von doro » 19.07.2011, 15:50
Wohin willst Du denn Auswandern?Na ja, ein Grund mehr, diesem sogenannten "Sozialstaat" den Rücken zuzukehren.
von Häslein » 19.07.2011, 16:13
Lieber Storm,
Deutschland hat das beste Gesundheitsystem der Welt. Mehr bekommt man für so wenig Geld nirgends, nur hier.
Ich finde, dass ganz allgemein, ich meine nicht Dich speziell, immer noch auf sehr, sehr hohem Niveau gejammert wird.
Storm, bei M. Crohn braucht es einen Schwerbehindertengrad von mind. 60, um die Parkerleichterung zu erhalten.
Wie hoch ist Dein Grad? Ein Stoma an sich bedeutet keinen Anspruch auf eine P-Erleichterung. Normalerweise ist es sehr genau definiert, wer die Erleichterung erhält.
Das Straßenverkehrsamt ( oder entspr. Behörde ) orientiert sich an den Feststellungen und Anordnungen vom Versorgungsamt. Nach Erlaubnis für Parkerleichterung sind die dann nur noch die ausstellende Behörde.
A u O ist Dein Schwebi bzw. der Grad und die Diagnosen, auf die sich der Grad der Behinderung bezieht.
Vielleicht erhälst Du dennoch eine Parkerleichterung. Wenn Du sie brauchst, wünsche ich sie Dir.
Liebe Grüße von Häslein
von Bienchen » 19.07.2011, 18:30
Hallo Ihr alle,
könnt Ihr denn noch erklären, was eigentlich Parkerleichterung bedeutet?
darf man dann ins Halteverbot, und ist das dann am Auto gekennzeichnet? Ich warte immer noch auf meinen Schwebi, und dann mache ich mich auf den langen Weg zum, weiß noch nicht wohin, aber das kriege ich auch raus, Parken in KA ist ziemlich katastrophal und teuer...
Gruß Bienchen
von pia » 19.07.2011, 19:02
@ bienchen,
Im Gegensatz zum Schwerbehindertenparkausweis darf mit der Parkerleichterung nicht auf den Schwerbehindertenparkplätzen geparkt werden. Mit der Parkerleichterung darf z.B. im eingeschränkten Haltverbot, an Parkuhren und Parkscheinautomaten, ohne Gebühr zu zahlen und während der Ladezeiten in den Fußgängerzonen geparkt werden.
viele grüße
pia
von -Storm- » 19.07.2011, 20:28
@Doro,
Ich/wir werden in das Heimatland meiner Frau gehen.
@Häslein,
ich habe mit meinem Stoma einen GdB von 70% unbegrenzt, davor nur mit dem MC einen GdB von 60% unbegrenzt in meinem Schwerbehindertenausweis.
@hmengers,
wie darf man den Smilie verstehen
von Bienchen » 19.07.2011, 20:34
Danke Pia,
aber woher weiß die Politesse, dass ich das dann darf???
Bienchen
von Biggi0001 » 19.07.2011, 20:55
Du bekommst einen entsprechenden Parkausweis, der der Politesse das zur Kenntnis gibt.
Viele Grüße von Biggi
von biggen » 19.07.2011, 21:46
ich bekomme eine "orangene" Parkerleichterung dafür, dass ich ein Kolo- UND ein Urostoma habe und mindestens 70% GdB (zurzeit 100%). Dieser Ausweis gilt natürlich nicht für Behindertenparkplätze.
Gruß
biggen
von Hanna70 » 19.07.2011, 22:06
Das habe ich nicht gewusst. Das heißt also wirklich, wenn ich den orangefarbenen Schwebi-Ausweis habe (ich habe 100 % und Kennzeichen G), kann ich kostenlos auf sonst kostenpflichtigen Patkplätzen parken? (In meinem Falle parken lassen, wenn mich mein Sohn irgandwohin bringt).
Genügt es dann, eine Kopie ins Auto zu legen?
Ich habe mich darum bisher noch nie gekümmert, weil ich selbst kein Auto habe. Aber mir fällt das Laufen z. Z. immer schwerer, da wäre so eine Möglichkeit (vor allem in der Stadt mit vielen eingeschränkten Halteverboten) schon eine große Erleichterung.
Danke, wenn mir das noch mal jemand von Euch bestätigen würde.
HG Rosi
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