von babonsai » 21.06.2011, 14:05
Ein liebes Hallo an Alle,
ich erfuhr heute bei einem Telefonat mit dem VBB (Verkehrsverbund Berlin/Brandenburg) etwas recht Interessantes:
Dass Allen mit dem Merkzeichen G vergünstigte, sogar unentgeltliche Beförderung im ÖPNV (Öffentlichem Personennahverkehr) zusteht, mag ja hinreichend bekannt sein.
Dieses ist aber regional (je nach Wohnort) begrenzt.
Nun soll es aber ab dem 01.09.2011 bundesweit mit den Zügen RB und RE gelten. Somit können Alle mit dem Merkzeichen G (natürlich auch allen anderen dzu berechtigten Merkzeichen) in Ihrem Ausweis und dem dazugehörigen Beiblatt+Wertmarke unentgeltlich in der 2. Klasse quer durch Deutschland fahren.
Es gäbe hierzu ein internes Rundschreiben vom Bundesbeauftragten für Schwerbehinderte.....
Wäre doch toll und sollte beobachtet werden.
LG
Klaus
p.s. Ich habe das übrigens per Mail nochmal hinterfragt und um eine verbindliche Antwort gebeten..na mal abwarten
von Frank38 » 21.06.2011, 15:12
Huhu,
darüber habe ich auch schon was gelesen und zwar hier:
http://www.dccv.de/no_cache/aktuelles/news/singleview/article/1429/1/?cHash=75dee02a4929ed6eabba501b76ee9bec&type=1&no_cache=1
Nationaler Aktionsplan der Bundesregierung zur Umsetzung des Übereinkommens,der Vereinten Nationen,über die Rechte
von Menschen mit Behinderungen
Kabinettbeschluss: 15.06.2011
http://www.bmas.de/portal/52000/property=pdf/2011__06__15__nap.pdf
lg Frank
von babonsai » 21.06.2011, 15:30
Hi Frank,
klasse Link... sogar der IRE ist dabei...
Danke
LG
Klaus
von Frank38 » 21.06.2011, 16:13
Huhu,
auch das wurde in der Kabinettssitzung beschlossen vom 15.06.2011, denke das ist auch wichtig.
3.8.4 Straßenverkehr
Im Busverkehr gilt ab 01.03.2013 die EU-Verordnung 181/2011 über die Fahrgastrechte im Kraftomnibusverkehr.
Bei der Gestaltung von Verkehrsanlagen werden die Belange behinderter Menschen auf der Grundlage technischer Regelwerke etwa für Stadtstraßen, Ampelanlagen, Gehwege oder Parkflächen generell berücksichtigt.
Der Kreis der Personen, die ihr Kraftfahrzeug auf Behindertenparkplätzen parken können, ist erweitert worden. Bislang zählten außergewöhnlich gehbehinderte sowie blinde Menschen zum Berechtigtenkreis. Dese Rechte gelten nun insbesondere auch für Menschen mit einer Conterganschädigung.
Ebenfalls erweitert wurde der Personenkreis, dem Ausnahmegenehmigungen von bestimmten Halt- und Parkverboten erteilt werden dürfen. Neben den Personen, die Behindertenparkplätze benutzen dürfen, kommen nun unter anderem auch Personen, die an Morbus Crohn oder Colitis ulcerosa erkrankt sind, sowie Träger eines doppelten Stomas in den Genuss dieser Parkerleichterungen.
Behinderte Menschen, die auf die Benutzung eines Kraftfahrzeuges zur Erreichung des Aus-bildungs- oder Arbeitsplatzes nicht nur vorübergehend angewiesen sind oder die wegen Art oder Schwere ihrer Behinderung auf die regelmäßige Nutzung eines Kraftfahrzeugs ange-wiesen sind, können Kraftfahrzeughilfe nach der Kraftfahrzeughilfe-Verordnung oder Hilfen zur Beschaffung sowie zum Betrieb oder zur Unterhaltung eines behindertengerecht ausges-tatteten Kraftfahrzeugs im Rahmen der Eingliederungshilfe erhalten.
lg Frank
von sahnetörtchen » 21.06.2011, 17:22
Hallo Frank,
Ausnahmegenehmigungen von bestimmten Halt- und Parkverboten erteilt werden dürfen. Neben den Personen, die Behindertenparkplätze benutzen dürfen, kommen nun unter anderem auch Personen, die an Morbus Crohn oder Colitis ulcerosa erkrankt sind, sowie Träger eines doppelten Stomas in den Genuss dieser Parkerleichterungen.
von Frank38 » 21.06.2011, 17:51
Huhu Sahnetörtchen,
das es grade erst beschlossen worden ist wird es wohl noch ein weilchen dauern, bis die Länder dieses umsetzen geht ja nich alles von heute auf Morgen , hat ja schon vorher ewig gedauert bis sie alle auf denn gleichen nenner gekommen sind. Beantragen kannste sowas beim lokalen Straßenverkehrsamt oder bei der Stadt- oder Gemeindeverwaltung (Straßenverkehrsbehörde).
Und ich denke mir mal das auch wieder, erst ab bestimmte GdB % diesen Schein geben wird.
Zur zeit für denn Orangenen Parkausweiss, wo man nicht auf dem Behindertenparkplatz stehen darf sind die vorraussetzungen zum erhalt des Ausweises so aus:
Personen mit Morbus Crohn oder Colitis ulcerosa, wenn hierfür ein GdB von wenigstens 60 anerkannt wurde.
Personen mit Doppelstoma (künstlicher Darmausgang und künstliche Harnableitung nach außen) mit Einzel-GdB 70
Also wie gesagt das wird noch ein weilchen dauern.
lg Frank
von doro » 21.06.2011, 17:52
wo kann man den sowas beantragen?
von Frank38 » 21.06.2011, 17:58
glaub für Sahnetörtchen wirds schon schwer behaupt denn Orangenen zu bekommen, weil sie nur 50% hat.
lg Frank
von sahnetörtchen » 21.06.2011, 18:03
das denke ich auch. Bin halt zu gesund
Euch aber danke für eurer Bemühen.
LG
sahnetörtchen
Also die Wertmarke 60 Euro zahle ich weiterhin.
Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 4 Gäste
Die Inhalte von www.stoma-forum.de sind ausschließlich zu Informationszwecken bestimmt.
Soweit die Inhalte medizinische Informationen, Hinweise und Empfehlungen enthalten, sind diese zur Unterstützung, aber in keinem Fall als Ersatz für eine persönliche Beratung durch eine qualifizierte medizinische Pflegekraft (z.B. Stomatherapeutin) oder für eine Untersuchung oder Diagnose durch einen approbierten Arzt bestimmt.
Wenn Du uns unterstützen möchtest, freuen wir uns
über eine Spende (deren Höhe in eigenem Ermessen
liegt) zugunsten unseres gemeinnützigen Selbsthilfe-
vereins Stoma-Welt e.V.
Spendenkonto
Empfänger:
Selbsthilfe Stoma-Welt e.V.
IBAN.: DE09 5605 0180 0017 0474 16
BIC: MALADE51KRE
Institut: Sparkasse Rhein-Nahe