Hallo allerseits,
ich habe bei den verschiedenen Info´s, die man bei Umstellung von GEZ auf den Rundfunkbeitragsservice erhalten hat, gelesen, dass man mit Behindertenausweis und GdB 100 ganz oder teilweise von der Beitragszahlung befreit werden kann. Jetzt habe ich gelesen, das dies nur bei Eintragung des Merkzeichens RF oder bei Blindheit bzw. als Taublinder möglich ist.
Wie ist das bei euch. Hat jemand Erfahrung damit?
Liebe Grüße aus Frankfurt.
von Hanna70 » 28.10.2013, 03:28
Hallo Jörg,
da hast Du richtig gelesen. Eine Teilbefreiung gibt es ab GdB von mindestens 80 und dem Merkzeichen RF.
Das Merkzeichen RF wird nur sehr selten ausgestellt - wenn man aufgrund der Erkrankung nicht in der Lage ist, am öffentlichen bzw. sozialen Leben teilzuhaben. Das steht auch im Merkblatt zum Bescheid über die Schwerbehinderung.
Die vollkommene Befreiung von den Gebühren gibt es unter den gleichen Voraussetzungen, wenn man Bezieher von Sozialhilfe bzw. Hilfe zur Pflege ist.
LG Rosi
von hmengers » 28.10.2013, 11:49
Hallo,
die Gründe für eine Gebührenbefreiung bzw. -ermäßigumg sind von der (ehemaligen) GEZ in einer PDF-datei erläutert. Die hänge ich einfach mal hier dran.
Herbert
von inkontimouse68 » 24.04.2014, 19:14
Hanna70 hat geschrieben:Hallo Jörg,
da hast Du richtig gelesen. Eine Teilbefreiung gibt es ab GdB von mindestens 80 und dem Merkzeichen RF.
Das Merkzeichen RF wird nur sehr selten ausgestellt - wenn man aufgrund der Erkrankung nicht in der Lage ist, am öffentlichen bzw. sozialen Leben teilzuhaben. Das steht auch im Merkblatt zum Bescheid über die Schwerbehinderung.
Die vollkommene Befreiung von den Gebühren gibt es unter den gleichen Voraussetzungen, wenn man Bezieher von Sozialhilfe bzw. Hilfe zur Pflege ist.
LG Rosi
von Hanna70 » 24.04.2014, 19:44
Hallo inkontimouse,
auch bis 2012 gab es die "Komplettbefreiung" nur für Bezieher von Sozialhilfe oder Hilfe zur Pflege. Wenn Du keine derartige Hilfe empfangen hast und trotzdem komplett von den Gebühren befreit warst, dann hast Du einfach Glück gehabt und ich würde dann das Tuch des Schweigens darüber legen.
Wenn sich auf Deinem Schwebi die Bedingungen nicht verändert haben und Du Hilfeempfänger bist, kannst Du auch jetzt den Antrag auf Komplettbefreiung stellen. Ansonsten zahlst Du für ein Quartal 17,97 Euro.
Das gilt aber nur, wenn Du allein in Deiner Wohnung lebst.
LG Rosi
von Häslein » 24.04.2014, 19:52
Hi Rosi,
wieso pro Quartal? Schön wäre es...ich bezahle das jeden Monat und ich finde fast 20 Euro im Monat eine Sauerei.
Mit dem Geld könnte ich andere Dinge machen als das Parteiorgan der Regierung zu unterstützen. Gerade das ZDF ist ja so unheimlich weit weg von der politischen Einflussnahme.
Häslein
von doro » 24.04.2014, 20:10
Daraus ergibt sich ein monatlicher Rundfunkbeitrag von: 17,98 EUR.
von inkontimouse68 » 24.04.2014, 21:24
Hanna70 hat geschrieben:Hallo inkontimouse,
auch bis 2012 gab es die "Komplettbefreiung" nur für Bezieher von Sozialhilfe oder Hilfe zur Pflege. Wenn Du keine derartige Hilfe empfangen hast und trotzdem komplett von den Gebühren befreit warst, dann hast Du einfach Glück gehabt und ich würde dann das Tuch des Schweigens darüber legen.
Wenn sich auf Deinem Schwebi die Bedingungen nicht verändert haben und Du Hilfeempfänger bist, kannst Du auch jetzt den Antrag auf Komplettbefreiung stellen. Ansonsten zahlst Du für ein Quartal 17,97 Euro.
Das gilt aber nur, wenn Du allein in Deiner Wohnung lebst.
LG Rosi
von Hanna70 » 24.04.2014, 22:03
Hallo Häslein,
bei den 17,97 € pro Quartal handelt es sich um den ermäßigten Beitrag bei einem Grad der Behinderung von mindestens 80 und dem Merkzeichen RF (oder B für blind).
Rosi
von hmengers » 25.04.2014, 10:20
Bei einem GdB v. 90, aG, RF + noch PS I dazu, war das schon völlig korrekt, nach damals geltendem Recht.
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