von Waltraud Mayer » 18.05.2012, 14:49
Jetzt muß ich aber auch noch meinen Senf dazugeben... was ist schon so schlimm dran wenn ich dem "am längeren Hebel" meine Diagnose schicke und dadurch vielleicht alles schneller bearbeitet wird????
Wenn der sich alles selber suchen muß dauerts halt... ich persönlich sehe das jetzt nicht so eng...weil was ich hier im Forum erzähle, wo jeder der sich anmeldet es lesen kann, das kann ich auch dem Sachbearbearbeiter der Arge sage...man sagt Ihm ja sogar die Kontonummer sonst könnte ja kein Geld überwiesen werden...
LG Waltraud
von zwerg » 18.05.2012, 15:02
Waltraud Mayer hat geschrieben:... was ist schon so schlimm dran wenn ich dem "am längeren Hebel" meine Diagnose schicke und dadurch vielleicht alles schneller bearbeitet wird????...
von Kienante » 18.05.2012, 17:07
Waltraud Mayer hat geschrieben:was ist schon so schlimm dran wenn ich dem "am längeren Hebel" meine Diagnose schicke
Waltraud Mayer hat geschrieben:...weil was ich hier im Forum erzähle, wo jeder der sich anmeldet es lesen kann, das kann ich auch dem Sachbearbearbeiter der Arge sage..
Waltraud Mayer hat geschrieben:...man sagt Ihm ja sogar die Kontonummer sonst könnte ja kein Geld überwiesen werden...
hmengers hat geschrieben:
Behörden (auch Krankenkassen) wollen immer gerne viel mehr wissen als ihnen nach Recht und Gesetz zusteht. (Z. B. detaillierte Diagnosen, die Sachbearbeiter der KK anfordern, obwohl das nur dem MDK zusteht usw.). Ich denke dass man das Spiel nicht mitmachen soll. Das gilt m.E. auch für die ARGE.
zwerg hat geschrieben:Natürlich müßte der Ausweis ausreichen, den kriegt man eben auch nicht mal einfach so und nur nach einem Bescheid.
Und den Bescheid haben sie doch auch ... nur aben die Diagnose nicht.
Und sollten sie eben Zweifel haben (warum auch immer), bleibt der Arge ja noch der Weg des Amtsarztes. Dem kann man die Diagnose auch sagen, weil er darf diese Info auch nicht so einfach an dem Sachbearbeiter weitergeben.
Nur weil man Leistungen bezieht (die einem in diesem Land ja auch zustehen), muß man sich nicht ganz entmündigen lassen.
von Hanna70 » 18.05.2012, 18:03
Hallo Maren,
, dass Du Dir solche Gedanken gemacht und die Diskussion hier angeregt hast.
Ich bin wirklich nicht autoritätshörig (dazu habe ich in der DDR zu viel erlebt! ), aber ich habe festgestellt, dass ich oft auch zu schnell auf fragwürige Anforderungen eingehe.
Gerade Deine Gedanken zu psychisch Kranken finde ich wichtig.
Und der Bezug vom vollständigen Scheidungsurteil zu Doku-Soaps ist bestimmt gar nicht so weit hergeholt... Traurig, aber wahr!
Mitwirkungspflicht - JA! Aber bestimmte Grenzen - auch JA!
Rosi
von Levana » 18.05.2012, 21:00
Hallo :winke: noch einmal,
wie schon von einigen beschrieben, kennt man sich manchmal mit der Rechtslage nicht so aus.
Es liegt jedem hier frei, was er von sich preisgeben möchte...dazu möchte ich, weil es nun zu diesem Thema passt und auch angesprochen wurde gern etwas schreiben.
Kienante und Hanna70.....ich selbst bin psychisch erkrankt und das seit vielen Jahren.
Bei der ARGE war ich vor vielen Jahren in einer 1 Euro Maßnahme in einem Altenheim am Empfang tätig.
Zu dieser Zeit hatte mein Sohn mir etwas Probleme bereitet,
was mich etwas mitnahm.
So bat ich meine Sachbearbeiterin mich aus dieser Maßnahme
zu nehmen...kurzer mündlicher Bericht...und schon war ich
von der Maßnahme befreit.
