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Schlichtungsverfahren wird eröffnet - ab wann brauch ich eig – Seite 1

Das Forum zum Erfahrungsaustausch rund um sozialrechtliche Themen, z.B. zur Schwerbehinderung, zum Bezug der Hilfsmittel, zu Zuzahlungen und vielen anderen Themen.

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17 Beiträge • Seite 1 von 21, 2

Schlichtungsverfahren wird eröffnet - ab wann brauch ich eig

Beitrag von temperence » 09.04.2012, 13:24

Hallo an die Experten,

ich hab gegen meinen ehemaligen Hausarzt ein Schlichtungsverfahren angestrebt, dem seine Versicherung jetzt zugestimmt hat. Die Patientenunterlagen hab ich an die Schlichtungsstelle gesandt, und jetzt geht die Prüfung los, hat man mir erklärt, und man würde sich "unaufgefordert" wieder bei mir melden.
Soweit, so gut, ich lasse mich mal überraschen, irgendwie bestand meine Akte nur aus Facharzt-Korrespondenzen und Darmspiegelungsformularen, aber das ist ja nicht mein Problem. Lediglich an einer Stelle im Bericht der letzten Spiegelung, wo er an zwei Stellen Krebs hätte entdecken dürfen, gab es den Vermerk zu "schlechten Sichtverhältnissen", aber "soweit beurteilbar keine Auffälligkeiten" - nur gut, dass die Profis in der Klinik DAS anders sahen :P

Frage: Ab wann sollte ich mir einen Anwalt an die Seite nehmen, brauch ich den überhaupt? Wie üblich werd ich hier von allen Seiten mit Ratschlägen mehr oder minder dichtgeworfen, teilweise von Leuten, die soviel Ahnung haben wie ne Kuh vom Tanzen (mal außerhalb der Disney-Welt betrachtet). Ich habe eine Versicherung, aber SB und bin um jeden Cent dankbar, den ich nicht ausgebe - also, müssen die 200 Flocken SB für die Anwaltsbeauftragung schon sein?

Bin für Erfahrungen dankbar, ich hab lange darauf gewartet und will nun nicht an einem Verfahrensfehler (ich guck zuviel TV, oder?) scheitern :)

Gruß Lucia

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temperence

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Schlichtungsverfahren wird eröffnet - ab wann brauch ich eig

Beitrag von hmengers » 09.04.2012, 15:01

Hallo Lucia,

zuerst einmal brauchst Du in dem Schlichtungsverfahren keinen Anwalt. Die bilden sich 'ne Meinung und machen dann einen Schlichtungsvorschlag. Gefällt der Dir nicht kannst Du immer noch entweder einen Anwalt einschalten oder ihn ablehnen und dann - mit Anwalt vor Gericht gehen.
(siehe auch meine PN)

Gruß
Herbert

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hmengers

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Schlichtungsverfahren wird eröffnet - ab wann brauch ich eig

Beitrag von Hanna70 » 09.04.2012, 15:16

Hallo Lucia,

zunächst hoffe ich mal, dass Du die Frist eingehalten hast!

Die Verjährungsfrist beginnt 3 Jahre nach dem Zeitpunkt vom Kenntniserhalt des vermuteten Ärztefehlers. Du wurdest im Januar 2009 operiert - wann hast Du erfahren, dass Dein Arzt den Krebs hätte erkennen müssen?

Die Schlichtungsstelle befindet zunächst auch darüber und darüber, ob der Anspruch berechtigt sein könnte(!) und ob sie demzufolge überhaupt einen Gutachter beauftragt. Den bekommst Du mitgeteilt.

Bis zur Erstellung des Gutachtens brauchst Du eigentlich keinen Anwalt. Den brauchtest Du erst, wenn das Gutachten für Dich negativ ausgefallen sein sollte. Denn dann brauchtest Du Gegengutachten - und die sind richtig teuer.

