von Kienante » 17.05.2012, 12:46
Hallo, Ihr Lieben
Heute habe ich auch hier 'mal eine Frage, das Problem ist folgendes :
Nach nunmehr 10 Monaten habe ich jetzt auch meinen Feststellungsbescheid mit GdB 80 vom Versorgungsamt bekommen und eine Kopie des SBA vereinbarungsgemäß an meine (sehr nette) Vermittlerin geschickt.
Hierauf erhielt ich ein Schreiben, dass die Kopie des Ausweises nicht ausreiche, ich solle eine Kopie des Feststellungsbescheides einreichen.
Auf meine telefonische Nachfrage erhielt ich die Auskunft, dass die erste Seite des Bescheides mit der Angabe des GdB ausreichend sei.
Bereits zwei Tage später bekam ich ein im Ton sehr scharfes Schreiben meines (neuen) Sachbearbeiters der Leistungsabteilung, dass ich bis zum 28.08 die vollständige Kopie im Rahmen der "Mitwirkungspflicht für den Bezug von Leistungen" einzureichen hätte, da ich ansonsten keine Leistungen mehr erhalte.
Nun meine Frage :
Bin ich wirklich verpflichtet, dem Sachbearbeiter der Leistungsabteilung durch die Kopie des vollständigen Bescheids auch Einblick in meine Diagnosen zu gewähren ?
Dass Gutachter des medizinischen Dienstes ein Recht darauf haben, ist mir klar, aber auch der Sachbearbeiter ? Ist es hier nicht ausreichend, den GdB zu belegen ?
Ich habe den leisen Verdacht, dass sich hier jemand profilieren, bzw. mich schikanieren will, denn ich soll jetzt plötzlich auch Nachweise darüber erbringen, dass ich aus meiner Ehe (ich war mit Anfang 20 'mal ganz kurz verheiratet, die Scheidung ist jetzt 26 Jahre her....) keine Unterhaltsansprüche habe , wobei ich auch Adresse usw. meines Ex-Mannes angeben soll - woher soll ich denn wissen, wo der heute lebt
Außerdem soll ich jetzt "Unterhaltsansprüche aus Schwangerschaft/Betreuung gegen den anderen, nicht mit mir verheirateten Elternteil eines gemeinsamen Kindes (in der Regel während der ersten drei Lebensjahre)" nachweisen - mein Sohn ist jetzt 18, dass ich nachweisen soll, ob ich für IHN noch Unterhalt bekomme, ist ja noch einleuchtend, aber der Rest.....
Ich weiß nicht, was ich jetzt machen soll, bin ich dieser Willkür einfach ausgeliefert oder weiß jemand von Euch Rat ?
von Biggi0001 » 17.05.2012, 13:03
Hallo Kienante,
man kann das so oder so sehen - was dem einen Schikane scheint ist dem anderen die Moeglichkeit zur Ueberpruefung etwaiger Ansprueche wie z. B . Mehrbedarfe et.
Ausserdem sind Sozialleistungen immer nachrangig, daher die Frage nach deinem Mann. Gib alle Infos, das Amt fimdet ihn schon und wird dann erst mal pruefen, ob er nicht ggf. zu Unterhaltsleistungen herangezogen werden kann.
Ich wuerde diese Informationen geben, das tut doch nicht weh - was eher wehtun wuerde waere wenn wegen mangelnder Mitwirkungspflichten Sanktionen ausgesprochen werden muessten.
Tatsache ist halt, dass Du etwas vom Staat moechtest, dass der erst mal prueft, ob sich nicht ein Teil von moeglichen Unterhaltsverpflichteten holen laesst, ist in meinen Augen voellig adequat.
Gruss, Biggi
von Levana » 17.05.2012, 18:52
Hallo Kienante :winke: ,
ich stimme Biggi zu - zum Anderen reicht ein Ausweis
in manchen Dingen nicht aus, da ist der >>Bewilligungsbescheid<< gefragt...eben ein >>BESChEID<< und somit rechtskräftig - ein Ausweis dagegegen nicht.
Das mit den Diagnosen (habe ein anderes Krankheitsbild) auf dem Bescheid finde ich für mich selbst nicht nachteilig.
Sieh' es für Dich positiv....Du wirst sicher dadurch keine Nachteile haben.
Liebe Grüße, Moni
von zwerg » 17.05.2012, 21:07
Biggi0001 hat geschrieben:...Ich wuerde diese Informationen geben, das tut doch nicht weh - was eher wehtun wuerde waere wenn wegen mangelnder Mitwirkungspflichten Sanktionen ausgesprochen werden muessten...
Biggi0001 hat geschrieben:...Tatsache ist halt, dass Du etwas vom Staat moechtest, dass der erst mal prueft, ob sich nicht ein Teil von moeglichen Unterhaltsverpflichteten holen laesst, ist in meinen Augen voellig adequat...
Levana hat geschrieben:...zum Anderen reicht ein Ausweis
in manchen Dingen nicht aus, da ist der >>Bewilligungsbescheid<< gefragt...eben ein >>BESChEID<< und somit rechtskräftig - ein Ausweis dagegegen nicht.
