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Rundfunkbeitrag: Wer kann sich ganz oder teilweise befreien – Seite 3

Das Forum zum Erfahrungsaustausch rund um sozialrechtliche Themen, z.B. zur Schwerbehinderung, zum Bezug der Hilfsmittel, zu Zuzahlungen und vielen anderen Themen.

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25 Beiträge • Seite 3 von 31, 2, 3

Rundfunkbeitrag: Wer kann sich ganz oder teilweise befreien

Beitrag von Hermon » 22.05.2014, 02:21

Hai Jörg, :winke:

absolut richtig was Du vorträgst. Das Beispiel von Herbert ist Müll. Allerdings gibt es nur eine Möglichkeit sich vor den habgierigen Rundfunkbeitrag zu drücken - einfach nicht bezahlen.

LG
Hermon


Rundfunkbeitrag: Wer kann sich ganz oder teilweise befreien

Beitrag von Frederica » 22.05.2014, 02:25

Puh, Hermon, überleg Dir das gut.
Die haben eine eigene Rechtsabteilung :DD
Das bedeutet:
Mahnung
Mahnbescheid
Vollstreckungsbescheid
Gerichtsvollzieher
:winke:

kein Profilfoto
Frederica

Mitglied

Rundfunkbeitrag: Wer kann sich ganz oder teilweise befreien

Beitrag von Hermon » 22.05.2014, 02:34

Huhu Frederica, :winke:

jetzt wollen die Rundfunkanstalten auch noch die Sozialhilfe für ihr Rundfunkbeitrag von einen Schwerbehinderten (60% + G) pfänden - na, dann viel Spaß.

LG
Hermon


Rundfunkbeitrag: Wer kann sich ganz oder teilweise befreien

Beitrag von hmengers » 22.05.2014, 12:14

Aber eine Senkung des Beitrags ist nicht in Sicht.

Stimmt nicht, ist für 2015 geplant...
Übrigens: ICH zahle Müllabfuhr pauschal, genau so viel wie mein Nachbar im Zweipersonen-Haushalt und auch Abwasser wie alle anderen.
Zu den Zuzahlungen: warum beantragst Du keine Rückzahlung wenn es über die 1% bzw. 2% zumutbare Eigenbelastung geht?

Zur Klarstellung und damit für mich abschließend: Rundfunkbeitragsbefreiung aus sozailen Gründen (z. B. Hartz IV oder SGB 12) gibt es. Für eine Befreiung wegen einer Behinderung alleine sehe ich keinen Grund (auch nicht wegen Übergewicht, Faulheit usw... :D )

Herbert

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hmengers

ehemaliges Mitglied

Rundfunkbeitrag: Wer kann sich ganz oder teilweise befreien

Beitrag von Jörgffm » 22.05.2014, 14:01

Hallo Hermon,

zeig bitte, dass du durch dein Alter auch Altersweisheit angesammelt hast. :) Du hast bei Sozialhilfebezug wahrscheinlich die Möglichkeit, dich vom Rundfunkbeitrag ganz oder teilweise befreien zu lassen. Genaueres dazu findest du unter http://www.rundfunkbeitrag.de. Wenn du dich nicht befreien lässt, gilt der Rundfunkbeitrag als zu leistende Größe. Das bedeutet, wenn du dich nicht regst, musst du zahlen. Anders als bei den Rundfunkgebühren bist nämlich du jetzt in der Beweispflicht. Früher musste die GEZ die Nutzung nachweisen.

Also: lass dich bitte, wenns geht, befreien und du hast Ruhe. Auch vor Gerichten und Gerichtsvollziehern.

Liebe Grüße

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Jörgffm


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