von Citröen-C1 » 18.09.2013, 21:50
Hallo,
viele kennen meine Geschichte!
Ich bin 25 Jahre und habe ein Ileostoma und mir wurde geraten aufgrund noch von andere Dinge, einen Schwerbehindertenausweis zu beantragen.
Diesen Bescheid habe ich bekommen mit GdB (60%)
Ich plane wieder in Vollzeit zu arbeiten,aber mir wurde damals auch gesagt,dass man Lohnsteuervorteile hätte durch den Ausweis.
Nun meine fragen:
Kennt sich jemand damit aus,was das Thema betrifft?
Wo muss man sich hinwenden,um diese Vorteile zu bekommen?
Wer gibt darüber Auskunft?Muss man sich in der Lohnsteuer etwas eintragen lassen?
Wie ist es besser sich das jährlich ausbezahlen zu lassen oder monatlich?
Hoffe,mir kann einer einen ehrlichen Rat geben.
Eure Stephanie
von Lila_Jule » 18.09.2013, 22:08
Hallo Stephanie,
Ich habe auch 60%. Bin damals mit dem Ausweis und der Lohnsteuerkarte zum Finanzamt und habe den Steuerfreibetrag eintragen lassen.
Im Anschluss an die Gehaltsabrechnung gegeben und mitgeteilt ob ich die 720€ jährlich oder monatlich (60€) möchte. Das war's dann, seitdem wird es bei meinem Gehalt berücksichtigt.
Desweiteren hast du einen Anspruch an Mehrurlaub von 5 Tagen jährlich und natürlich noch besonderen Kündigungsschutz.
Hast du "nur" den GdB oder noch zusätzlich einen Buchstaben? Bei Beeinträchtigung der Gehfähigkeit zum Bsp kannst du noch eine Reduzierung der KFZ Steuer bekommen.
Außerdem kannst du natürlich alles an Vergünstigungen wie Kino, Fußballkarten, Freizeitparks, Eintritte in Zoo oder ähnliches beanspruchen. Einfach im Vorfeld informieren und dann Ausweis vorlegen.
Ich bekomme bspw. 25% Nachlass beim Handyvertrag...
Hoffe ich konnte helfen.
Viele Grüße
Julia
von Citröen-C1 » 18.09.2013, 23:37
Vielen Dank Julia...
Verstehe aber das mit monatlich und jährlich nicht so ganz.
Bekommt man dann 60€ mehr Nettogehalt oder wie im Monat und wie wird das dann mit jährlich gerechnet?
Mit 5 Tage mehr Urlaub weiß ich,aber das mit Handyvertrag ist bei uns nicht möglich.Habe das schon gefragt,da gibt es kein Nachlass bei uns.
Kino auch net soweit ich weiß,nur im Schwimmbad hab ich es schon gemacht und gespart mit dem Eintritt.
Also zum Finanzamt gehen in der Lohnsteuerkarte die Behinderung und den Freibetrag eintragen lassen und dann die Karte dem Arbeitgeber geben oder wie?
Habe kein Buchstabe im Ausweis...Habe zwar li. eine Fußheberschwäche und Taub,aber wurde dafür kein Buchstabe eingetragen.
Muss dazu sagen,dass ich eine Erhöhung beim Versorgungsamt beantragt habe,weil noch 2 Sachen jetzt dazu kamen,nur die frage,ob es akzeptiert wird und man ne Erhöhung bekommt.Sind jetzt paar Wochen her,aber die lassen sich ja immer Zeit...Kenne das schon
von Biggi0001 » 19.09.2013, 00:21
Man kann den jährlichen Freibetrag steuerlich mit dem Jahressteuerausgleich geltend machen. Soweit mir bekannt sit, gibt es die monatliche Variante nicht mehr. Lasse mich aber gerne korrigieren.
Lg Biggi
von Lila_Jule » 19.09.2013, 09:19
Guten Morgen Zusammen,
also bei mir wird lt. Gehaltsabrechnung der Freibetrag noch monatlich berücksichtigt. Ggf. gibt es jetzt aber die Vorgabe, dass neu hinterlegte Freibeträge nur noch jährlich laufen das ist natürlich möglich. Das könnte man aber recherchieren.
@ Stephanie: Durch den Freibetrag wird die monatliche Bemessungsgrundlage, also das steuerpflichtige Bruttogehalt, gesenkt. Durch die entsprechend geringere Lohnsteuer kann dem Arbeitnehmer (also Dir) ein höheres Nettogehalt ausgezahlt werden.
Also unterm Strich wirst du netto etwas mehr rausbekommen, bei mir sind es monatlich 35€. Gib einfach mal bei nettolohnrechner deine Gehaltsdaten ein, jeweils mit Steuerfreibetrag und einmal ohne. Dann hast Du den direkten Vergleich.
Und genau wie von Dir beschrieben. Lohnsteuerkarte beim Arbeitgeber anfordern und dann beim Finanzamt den Freibetrag aufgrund GdB eintragen lassen. Dann wieder dem Arbeitgeber zurück geben und alles sollte seinen Lauf nehmen.
Ich habe übrigens meinen GdB wegen einer anderen Erkrankung. MC und Stoma kamen erst Jahre später hinzu. Mir wurde dringend davon abgeraten, eine Erhöhung zu beantragen, da diese unter Umständen befristet wäre. Aktuell habe ich die 60% unbefristet und damit fahre ich eig. ganz gut.
Viele Grüße
Julia
von Citröen-C1 » 19.09.2013, 15:18
Das Versorgungsamt kann mir die 60% GdB nicht wegnehmen,weil das immer bleiben wird.
hab auch ein Stoma,komplette Dickdarmentfernung und noch andere Dinge,die mein Leben lang bleiben.
Mehr als eine Erhöhung können die net ablehnen. Bin mal gespannt,ob oder ob nicht.
Vielen Dank für eure Antworten!
von Biggi0001 » 19.09.2013, 15:46
Bei einem Verschlimmerungsantrag oder auch einem Widerspruch wird alles nochmal neu betrachtet --> ergo kann der GdB auch wieder befristet bzw. gesenkt werden.
Viele Grüße von Biggi
von Lila_Jule » 19.09.2013, 16:53
@Biggi: Genau deshalb belasse ich es einfach wie es ist
von Biggi0001 » 20.09.2013, 01:45
Ich schrieb das nur, weil Citroen so sicher ist. Überprüft und 'abgebaut' werden kann IMMER, auch bei unbefristet.
Das unbefristet bedeutet nur, dass das Amt die Akte geschlossen hat. Öffnet man sie wieder, kann alles mögliche passieren, im Guten wie im Schlechten.
von Citröen-C1 » 20.09.2013, 13:46
Mein Ausweis ist erstmal nur befristet,aber den neuen Antrag hat mit den Sachen Darm,Stoma nix zu tun, sondern ist komplett was anderes.Die sollen mal meine Prozente runtersetzen,dann lege ich Widerspruch ein,weil die 60% können die mir net wegnehmen,weil alles so geblieben ist.
Nicht besser und nicht schlechter! Wie gesagt hat damit nix zu tun,sind neue Sachen.
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