...
Sieh' es für Dich positiv....Du wirst sicher dadurch keine Nachteile haben...
von Häslein » 17.05.2012, 21:42
Hallo zusammen,
ob man die Diagnosen offenbaren muss, weiß ich nicht ganz genau.
Aber:
Wenn man Arbeitslosengeld oder Hartz IV bezieht, ist man doch auch grundsätzlich arbeits- und vermittlungsfähig. ( Ausgenommen die Nahtlosigkeitsregelung, wenn man Erwerbsminderungsrente beantragt hat und es noch nicht feststeht, dass man erwerbsfähig ist oder nicht. Dann kann man Gelder erhalten, ohne in die Vermittlung zu kommen und HIER braucht das Arbeitsamt auch keine Diagnosen )
Nur, wenn man erwerbsfähig und somit vermittelbar ist, muss das Amt doch wissen, welche Arbeiten aufgrund der bestehenden Behinderungen nicht mehr zumutbar sind. Das geht doch aus dem GdB Bescheid hervor und deshalb bräuchte das Amt nach meiner Meinung wenigstens ein Schreiben, aus dem hervorgeht, was eben nicht mehr geht.
Wenn das Amt nur weiß, dass ein GdB in Höhe von X Grad besteht, kann es nur damit alleine nichts anfangen.
Wenn der Behinderte z. B. spezielle Hilfsmittel oder besondere Einrichtungen des Arbeitsplatzes braucht, muss die Behörde davon Kenntnis haben. Die Informationen müssen attestiert sein.
In einem anderen Thread geht es gerade um Mehrbedarf: Wie soll man einen Mehrbedarf geltend machen, wenn Diagnosen vorenthalten werden.
Gerade in einem Bescheid zum GdB wird aufgeführt, welche Einschränkungen der Behinderte hat. Deshalb glaube ich, dass es kein Nachteil ist, den Bescheid in Gänze vorzulegen.
@ Zwerg: Ich persönlich glaube nicht, dass die Schweigepflicht immer so gehandhabt wird, wie es sein sollte. Der kleine Dienstweg... sag mal, was hat XY denn... offiziell natürlich nicht!
@ Maren: Welche Befürchtungen hast Du, wenn Diagnosen gegenüber der Agentur bekannt sind?
Wenn Du die Dg. nicht angeben musst, was ich wie gesagt, nicht genau weiß, und Dich dabei auf Paragraphen berufst, vermute ich stark, dass sich die Agentur ihrerseits ebenfalls auf alles beruft, was gesetzteskonform ist, Dir aber unangenehm werden könnte. Ein typisch menschliches Verhalten ... und dort sitzen auch Menschen...
Du willst was von denen, die aber nix von Dir... DIE haben einen Job mit geregeltem Ein- und Auskommen...
LG, Häslein
Edit: Vertippsler und mehrfache Dopplungen korrigiert
von zwerg » 17.05.2012, 22:02
Ich kann nur noch einmal schreiben ...
Krankheiten gehen den Sachbearbeiter einer ARGE nichts an. Wenn der SB wissen will welche Einschränkungen du hast, dann soll er/sie dich zum Amtsarzt schicken und der darf auch nicht die Krankheit mitteilen, sondern nur welche Einschränkungen vermittlungsrelevant sind.
Auch wenn man heutzutage viel von sich preisgeben muß, so doch nicht alles (und vor allem nicht an jeden)!
von hmengers » 18.05.2012, 11:28
Hallo,
schon mal was von Datenschutzgesetz und Sozialdatenschutz gehört?
Den Sachbearbeiter bei der ARGE geht es überhaupt nichts an, warum jemand einen GdB hat! Und wenn meine Eignung für eine bestimmte Tätigkeit eingeschränkt sein sollte dann ist das a) meine Sache das zu begründen/nachzuweisen (dann evtl. mit Kopie des Bescheids) und b) eine völlig getrennte Angelegenheit.
Behörden (auch Krankenkassen) wollen immer gerne viel mehr wissen als ihnen nach Recht und Gesetz zusteht. (Z. B. detaillierte Diagnosen, die Sachbearbeiter der KK anfordern, obwohl das nur dem MDK zusteht usw.). Ich denke dass man das Spiel nicht mitmachen soll. Das gilt m.E. auch für die ARGE.
Herbert
von Häslein » 18.05.2012, 13:03
Hallo zusammen,
@ Herbert: Ich wusste nicht, dass man das alles nicht angeben muss. Ich glaube, so geht es vielen Menschen. Bei staatlichen Institutionen hat man als Laie eine Art natürlichen Respekt. Die Machtverhältnisse sind klar verteilt, so wird es zumindest vermittelt.
Ich hätte große Angst vor Repressalien, was auch an meiner Erziehung liegt.
Vielleicht sollte man sich besser über seine Rechte informieren, so wie Maren in diesem Fall.
Danke für die Info, Herbert.
LG, Häslein
Edit: Vertippsler
von zwerg » 18.05.2012, 13:52
Danke Herbert ... kann dir nur voll und ganz zustimmen.
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