von Edie » 07.01.2011, 20:14
Hallo,
ich habe einige Fragen und vielleicht kann mir der ein oder andere weiterhelfen.
Zum SB-Ausweis: ich konnte meinen bei unserer Gemeinde beantragen. Jetzt zum Jahresende musste er verlängert werden, was ich über unserer Gemeindeverwaltung erledigen konnte. Sie schickte ihn zum Versorgungsamt und er kam sofort nach 2 Tagen. Jetzt habe ich auf dem Ausweis und auch in den Unterlagen gelesen, dass man jede gesundheitlich Änderung melden muss.
Ich hatte wegen verschiednere Krankheiten, u.a. Darmkrebs und Stoma im letzten Jahr 100%. Stoma wurde erfolgreich zurückverlegt. Wie soll ich mich in Zukunft verhalten? Den Stempel für diese Jahr habe ich schon bekommen. In meinem Bekanntenkreis, die auch eine SB-Ausweis haben, meinten das Amt müsste bei mir nachfragen???
Außerdem möchte ich gern wissen, ob sich mein Renteneintrittsalter evtl. verkürzt durch den SB-Ausweis und wieviel?
Eine andere Frage stellt sich, ob mit Eintritt in das Rentenalter der SB-Ausweis automatisch erlicht?
Ich habe zurzeit einen Minijob. Welche Vorteile bzw. Änderungen habe ich durch meinen SB-Asuweis?
Oder könnt Ihr mir sagen, wo ich meine Fragen beantwortet bekomme.
Ich danke Euch herzlich und grüße Euch
Sabine
von doro » 07.01.2011, 21:56
Hallo Sabine,
viel kann ich bei Deinen Fragen nicht dazu tun, aber
dazu muss ich Dir leider sagen, dass dei Bekanntenkreis irrt.Es ist sehr wohl Deine Pflicht, gesundheitliche Veränderungen zu melden. Das sollte auch in Deinem Bescheid vom Versorgungsamt,deutlich vermerkt sein. Dabei ist es egal, durch wem Du Deinen Sbh Ausweis erhalten hast, denn der Bescheid über den Grad Deiner Behinderung geht immer an Deine Anschrift und nicht an die der Gemeinde XXX.Ist doch auch verständlich, denn bei Verschlechterungen des Gesundheitlichen Zustandes,werden ratz,fatz, die Verschlechterungsbedingungen an das Amt gemeldet - :shock: Ich glaube, im schlimmsten Fall, könnte es sogar Steuerhinterziehung sein.*oeh oder so ähnlich *In meinem Bekanntenkreis, die auch eine SB-Ausweis haben, meinten das Amt müsste bei mir nachfragen???
von Rehlein51 » 07.01.2011, 22:57
Hallo Edie,
ich gebe doro Recht. Aber in einem anderen Thread kannst Du nachlesen, was mir mein Versorgungsamt gesagt hat. Will es hier nicht weiter ausführen.
Du kannst aber mit 50% bereits mit 63 ohne Abzüge in Rente gehen. Falls ich mich irre, bei mir ist es so, aber ich bin Jahrgang 51.
Gruß
Silvia
von hmengers » 08.01.2011, 20:16
Hallo,
zu Deinen Fragen:
Bei deinem Geburtsjahr 1955 hast Du mit 63 Jahren und 9 Monaten Anspruch auf Altersrente wegen Schwerbehinderung
Der SBA (für den DU die Veränderungen dem Amt mitteilen musst!!) wird nru auf Antrag verlängert, wenn er nicht auf Dauer ausgestellt wurde. Mit der Rente hat das nichts zu tun.
Ich hoffe, dass damit Deine Fragen geklärt sind.
Herbert
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