Hai Jörg,
absolut richtig was Du vorträgst. Das Beispiel von Herbert ist Müll. Allerdings gibt es nur eine Möglichkeit sich vor den habgierigen Rundfunkbeitrag zu drücken - einfach nicht bezahlen.
LG
Hermon
von Frederica » 22.05.2014, 02:25
Puh, Hermon, überleg Dir das gut.
Die haben eine eigene Rechtsabteilung
Das bedeutet:
Mahnung
Mahnbescheid
Vollstreckungsbescheid
Gerichtsvollzieher
Huhu Frederica,
jetzt wollen die Rundfunkanstalten auch noch die Sozialhilfe für ihr Rundfunkbeitrag von einen Schwerbehinderten (60% + G) pfänden - na, dann viel Spaß.
LG
Hermon
von hmengers » 22.05.2014, 12:14
Aber eine Senkung des Beitrags ist nicht in Sicht.
Hallo Hermon,
zeig bitte, dass du durch dein Alter auch Altersweisheit angesammelt hast. Du hast bei Sozialhilfebezug wahrscheinlich die Möglichkeit, dich vom Rundfunkbeitrag ganz oder teilweise befreien zu lassen. Genaueres dazu findest du unter http://www.rundfunkbeitrag.de. Wenn du dich nicht befreien lässt, gilt der Rundfunkbeitrag als zu leistende Größe. Das bedeutet, wenn du dich nicht regst, musst du zahlen. Anders als bei den Rundfunkgebühren bist nämlich du jetzt in der Beweispflicht. Früher musste die GEZ die Nutzung nachweisen.
Also: lass dich bitte, wenns geht, befreien und du hast Ruhe. Auch vor Gerichten und Gerichtsvollziehern.
Liebe Grüße
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