Neu hier? | schnell registrieren!

Rundfunkbeitrag: Wer kann sich ganz oder teilweise befreien – Seite 1

Das Forum zum Erfahrungsaustausch rund um sozialrechtliche Themen, z.B. zur Schwerbehinderung, zum Bezug der Hilfsmittel, zu Zuzahlungen und vielen anderen Themen.

Hinweis: Dieses Forum ist ein Laienforum. Sofern rechtliche Themen angesprochen werden ersetzt es keine Rechtsberatung und dient nur dem Erfahrungsaustausch zwischen betroffenen Laien.
Antwort erstellen
25 Beiträge • Seite 1 von 31, 2, 3

Rundfunkbeitrag: Wer kann sich ganz oder teilweise befreien

Beitrag von Jörgffm » 28.10.2013, 03:16

Hallo allerseits,

ich habe bei den verschiedenen Info´s, die man bei Umstellung von GEZ auf den Rundfunkbeitragsservice erhalten hat, gelesen, dass man mit Behindertenausweis und GdB 100 ganz oder teilweise von der Beitragszahlung befreit werden kann. Jetzt habe ich gelesen, das dies nur bei Eintragung des Merkzeichens RF oder bei Blindheit bzw. als Taublinder möglich ist.

Wie ist das bei euch. Hat jemand Erfahrung damit?

Liebe Grüße aus Frankfurt.

kein Profilfoto
Jörgffm


Rundfunkbeitrag: Wer kann sich ganz oder teilweise befreien

Beitrag von Hanna70 » 28.10.2013, 03:28

Hallo Jörg,

da hast Du richtig gelesen. Eine Teilbefreiung gibt es ab GdB von mindestens 80 und dem Merkzeichen RF.

Das Merkzeichen RF wird nur sehr selten ausgestellt - wenn man aufgrund der Erkrankung nicht in der Lage ist, am öffentlichen bzw. sozialen Leben teilzuhaben. Das steht auch im Merkblatt zum Bescheid über die Schwerbehinderung.

Die vollkommene Befreiung von den Gebühren gibt es unter den gleichen Voraussetzungen, wenn man Bezieher von Sozialhilfe bzw. Hilfe zur Pflege ist.

LG Rosi

kein Profilfoto
Hanna70

Mitglied

Rundfunkbeitrag: Wer kann sich ganz oder teilweise befreien

Beitrag von hmengers » 28.10.2013, 11:49

Hallo,

die Gründe für eine Gebührenbefreiung bzw. -ermäßigumg sind von der (ehemaligen) GEZ in einer PDF-datei erläutert. Die hänge ich einfach mal hier dran.

Herbert

kein Profilfoto
hmengers

ehemaliges Mitglied

Rundfunkbeitrag: Wer kann sich ganz oder teilweise befreien

Beitrag von inkontimouse68 » 24.04.2014, 19:14

Hanna70 hat geschrieben:Hallo Jörg,

da hast Du richtig gelesen. Eine Teilbefreiung gibt es ab GdB von mindestens 80 und dem Merkzeichen RF.

Das Merkzeichen RF wird nur sehr selten ausgestellt - wenn man aufgrund der Erkrankung nicht in der Lage ist, am öffentlichen bzw. sozialen Leben teilzuhaben. Das steht auch im Merkblatt zum Bescheid über die Schwerbehinderung.

Die vollkommene Befreiung von den Gebühren gibt es unter den gleichen Voraussetzungen, wenn man Bezieher von Sozialhilfe bzw. Hilfe zur Pflege ist.

LG Rosi


:? Also ich kann/konnte mit so ziemlich jedem erdenklichen Buchstaben auf meinem SB Ausweis aufwarten, auch meine PS half mir NICHT. Ich hatte sogareine, bis dato, Komplettbefreiung.
Seit 2013 nun,muss ich wieder, wenn auch nur anteilig, den R & F Beitrag zahlen. Ärgerlich..

Hätte es mir aber eigentlich auch denken können, das so etwas passiert...
War es doch zu viel des Glücks, im November 2009..
Erst wurde mein SB Ausweis(im Grunde längst überfällig,meiner Meinung) ganz ohne Murren ENDLICH auf "unbefristet" gestempelt und dann auch noch parallel dazu,
die GEZ-Befreiungs-Erneuerung ebenfalls. :aah:
Der Schock dann 2012: aus 'GEZ wird 'Der Rundfunkbeitrag'!
Und somit waren auf einmal die 'neu'- erlangten Privilegien hinfällig. :brief:

Ich hätte damals schon gleich misstrauisch werden sollen, wenn einem schon mal 'eine Behörde von sich aus' das "T" anbietet, den SB Ausweis 'unbefristet' stempelt und dann auch noch den Papierkram zur Neu-Beantragung von der damals auch grad abgelaufenen 'GEZ'-Befreiung übernahm... :?