Selbst beim Arbeitsamt...ich war in einer 3- monatigen
Maßnahme....nach 6 Wochen hat mich der Leiter des Arbeitsamtes freigegeben...OHNE SPERRE.
Man kann es für sich sehen wie man möchte...mir haben meine Krankheitsbilder - psychische Erkrankung und chronische Schmerzerkrankung in keinster weise Steine in den Weg gelegt.
Im Gegenteil...>>>ich spreche jetzt nur für mich<<<
durch ein offenes und ehrliches Gespräch und die Argumentationen haben sich bei mir offene Wege...noch nie Konflikte ergeben.
Es ist sicherlich für manch psychisch Erkrankten nicht einfach über sich selbst und seine Probleme zu sprechen.
Durch meine längere Tätigkeit als Moderatorin in einem Selbsthilfechat habe ich sehr viele Eindrücke gewinnen können - vor allem aber die Hilflosigkeit und die damit verbundene Isolation.
Mit meinem Beitrag wollte ich zeigen, daß auch psychisch Erkrankte keine Hemmungen oder Scheu haben, offen über ihre Erkrankung zu schreiben.
Es ist manchmal sogar von Vorteil...in seine Krankheitsgeschichte Einblick gewähren zu lassen..
Wie gesagt...jeder so, wie er es für sich vertreten kann.
Liebe Grüße, Moni
von hmengers » 18.05.2012, 21:58
weil's grade so gut passt:
Soeben gelesen:
ARGE-Willkür
Herbert
von Hanna70 » 18.05.2012, 22:41
Hallo Moni,
für mich persönlich ist das Thema ja nun nicht mehr so relevant. Aber da ich Kinder und Enkel habe und viel mit jungen Leuten zusammen bin, die mich oft um Rat fragen, interessiert mich das doch sehr.
Ich gebe Dir vollkommen recht - im persönlichen Gespräch wird man nur sehr selten auf (dümmliche) Ablehnung stoßen. Und oft ist es auch vorteilhaft, das Gespräch selbst zu suchen, wenn man selbst merkt, dass man an seine Grenzen kommt.
Aber hier geht es wohl mehr um die Übergabe an eine Institution, in der diese Unterlagen möglicherweise von Schreibtisch zu Schreibtisch wandern - "Was hat denn die?"
Ich bin gerade am Überlegen, ob ich dem Anwalt einer Haftpflichtversicherung (von der ich etwas will) das verlangte neueste psychologische Gutachten geben soll, oder ob es nicht doch ausreichend ist, dass sie die Überweisungsdiagnose und die Bestätigung der Behandlungen hat. Selbst die Psychologin ist sich nicht sicher, ob das rechtens ist.
Rosi
von Kienante » 18.05.2012, 22:42
Levana hat geschrieben:Im Gegenteil...>>>ich spreche jetzt nur für mich<<<
durch ein offenes und ehrliches Gespräch und die Argumentationen haben sich bei mir offene Wege...noch nie Konflikte ergeben.
Häslein hat geschrieben:Nur, wenn man erwerbsfähig und somit vermittelbar ist, muss das Amt doch wissen, welche Arbeiten aufgrund der bestehenden Behinderungen nicht mehr zumutbar sind. Das geht doch aus dem GdB Bescheid hervor und deshalb bräuchte das Amt nach meiner Meinung wenigstens ein Schreiben, aus dem hervorgeht, was eben nicht mehr geht.
Kienante hat geschrieben:eine Kopie des SBA vereinbarungsgemäß an meine (sehr nette) Vermittlerin geschickt.
Hierauf erhielt ich ein Schreiben, dass die Kopie des Ausweises nicht ausreiche, ich solle eine Kopie des Feststellungsbescheides einreichen.
Auf meine telefonische Nachfrage erhielt ich die Auskunft, dass die erste Seite des Bescheides mit der Angabe des GdB ausreichend sei.
Bereits zwei Tage später bekam ich ein im Ton sehr scharfes Schreiben meines (neuen) Sachbearbeiters der Leistungsabteilung, dass ich bis zum 28.08 die vollständige Kopie im Rahmen der "Mitwirkungspflicht für den Bezug von Leistungen" einzureichen hätte, da ich ansonsten keine Leistungen mehr erhalte.
von Kienante » 18.05.2012, 22:54
Danke für den Link, Herbert, da kann ich mich dann ja schon 'mal wappnen
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