von Jovako » 12.08.2011, 03:18
Hallo,
nach langer Zeit schreibe ich mal wieder hier im Forum, weil mich eine Frage quält.
Ich bin von Baden-Württemberg nach Thüringen umgezogen und wollte lediglich meine Parkerleichterung und Gurtbefreiung ummelden, da zumindest die Parkerleichterung nach Umzug ungültig wurde.
Nun meldete sich das Landratsamt (Bereich Jugend und Soziales) bei mir, ich müsse meine SB-Ausweis einreichen, da das Aktenzeichen geändert werden müsse. Soweit verständlich, also schickte ich meinen Ausweis per Post dort hin. Der bisherige Ausweis war mit einem GDB 80 UNBEFRISTET gültig, wiederbekommen habe ich einen Ausweis, der bis 12/2014 befristet ist. Wie kann ich das verstehen? UNBEFRISTET bekam ich damals auf Morbus Crohn und Anus Praeter (temporär). MC lässt sich nicht heilen und nun habe ich ja ein endgültiges Stoma. Wie kommen die darauf, dass sich daran etwas ändern könnte?
Könnte es vielleicht daran liegen, dass noch ein Antrag auf Erhöhung des GDB (wegen weiteren Beeinträchtigungen) von mir gestellt wurde, der aber noch bearbeitet werden muss??? Oder denken die, dass mein temporäres Stoma noch rückverlegt werden könnte, was eigentlich schon lange permanent ist?
Eigentlich ist es das ganze Gegenteil von diesem Beitrag
Ich würde mich freuen, zu erfahren, wie Ihr darüber denkt?
LG Jens
PS: sorry hab mich im ThreadText verrechnet - müsste 3,4 Jahre heißen!
von Häslein » 12.08.2011, 08:01
Hallo Jens,
Deine Frage finde ich sehr interessant; ich könnte nur Mutmaßungen anstellen. Mein GdB ist ebenso unbefristet gültig. Ich habe mir noch nie darüber Gedanken gemacht, ob dies auch so bleibt, wenn ich in ein anderes Bundesland ziehen würde.
Bzgl. der Parkerleichterung: der apfelsinenfarbige ( orange ) Ausweis gilt doch für Deutschland bzw. eu-weit. Oder hast Du noch einen alten Parkausweis?
Sicher melden sich Herbert oder Biggi noch und können die Sache aufklären.
Liebe Grüße von Häslein
Nachtrag: Warum Gurtbefreiung? Wg. Stoma??? :shock: Ich finde, dass man trotz Stoma einen Gurt anlegen sollte. Lieber Stomapanne als Kopf in Scheiben.
von Jovako » 12.08.2011, 20:21
Hallo Häslein,
ich habe auch den orangen Ausweis für die Parkerleichterung. Aber einer der Nebenbestimmungen (2.) ist: "Der Parkberechtigte ist verpflichtet, jede Änderung seiner Anschrift und der für die Erteilung der Genehmigung maßgebenden Umstände unverzüglich der Genehigungsbehörde mitzueilen."Als ich hier noch Besucher war, war der Ausweis mit Ausnahmegenehmigung noch gültig, aber jetzt wohne ich hier und ist ungültig, da eine andere Genehmigungsbehörde dafür zuständig ist.
Die Gurtbefreiung ist nur für den allerhöchsten Notfall! Wenn der Beutel zu voll ist, oder das Stoma mal entzündet sein sollte. Im Normalfall lege ich den Gurt natürlich an. Da ich nicht selbst Fahrer bin, möchte ich auch nicht unbedingt das Auto von anderen versauen und lasse daher im Stadtverkehr auch mal den Gurt weg, wenn der Beutel gefüllt ist, dank Parkerleichterung ist das aber selten der Fall. Auf Autobahnen gibt es ja Rasthöfe mit Behindertentoiletten, wo ich jederzeit meinen Beutel leeren kann.
LG Jens
von Linie 22 » 12.08.2011, 23:21
Jovako hat geschrieben:
Ich bin von Baden-Württemberg nach Thüringen umgezogen und wollte lediglich meine Parkerleichterung und Gurtbefreiung ummelden, da zumindest die Parkerleichterung nach Umzug ungültig wurde.
Nun meldete sich das Landratsamt (Bereich Jugend und Soziales) bei mir, ich müsse meine SB-Ausweis einreichen, da das Aktenzeichen geändert werden müsse. Soweit verständlich, also schickte ich meinen Ausweis per Post dort hin. Der bisherige Ausweis war mit einem GDB 80 UNBEFRISTET gültig, wiederbekommen habe ich einen Ausweis, der bis 12/2014 befristet ist. Wie kann ich das verstehen? UNBEFRISTET bekam ich damals auf Morbus Crohn und Anus Praeter (temporär). MC lässt sich nicht heilen und nun habe ich ja ein endgültiges Stoma. Wie kommen die darauf, dass sich daran etwas ändern könnte?
von hmengers » 13.08.2011, 11:23
Hallo Jens,
da zeigt sich wieder die Wahrheit des Spruchs "Gehe nicht zu Deinem Fürst wenn Du nicht gerufen wirst"...
Durch die Vereinheitlichung bei den Parkerleichterungen auf Bundesebene war Dein ursprünglicher Ausweis zwar nicht mehr nach geltendem Recht erstellt worden, hätte aber als Besitzstand aufgrund der Übergangsregelungen auch nicht seine Wirksamkeit verloren.
jetzt hast Du sowohl einen neuen Ausweis wegen der Parkerleichterungen beantragt als auch einen Verschlechterungsantrag für den SBA. Für den SBA sind aber lt. Bundesverordnung die Landesbehörden zuständig. Dein Antrag in BaWü hat sich damit von vornherein erledigt und in Thüringen hat man Dir - aufgrund der Kenntnisse aus BaWü - zuerst einmal für 2 1/2 Jahre einen Ausweis gegeben. gegen die Befristung kannst Du natürlich Widerspruch einlegen. Aber - siehe Verschlechterungsantrag und neues Bundesland - Du musst davon ausgehen, dass das Ganze eben ein neuer Antrag auf Feststellung des GdB ist. Und da sind die Behörden autark und lassen sich höchst ungern dreinreden.
Herbert
von Jovako » 14.08.2011, 01:58
Hallo Herbert,
ich lasse das jetzt einfach auf mich zukommen, einen neuen SBA habe ich ja nicht beantragt, hab ihn nur bekommen, weil das Aktenzeichen geändert werden musste. Das neue Passbild haben sie auch nur mit Bürotacker und nicht wie sonst üblich mit Ösen befestigt. Die Frau vom LRA meinte, so könne man das Bild nochmal benutzen, wenn der Verschlechterungsantrag durch ist.
Die Parkerleichterung wurde genehmigt und ich muss nun noch zum Ordnungsamt, wo ich Montag auch hingehen werde. Die aus BaWü ist aber definitiv ungültig und hätte ich sie benutzt, wäre der Strafzettel trotzdem fällig. Anders ist es bei der Gurtbefreiung - diese ist noch bis Feb 12 gültig, für die neue brauche ich nur eine neue ärztliche Bescheinigung, die von Amts wegen aber schon beigefügt war. In BaWü musste ich ein Attest vom HA vorlegen, welches ich aber bezahlen musste.
Vielen Dank und liebe Grüße
Jens
Moin Jovako,
telefoniere doch einmal mit dem Sachbearbeiter/in und frage nach dem Grund der Änderung. Sollte das unbefriedigend und nicht begründet sein solltest Du auf jeden Fall, wie hmengers schreibt, Widerspruch einlegen,
Ich denke auch, das jede Änderung eines amtlichen Ausweises zu begründen und mit einem Rechtsmittel zu versehen ist.
MfG. Horst
Moin Jovako,
telefoniere doch einmal mit dem Sachbearbeiter/in und frage nach dem Grund der Änderung. Sollte das unbefriedigend und nicht begründet sein solltest Du auf jeden Fall, wie hmengers schreibt, Widerspruch einlegen,
Ich denke auch, das jede Änderung eines amtlichen Ausweises zu begründen und mit einem Rechtsmittel zu versehen ist.
MfG. Horst
Moin Jovako,
telefoniere doch einmal mit dem Sachbearbeiter/in und frage nach dem Grund der Änderung. Sollte das unbefriedigend und nicht begründet sein solltest Du auf jeden Fall, wie hmengers schreibt, Widerspruch einlegen,
Ich denke auch, das jede Änderung eines amtlichen Ausweises zu begründen und mit einem Rechtsmittel zu versehen ist.
MfG. Horst
von Melli » 14.08.2011, 14:32
Hallo Jovako,
Das neue Passbild haben sie auch nur mit Bürotacker und nicht wie sonst üblich mit Ösen befestigt. Die Frau vom LRA meinte, so könne man das Bild nochmal benutzen, wenn der Verschlechterungsantrag durch ist.
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