... war halt zu schön, um wahr zu sein, als das es von Dauer hätte sein können... :oops:

kein Profilfoto
inkontimouse68

Mitglied

Rundfunkbeitrag: Wer kann sich ganz oder teilweise befreien

Beitrag von Hanna70 » 24.04.2014, 19:44

Hallo inkontimouse,

auch bis 2012 gab es die "Komplettbefreiung" nur für Bezieher von Sozialhilfe oder Hilfe zur Pflege. Wenn Du keine derartige Hilfe empfangen hast und trotzdem komplett von den Gebühren befreit warst, dann hast Du einfach Glück gehabt und ich würde dann das Tuch des Schweigens darüber legen. :DD

Wenn sich auf Deinem Schwebi die Bedingungen nicht verändert haben und Du Hilfeempfänger bist, kannst Du auch jetzt den Antrag auf Komplettbefreiung stellen. Ansonsten zahlst Du für ein Quartal 17,97 Euro.

Das gilt aber nur, wenn Du allein in Deiner Wohnung lebst. :?

LG Rosi

kein Profilfoto
Hanna70

Mitglied

Rundfunkbeitrag: Wer kann sich ganz oder teilweise befreien

Beitrag von Häslein » 24.04.2014, 19:52

Hi Rosi,

wieso pro Quartal? Schön wäre es...ich bezahle das jeden Monat und ich finde fast 20 Euro im Monat eine Sauerei. :x :x :x

Mit dem Geld könnte ich andere Dinge machen als das Parteiorgan der Regierung zu unterstützen. Gerade das ZDF ist ja so unheimlich weit weg von der politischen Einflussnahme. :ichKannsNichtGlauben:

Häslein

kein Profilfoto
Häslein

Mitglied

Rundfunkbeitrag: Wer kann sich ganz oder teilweise befreien

Beitrag von doro » 24.04.2014, 20:10

Daraus ergibt sich ein monatlicher Rundfunkbeitrag von: 17,98 EUR.

Kopiert und eingefügt :cry: ( bei einer Wohnung )

kein Profilfoto
doro

ehemaliges Mitglied

Rundfunkbeitrag: Wer kann sich ganz oder teilweise befreien

Beitrag von inkontimouse68 » 24.04.2014, 21:24

Hanna70 hat geschrieben:Hallo inkontimouse,

auch bis 2012 gab es die "Komplettbefreiung" nur für Bezieher von Sozialhilfe oder Hilfe zur Pflege. Wenn Du keine derartige Hilfe empfangen hast und trotzdem komplett von den Gebühren befreit warst, dann hast Du einfach Glück gehabt und ich würde dann das Tuch des Schweigens darüber legen. :DD

Wenn sich auf Deinem Schwebi die Bedingungen nicht verändert haben und Du Hilfeempfänger bist, kannst Du auch jetzt den Antrag auf Komplettbefreiung stellen. Ansonsten zahlst Du für ein Quartal 17,97 Euro.

Das gilt aber nur, wenn Du allein in Deiner Wohnung lebst. :?

LG Rosi



Hallo Hanna, 'Schwebi' klingt ja goldig... :D
ganz genau so isses. Ich zahl' jetzt quasi 'im Monat' 5,99€ R & F (wird aber quartalsmäßig abgebucht).

Und das 'Tuch des Schweigens' , wie du es so schön poetisch formuliert hast, muss ich durchaus nicht drüber legen... Bei einem GdB v. 90, aG, RF + noch PS I dazu, war das schon völlig korrekt, nach damals geltendem Recht. Sonst hätte man mir das wohl auch kaum zu erkannt.
Man fragt sich halt nur manchmal insgeheim, wieso eine Behörde so einfach wieder zurückrudert,
nur weil der Name sich geändert hat? Der Sinn und Zweck dieser Institution, bleibt ja letztenendes doch erhalten.
Aber nun gut, ich will mich nicht beklagen. Ein Blick in dieses Forum hier hat mir heut wieder Mal vor Augen geführt,das es mir verglichen mit so vielen anderen 'Beuteltierchen', doch nach wie vor noch relativ gut geht und zwar in jeglicher Hinsicht.
Also nichts für ungut. :winke:

kein Profilfoto
inkontimouse68

Mitglied

Beitrag von Hanna70 » 24.04.2014, 22:03

Hallo Häslein,

bei den 17,97 € pro Quartal handelt es sich um den ermäßigten Beitrag bei einem Grad der Behinderung von mindestens 80 und dem Merkzeichen RF (oder B für blind).

:winke: :winke: Rosi

kein Profilfoto
Hanna70

Mitglied

Rundfunkbeitrag: Wer kann sich ganz oder teilweise befreien

Beitrag von hmengers » 25.04.2014, 10:20

Bei einem GdB v. 90, aG, RF + noch PS I dazu, war das schon völlig korrekt, nach damals geltendem Recht.

Hallo,

mit 90 % GdB und "nur" Pflegestufe 1 ist der Eintrag von RF sehr ungewöhnlich. Andere bekommen das z.B. als Halswirbelgelähmte nicht.

Ich würde also wie von Rosi empfohlen den andächtigen Mantel schweigender Nächstenliebe drüber decken und mit 72 Euro/Jahr Rundfunkbeitrag leben.

Herbert

kein Profilfoto
hmengers

ehemaliges Mitglied

Antwort erstellen
25 Beiträge • Seite 1 von 31, 2, 3


Beiträge der letzten Zeit anzeigen:
Sortiere nach: