von hmengers » 10.03.2008, 10:35
Am Samstag hatte ich einen Brief meiner KKH in der Post, dass die Krankenkasse vereinbarungen mit neuen Vertragspartnern getroffen habe, mit persönlichem Fragebogen usw. Dabei habe ich gar keine Vereinbarung mit irgendwelchen Partnern... Ich beziehe meinen Bedarf auch in Zukunft beim Sanihaus meines Vertrauens (mit Festpreisregelung nach Gesetz). Laßt Euch von solchen offiziell klingenden Briefen nicht überrumpeln.
Herbert
von Webkänguru » 10.03.2008, 11:28
Hallo Herbert,
bei welcher Krankenkasse bist du? Den gesetzlichen Krankenkassen ist es erlaubt Ausschreibungen durchzuführen oder auf anderen Wegen (z.B. durch Erklärung von Vertragsabsichten) einen festen Vertrag mit einem Partner zur Lieferung von Stomaprodukten abzuschließen. Ich nehme an deine Krankenkasse hat genau sowas gemacht.
Kurz umschrieben läuft das so ab: Deine Krankenkasse beschreibt den Bedarf an Stomaprodukten für die bei ihr versicherten Stomaträger für (sagen wir mal) zwei Jahre. Also ich (die Krankenkasse) benötige für meine 200 bei mir versicherten Stomaträger durchschnittlich x Produkte und die dazugehörige Dienstleistung in dieser oder jener Qualität. Bitte macht mir mal ein Angebot.
Die Krankenkasse entscheidet dann, wer von den Anbietern die Produkte zu dem Preis und der Qualität liefern kann, die sich die Krankenkasse vorstellt. Dann schließt sie einen Vertrag mit dem Anbieter ab. Ab diesem Zeitpunkt sind alle versicherten Stomaträger der Krankenkasse verpflichtet, nur noch bei diesem einen Anbieter ihre Stomaprodukte zu beziehen. Auch wenn du lieber weiter zu dem Sanitätshaus deines Vertrauens gehen würdest. Aber wenn nicht alle 200 Stomaträger der Krankenkasse bei dem neuen Anbieter bestellen, stimmt dessen Kalkulation nicht mehr und die Krankenkasse kann ihrer eingegangene Vertragsverpflichtung nicht nachkommen.
Im Umkehrschluss bedeutet das: bestellst du deine Stomaversorgung wo anders als bei dem Vertragspartner deiner Krankenkasse, muss deine Krankenkasse die Kosten nicht mehr erstatten. Willst du dann bei deinem Sanitätshaus bleiben musst du entweder aus eigener Tasche zahlen oder zu einer Krankenkasse wechseln, die keinen festen Vertragspartner hat.
Mehr Infos dazu gibt's hier: Aktuelles zum Thema Hilfsmittelausschreibungen für Stomaprodukte
Viele Grüße,
euer Webkänguru
von hmengers » 10.03.2008, 11:57
Hallo,
ganz so ist das nicht (sieht übrigens auch das BSG so (Die Probleme der leistungserbringer interessieren hier nicht.1
: SGB V § 92 Der Gemeinsame Bundesausschuss beschließt die zur Sicherung der ärztlichen Versorgung erforderlichen Richtlinien über die Gewähr für eine ausreichende, zweckmäßige und wirtschaftliche Versorgung der Versicherten; dabei ist den besonderen Erfordernissen der Versorgung behinderter oder von Behinderung bedrohter Menschen und psychisch Kranker Rechnung zu tragen,
Ich habe mit dem Problem ja öfters zu tun und habe das Recht, meine Hilfsmittel (auch welche mit Festbetragsregelung) dort zu beziehen, wo ich es gerne möchte, weil diese Firma mich z.B. besonders gut betreut sehe. Allerdings dürfen die nicht teurer sein, und zumindest mein Sanihaus steigt bei den (noch) Preisen da gerne ein.
Herbert
von lola » 11.03.2008, 18:08
Selbst bei Ausschreibungen gilt bis 31.12.2008 zumindest eine Übergangsfrist. D.h. man kann selbst nach erfolgter Ausschreibung seine Produkte vom gewohnten Sanihaus oder whatever beziehen, wenn der Anbieter entweder den selben Preis wie der Ausschreibungsgewinner abrechnet oder du als Leistungsempfänger den Differenzbetrag zuzahlst.
Eine mögliche Exklusivität für Ausschreibungsgewinner gilt also frühestens ab dem nächsten Jahr - das hat jüngst auch Justizia bestätigt
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