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Schwerbehidertenausweis mit Merkzeichen G – Seite 1

Das Forum zum Erfahrungsaustausch rund um sozialrechtliche Themen, z.B. zur Schwerbehinderung, zum Bezug der Hilfsmittel, zu Zuzahlungen und vielen anderen Themen.

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66 Beiträge • Seite 1 von 71, 2, 3, 4, 5 ... 7

Schwerbehidertenausweis mit Merkzeichen G

Beitrag von babonsai » 21.06.2011, 14:05

Ein liebes Hallo an Alle,

ich erfuhr heute bei einem Telefonat mit dem VBB (Verkehrsverbund Berlin/Brandenburg) etwas recht Interessantes:

Dass Allen mit dem Merkzeichen G vergünstigte, sogar unentgeltliche Beförderung im ÖPNV (Öffentlichem Personennahverkehr) zusteht, mag ja hinreichend bekannt sein.
Dieses ist aber regional (je nach Wohnort) begrenzt.

Nun soll es aber ab dem 01.09.2011 bundesweit mit den Zügen RB und RE gelten. Somit können Alle mit dem Merkzeichen G (natürlich auch allen anderen dzu berechtigten Merkzeichen) in Ihrem Ausweis und dem dazugehörigen Beiblatt+Wertmarke unentgeltlich in der 2. Klasse quer durch Deutschland fahren.
Es gäbe hierzu ein internes Rundschreiben vom Bundesbeauftragten für Schwerbehinderte.....

Wäre doch toll und sollte beobachtet werden.


LG

Klaus

p.s. Ich habe das übrigens per Mail nochmal hinterfragt und um eine verbindliche Antwort gebeten..na mal abwarten ;)

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babonsai

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Schwerbehidertenausweis mit Merkzeichen G

Beitrag von Frank38 » 21.06.2011, 15:12

Huhu,

darüber habe ich auch schon was gelesen und zwar hier:

http://www.dccv.de/no_cache/aktuelles/news/singleview/article/1429/1/?cHash=75dee02a4929ed6eabba501b76ee9bec&type=1&no_cache=1

Nationaler Aktionsplan der Bundesregierung zur Umsetzung des Übereinkommens,der Vereinten Nationen,über die Rechte
von Menschen mit Behinderungen

Kabinettbeschluss: 15.06.2011

http://www.bmas.de/portal/52000/property=pdf/2011__06__15__nap.pdf

lg Frank

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Frank38

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Schwerbehidertenausweis mit Merkzeichen G

Beitrag von babonsai » 21.06.2011, 15:30

Hi Frank,

klasse Link... sogar der IRE ist dabei...

Danke

LG
Klaus

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babonsai

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Schwerbehidertenausweis mit Merkzeichen G

Beitrag von Frank38 » 21.06.2011, 16:13

Huhu,

auch das wurde in der Kabinettssitzung beschlossen vom 15.06.2011, denke das ist auch wichtig.

3.8.4 Straßenverkehr
Im Busverkehr gilt ab 01.03.2013 die EU-Verordnung 181/2011 über die Fahrgastrechte im Kraftomnibusverkehr.

Bei der Gestaltung von Verkehrsanlagen werden die Belange behinderter Menschen auf der Grundlage technischer Regelwerke etwa für Stadtstraßen, Ampelanlagen, Gehwege oder Parkflächen generell berücksichtigt.

Der Kreis der Personen, die ihr Kraftfahrzeug auf Behindertenparkplätzen parken können, ist erweitert worden. Bislang zählten außergewöhnlich gehbehinderte sowie blinde Menschen zum Berechtigtenkreis. Dese Rechte gelten nun insbesondere auch für Menschen mit einer Conterganschädigung.

