du ja auch recht schnell beantragen,oder ?? Sehe gerade, dass Du seit April RV bist,dann laufen die Steuerlichen Vorteile wohl auch gerade aus ? Um nicht in den Verdacht der Steuerhinterziehung zu kommen,würde ich bei den pingeligen Finanzämtern recht bald dem VA Kenntnis geben.
von Frank38 » 04.01.2012, 17:08
Huhu Lizzy,
musst einen Änderungsantrag stellen, da deine Gesundheitliche Situation sich geändert hat und was Doro geschreiben hat das mit dem Finanzamt würde ich auch regeln. Aber eigentlich fordert die Behörde einen auf um mitzuteilen ,ob sich sein Gesundheitszustand gebessert hat. Sie wissen ja das du eine RV hattest und prüfen dies ja.
http://www.versorgungsaemter.de/Antraege_index.htm
lg Frank
von Biggi0001 » 04.01.2012, 19:49
Achtung - melde deine Veränderungen umgehend.
Nicht die Ämter sind hier in der "Suchschuld", sondern Du hast eine Bringschuld.
Im Zweifel wirst du sonst ( wegen ungerechtfertigter Bereicherung z.B. in Sachen Steuernachlass etc. ) zu umgehenden (!) Nachzahlungen etc. verdonnert.
Zudem hättest du strenggenommen Steuern hinterzogen, was regelmässig zu einem Verfahren führen würde.
Eine unbereichtigte Ersparnis KANN also ganz böse nach hinten los gehen.
von Lizzy » 05.01.2012, 10:12
Danke für die Antworten.
Das Finanzamt wird von mir nicht betrogen,
denn ich habe in diesem jahr nichts geltend
gemacht und werde ich auch nicht.
Das Formular kann ich leider nicht nutzen,
da es nur für eine Höherstufung gilt
(oder ich habe mal wieder was überlesen??)
Ich schicke mal vorab eine E-Mail und dann sehen
wir weiter.
Vielen Dank
Lizzy
von Anasoiner » 05.01.2012, 10:33
Sorry Leute,
aber das mit der Steuerhinterziehung ist Quatsch.
Der Steuervorteil wird für das ganze Jahr gewährt und zwar immer der Höhere. Insoweit kann für 2011 keine Steuerhinterziehung vorliegen.
Für 2012 kann er, die dann geänderte GdB, bei der Steuererklärung im Jahr 2013 für 2012 angeben und gut ist.
Gruß
Anasoiner
von moni 62 » 16.01.2012, 23:22
Ich habe erstmalig seid September 2011 ein Stoma und durch meinen MC einen Schwerbehinderten Ausweis über 50% wird sich für mich auch da was verändern.
LG.Moni
von Skyfire » 17.01.2012, 00:24
Hi Moni,
ich hatte mit einem doppelläufigen Ileostoma, Fistelnbefall und MC satte 70 % ..
Also stell den Verschlimmerungsantrag ruhig
von Webkänguru » 17.01.2012, 20:58
Hallo Moni,
MC + Stoma kann mit mit eine GdB bis zu 80 eingestuft werden ... einige haben in der Kombination sogar einen GdB von 100 bekommen.
Das wirkt sich z.B. in der Steuererklärung aus ...
Viele Grüße,
euer Christian
von Skyfire » 17.01.2012, 21:30
Nachtrag meinerseits .. Das war bei einem doppelläufigen Ileostoma und MC 70 % ., Erstantrag.
Verschlimmerungsantrag ..
Morbus Crohn, extremer Fistelbildung, endständigen Colostoma, rektumamputiert brachte mir hingegen 80 % unbefristet und die kann mir niemand mehr nehmen, selbst wenn ich einen Verschlimmerungsantrag wegen der Hernie stellen würde.
Aber wozu? Seh ich bei mir z.B. keinen Sinn drin, weil ich eh nach NL umsiedel und von den 80 % hätte ich nur noch was würde ich in good old Germany arbeiten.
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