Aber auch, wenn das Gutachten für Dich positiv ausfällt und im Bescheid der Ärztekammer zu einem Vergleich geraten wird, würde ich ab da einen Anwalt nehmen.

Denn ein für Dich positives Gutachten bedeutet noch lange nicht, dass die Versicherung des Arztes zahlt. Jetzt geht erst der richtige Kampf los. Und den schafft man ohne Anwalt nie und nimmer! Auch mit Anwalt geht das bei mir jetzt schon über 8 Monate seit dem Bescheid und ein Ende ist nicht abzusehen.

Ich wünsche Dir Kraft und viiiiiel Geduld!

Wenn Du noch Fragen hast, gern auch per PN.

Liebe Grüße von
Rosi

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Hanna70

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Schlichtungsverfahren wird eröffnet - ab wann brauch ich eig

Beitrag von temperence » 09.04.2012, 17:15

Hallo,

schon mal "danke" für die Infos. Doch, Fristen sind okay, war zwar knapp, aber soll gereicht haben.

Ich hab mir überhaupt nix ausgerechnet, oder erhofft, ich bin faktisch glücklich, dass ich lebe. Ich habe diese Untersuchung angestrengt, weil ich endlich Frieden mit diesem Tag schließen will, ich will das statement meine Ex-Arztes, für das er nie den Hintern hatte... Ich hab die Diagnose im KKH als Folge der Wiederholungsspiegelung erhalten, bei dieser zwoten Spiegelung sollte nur ein Polyp unter Klinikbedingungen entfernt werden, das hatte mein Doc nicht mehr versuchen wollen, weil die Blutung wohl gefährlich hätte sein können. Bei dieser zwoten Spiegelung ist erst eine Biopsie gemacht worden und halt der Krebs festgestellt worden - wie gesagt, in dem ersten Bericht steht was von "nichts Auffälliges". Der Doc hat nie wieder mit mir gesprochen, die Einweisung zur Kolektomie hat er unterschrieben und eine von seinen Mädels hat sie mir in die Hand gedrückt, und dann durfte ich wieder gehen... Ich habe nicht mal gewusst, was genau auf mich zu kommt.
Mein Traumausgang wäre für den Anfang, DAFÜR eine Erklärung zu bekommen. Und über mehr habe ich mir nie Gedanken gemacht, ich hab nicht mal damit gerechnet, dass er einem möglichen Verfahren zustimmt...

Ich lass mal auf mich zukommen, was passieren mag, und wenn das zunächst ohne Anwalt geht, leg ich mir die Kohle für die SB mal beiseite.

Danke

Lucia

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Beitrag von Jacqi » 29.04.2012, 23:16

Wann war die erste Darmspiegelung bei der es übersehen worden ist?

Jacqi

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Jacqi

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Schlichtungsverfahren wird eröffnet - ab wann brauch ich eig

Beitrag von temperence » 30.04.2012, 11:27

Jacqi hat geschrieben:Wann war die erste Darmspiegelung bei der es übersehen worden ist?

Jacqi


Hallo Jacqi,

die war am 29.11.08, der Doc hatte mal eben 45 Minuten mit einem defekten Gerät in meinen Eingeweiden gebohrt und dabei letztlich nur gesehen, dass ich einen "flächigen Polypen von ca. 3cm" habe, der sollte in einer zwoten Spiegelung unter Klinikbedingungen entfernt werden, weil die Blutungen ggf. für Praxisbedingung zu doll hätten sein können. Ich bin sehr dankbar, dass er es erst gar nicht versucht hat!

Zitat aus dem Untersuchungsbericht meines Arztes: "Soweit beurteilbar keine auffälligen Veränderungen feststellbar", Proben hat er gar nicht entnommen, die Spiegelung am 29.12.08 in der Klinik ergab über eine ausführliche Biopsie Krebs an zwei Stellen, zwar im Anfangsstadium, aber schon ohne Biopsie erkennbar :(

Mit den Fristen war es wohl knapp, aber der Untersuchung ist von Seiten der Arztversicherung ohne Widerspruch zugestimmt worden. Läuft jetzt so vor sich hin, ich lass hören, wenn ich Nachricht bekomme.