Ebenfalls erweitert wurde der Personenkreis, dem Ausnahmegenehmigungen von bestimmten Halt- und Parkverboten erteilt werden dürfen. Neben den Personen, die Behindertenparkplätze benutzen dürfen, kommen nun unter anderem auch Personen, die an Morbus Crohn oder Colitis ulcerosa erkrankt sind, sowie Träger eines doppelten Stomas in den Genuss dieser Parkerleichterungen.
Behinderte Menschen, die auf die Benutzung eines Kraftfahrzeuges zur Erreichung des Aus-bildungs- oder Arbeitsplatzes nicht nur vorübergehend angewiesen sind oder die wegen Art oder Schwere ihrer Behinderung auf die regelmäßige Nutzung eines Kraftfahrzeugs ange-wiesen sind, können Kraftfahrzeughilfe nach der Kraftfahrzeughilfe-Verordnung oder Hilfen zur Beschaffung sowie zum Betrieb oder zur Unterhaltung eines behindertengerecht ausges-tatteten Kraftfahrzeugs im Rahmen der Eingliederungshilfe erhalten.

lg Frank

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Beitrag von sahnetörtchen » 21.06.2011, 17:22

Hallo Frank,

Ausnahmegenehmigungen von bestimmten Halt- und Parkverboten erteilt werden dürfen. Neben den Personen, die Behindertenparkplätze benutzen dürfen, kommen nun unter anderem auch Personen, die an Morbus Crohn oder Colitis ulcerosa erkrankt sind, sowie Träger eines doppelten Stomas in den Genuss dieser Parkerleichterungen.


wo kann man den sowas beantragen? Ich habe nur einen ganz normalen Behindertenausweis mit 50%. MC und Ileostoma. Kann aber prima laufen und somit kein G-Vermerk.

LG
sahnetörtchen :winke: :winke:

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sahnetörtchen

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Schwerbehidertenausweis mit Merkzeichen G

Beitrag von Frank38 » 21.06.2011, 17:51

Huhu Sahnetörtchen,

das es grade erst beschlossen worden ist wird es wohl noch ein weilchen dauern, bis die Länder dieses umsetzen geht ja nich alles von heute auf Morgen :), hat ja schon vorher ewig gedauert bis sie alle auf denn gleichen nenner gekommen sind. Beantragen kannste sowas beim lokalen Straßenverkehrsamt oder bei der Stadt- oder Gemeindeverwaltung (Straßenverkehrsbehörde).

Und ich denke mir mal das auch wieder, erst ab bestimmte GdB % diesen Schein geben wird.

Zur zeit für denn Orangenen Parkausweiss, wo man nicht auf dem Behindertenparkplatz stehen darf sind die vorraussetzungen zum erhalt des Ausweises so aus:

Personen mit Morbus Crohn oder Colitis ulcerosa, wenn hierfür ein GdB von wenigstens 60 anerkannt wurde.

Personen mit Doppelstoma (künstlicher Darmausgang und künstliche Harnableitung nach außen) mit Einzel-GdB 70



Also wie gesagt das wird noch ein weilchen dauern.

lg Frank

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Frank38

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Schwerbehidertenausweis mit Merkzeichen G

Beitrag von doro » 21.06.2011, 17:52

wo kann man den sowas beantragen?


In Niedersachsen beim Straßenverkehrsamt.Dort anrufen, die helfen auch weiter.Genehmigung vom Schwebi mit nehmen, dann wird die Genehmigung meistens sofort ausgestellt.

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doro

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Schwerbehidertenausweis mit Merkzeichen G

Beitrag von Frank38 » 21.06.2011, 17:58

glaub für Sahnetörtchen wirds schon schwer behaupt denn Orangenen zu bekommen, weil sie nur 50% hat.

lg Frank

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Frank38

Mitglied

Schwerbehidertenausweis mit Merkzeichen G

Beitrag von sahnetörtchen » 21.06.2011, 18:03

das denke ich auch. Bin halt zu gesund ;)

Euch aber danke für eurer Bemühen.

LG
sahnetörtchen :winke: :winke:

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sahnetörtchen

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Schwerbehidertenausweis mit Merkzeichen G

Beitrag von Gast » 21.06.2011, 18:26

Also die Wertmarke 60 Euro zahle ich weiterhin.


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