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Schwerbehidertenausweis mit Merkzeichen G – Seite 2

Das Forum zum Erfahrungsaustausch rund um sozialrechtliche Themen, z.B. zur Schwerbehinderung, zum Bezug der Hilfsmittel, zu Zuzahlungen und vielen anderen Themen.

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66 Beiträge • Seite 2 von 71, 2, 3, 4, 5 ... 7

Schwerbehidertenausweis mit Merkzeichen G

Beitrag von Hanna70 » 21.06.2011, 18:38

Für mich bedeutet das wieder mal, eine Ausnahme von der Ausnahme zu sein und mich vor den Ämtern völlig "nackig" machen zu müssen.
Ich habe GdB 100 % mit Kennzeichen G, Kolostoma mit Kurzdarmsyndrom. Anlage eines Urostomas ist nicht mehr möglich, heißt: ich bin auf Vorlagen angewiesen. Die sind natürlich immer nass. Erklärt das mal dem Straßenverkehrsamt. :haarezuberge:
Dass die contergan-geschädigten Mitmenschen erst jetzt eine Ausnahmegenehmigung erhalten sollen, bedarf eigentlich keines Kommentars.
Aber trotzdem Danke für die informative Recherche.

L G. Hanna70

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Hanna70

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Schwerbehidertenausweis mit Merkzeichen G

Beitrag von babonsai » 24.06.2011, 13:52

Hi Hannah,

Leider ist es so, sich "nackig" machen zu müssen, um Ansprüche geltend machen zu können.
Siehe alleine Hartz IV etc., dort muss man(n) sich auch "entblößen".
Nun, mir wäre die verbesserte Lebensqualität das wert, denn, wie sonst soll die Spreu vom Weizen getrennt werden?

Aber ich verstehe, dass es Dich in Deiner Würde verletzt....

Oftmals ein Obolus an den Sozialstaat, den ich aber irgendwie nachvollziehen kann ...*verzeih*

LG

Klaus

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babonsai

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Schwerbehidertenausweis mit Merkzeichen G

Beitrag von Hanna70 » 24.06.2011, 14:28

Hi Klaus,

ich "verzeihe" Dir! Aber die Erklärungszwänge sind eben manchmal wirklich nervig.

Allerdings hab ich letztendlich auch was dagegen, wenn einige versuchen, den "Sozialstaat" auf Kosten anderer auszunutzen. Drum: Augen zu und durch!!!

In diesem Sinne :winke: Rosi

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Hanna70

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Schwerbehidertenausweis mit Merkzeichen G

Beitrag von Skyfire » 24.06.2011, 14:47

Frank38 hat geschrieben:Huhu,

auch das wurde in der Kabinettssitzung beschlossen vom 15.06.2011, denke das ist auch wichtig.

3.8.4 Straßenverkehr
Im Busverkehr gilt ab 01.03.2013 die EU-Verordnung 181/2011 über die Fahrgastrechte im Kraftomnibusverkehr.

Bei der Gestaltung von Verkehrsanlagen werden die Belange behinderter Menschen auf der Grundlage technischer Regelwerke etwa für Stadtstraßen, Ampelanlagen, Gehwege oder Parkflächen generell berücksichtigt.

Der Kreis der Personen, die ihr Kraftfahrzeug auf Behindertenparkplätzen parken können, ist erweitert worden. Bislang zählten außergewöhnlich gehbehinderte sowie blinde Menschen zum Berechtigtenkreis. Dese Rechte gelten nun insbesondere auch für Menschen mit einer Conterganschädigung.

Ebenfalls erweitert wurde der Personenkreis, dem Ausnahmegenehmigungen von bestimmten Halt- und Parkverboten erteilt werden dürfen. Neben den Personen, die Behindertenparkplätze benutzen dürfen, kommen nun unter anderem auch Personen, die an Morbus Crohn oder Colitis ulcerosa erkrankt sind, sowie Träger eines doppelten Stomas in den Genuss dieser Parkerleichterungen.
Behinderte Menschen, die auf die Benutzung eines Kraftfahrzeuges zur Erreichung des Aus-bildungs- oder Arbeitsplatzes nicht nur vorübergehend angewiesen sind oder die wegen Art oder Schwere ihrer Behinderung auf die regelmäßige Nutzung eines Kraftfahrzeugs ange-wiesen sind, können Kraftfahrzeughilfe nach der Kraftfahrzeughilfe-Verordnung oder Hilfen zur Beschaffung sowie zum Betrieb oder zur Unterhaltung eines behindertengerecht ausges-tatteten Kraftfahrzeugs im Rahmen der Eingliederungshilfe erhalten.

lg Frank


Hi Frank,

bekommt man dann den orangefarbenen Ausweis abgenommen und bekommt dafür den blauen? Und wenn ja, gilt dieser Europaweit oder nur Bundesweit?

Bisher hab ich davon absolut keine Ahnung, sitze in der Schule und bin froh das ich gerade mal hier die Stomaseite aufbekomme, auf Links kann/konnte ich gerade nicht drauf zugreifen (leider gesperrt hier), würd mich über eine Antwort freuen, da ich ja tierisch neugierig bin.

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Skyfire

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Schwerbehidertenausweis mit Merkzeichen G

Beitrag von hmengers » 24.06.2011, 15:34

bekommt man dann den orangefarbenen Ausweis abgenommen und bekommt dafür den blauen? Und wenn ja, gilt dieser Europaweit oder nur Bundesweit?
Hallo Claudia,

mit dem blauen Parkausweis hat die geplante Ausweitung nichts zu tun. Das ist wieder eine andere Schublade.

Herbert

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hmengers

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Schwerbehidertenausweis mit Merkzeichen G

Beitrag von Skyfire » 24.06.2011, 16:44

Hi Herbert,

also stelle ich mich als Morbus Crohn kranker mit 80 % GdB mit entständigen Stoma demnächst auf den Behindertenparkplatz mit dem orangenen Parkausweis? Oder wie muss ich mir das vorstellen?
Ich raff momentan gar nichts mehr :heul: ;) :abgedreht:

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Skyfire

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Schwerbehidertenausweis mit Merkzeichen G

Beitrag von doro » 24.06.2011, 16:55

Bitte nein, das wird teuer.Orange bleibt orange , also Parkerleichterung.Da ändert sich für uns nix.

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doro

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Schwerbehidertenausweis mit Merkzeichen G

Beitrag von Skyfire » 24.06.2011, 17:18

PN an dich ist unterwegs Doro :)

Entweder bin ich nun ganz verwirrt oder lese bzw. interpretiere ich da was falsch .. menno .. :heul:

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Skyfire

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Schwerbehidertenausweis mit Merkzeichen G

Beitrag von hmengers » 24.06.2011, 17:21

Hallo Claudia,

wie Doro schon geschrieben hat, Parkerleichterungen, aber NICHT auf ausgewiesenen Behindertenparkplätzen. Die bleiben weiterhin den Besitzern von blauen Parkausweisen vorbehalten.

Herbert

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hmengers

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Schwerbehidertenausweis mit Merkzeichen G

Beitrag von Skyfire » 24.06.2011, 17:32

Danke Doro,
Danke Herbert,

na dann hab ich falsch interpretiert.
Egal, falschinterpretation aus dem Weg geräumt.

(Ich will aber den blauen, der orangene passt nicht zu meinem roten Flitzer.. wie n kleines Mädchen mit den Füssen auf den Boden auftrampel :zunge: )

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Skyfire

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