Gruß Lucia

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Schlichtungsverfahren wird eröffnet - ab wann brauch ich eig

Beitrag von Häslein » 30.04.2012, 13:56

Hallo Lucia,

... da steht ja, - bei schlechten Sichtverhältnissen und soweit beurteilbar... -

M. m. nach ist das juristisch sauber... :ratlos:

Das wird ein schwerer Weg.

Du müsstest beweisen, dass der Untersucher das hätte sehen müssen...

Da muss erst mal definiert werden, was der Untersucher immer beurteilen ( ! ) können muss.

Da steht ja nicht, dass dort nix war, sondern "soweit beurteilbar".

LG, Häslein

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Häslein

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Schlichtungsverfahren wird eröffnet - ab wann brauch ich eig

Beitrag von temperence » 30.04.2012, 14:25

Ich will es trotzdem geklärt haben, mir egal, was rauskommt. Sonst werde ich nie meinen Frieden mit diesen Wochen schließen, um was Anderes als meinen Seelenfrieden geht es mir nicht.

Und wenn er sich richtig verhalten hat, ist es gut, und ich kann aufhören, auf ihn sauer zu sein. Dass er mich nach der Diagnose hat fallen lassen und sich nicht eine Sekunde um mich als Patientin gekümmert hat, ist ne andere Geschichte... Aber zur Diskussion steht die verpfuschte Spiegelung. :)

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temperence

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Schlichtungsverfahren wird eröffnet - ab wann brauch ich eig

Beitrag von Hanna70 » 30.04.2012, 14:36

Hallo Lucia,

ich kann Dich gut verstehen - man will es einfach wissen, um irgendwann aufhören können zu grübeln.

Wobei ich fürchte, dass genau Häsleins Hinweis auf "soweit einsehbar" letztendlich eine endgültige Klärung kaum möglich macht. Zumeist sind die Ärzte duch solche Formulierungen weitgehend abgesichert. :schlecht:

Alles andere, was sich da psychisch bei den Patienten abspielt, nennt man dann "Kolateralschaden" oder so... :(

Liebe Grüße von
Rosi

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Hanna70

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Schlichtungsverfahren wird eröffnet - ab wann brauch ich eig

Beitrag von temperence » 25.07.2012, 14:33

So, mal den freddie hier aus den Tiefen des Forum rauszottel...

Vor einigen Tagen bekam ich Post von der Schlichtungsstelle; eigentlich hatte ich ja (wie vermutlich die meisten Mitleser hier auch) mit einem Anschreiben "Alles super, nix zu meggern!" gerechnet, aber tatsächlich lag dem Anschreiben zur Kenntnisnahme und evtl. Ergänzung noch ein Fragebogen bei: lt. erster Prüfung wäre man zu der Entscheidung gekommen, ein komplettes Gutachten anzufordern, die vorgesehenen Fragen an den Gutachter waren angefügt...

Zu meiner Überraschung ist übrigens nicht wie angedacht die verpfuschte Spiegelung das Zentrum des Interesses gewesen, die haben schon bei einer früheren Untersuchung angesetzt; in 2006 war ja mal ein Polyp bei mir festgestellt worden, und hier setzen die das Gutachten schon an... Hummmmmmm, okay, ist hoffentlich normales Procedere, oder hat der Professor irgendwas in meinen Krankenakten gelesen?

Blödes Gefühl auf einmal, ganz mulmiges Gefühl. Naja, sicher ein Schritt in die richtige Richtung, ich wollte es ja wissen :ratlos:

Lt. Anschreiben ist mit einem Ergebnis ca. Ende Oktober zu rechnen, ich lass es Euch lesen :)

Gruß Lucia

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temperence

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