von Sabine049 » 03.05.2009, 09:26
Entscheidend sind Grund- u./o. Begleiterkrankungen!
@hey Dirk, Du scheinst ja hins. Genesung ein Senkrechtstarter zu sein. Im Januar operiert, Op. (Colektomie + Ileostomie) blande verlaufen und arbeitest schon wieder Vollzeit in Deinem Job (Hut ab).
Wg. Deiner Ausgangsfrage belass es zunächst bei den Grad von 50. Sollte sich Dein Gesundheitszustand, was nicht zu hoffen ist, verschlechtern o. Begleiterkrankungen hinzukommen, kannst Du JEDERZEIT einen Verschlimmerungsantrag stellen!
Selbst bei Krebserkrankungen ist eine Rückstufung nach m.W. fünfjähriger absoluter "Remission" = Stillstand bzw. kein Nachweis von neuerlichen Tumorgewebe möglich.
Liebe Grüße und weiterhin solch einen grandiosen Gesundheitsverlauf -
Sabine
von mini62 » 03.05.2009, 10:50
Uro-Pouch
3-malige Stomaanlage
Ischialgie mit teilw. Komplettausfällen d. linken Beines
irreparable Fußheberschädigung li.
Gebärmutterentfernung (Gebärmutterhalskrebs)
schwere Strahlungsschäden m. erheblichem Darmverlust
schwerer Verwachsungsbauch
= 100 %
von Hugo » 03.05.2009, 10:58
Linie 22 hat geschrieben:
Ich bin mir zwar nicht 100pro sicher, aber Du könntest mit 50% GdB, glaube ich zumindest, bei Deinem Arbeitgeber einen Gleichstellungsantrag stellen. Dann würde sich wenigstens der Urlaubsanspruch um etwas erhöhen. Genauere Infos darüber erhältst Du im Arbeitsamt.
von howe » 03.05.2009, 11:10
hallo
also ich hatte vorher schon 70% und bin wegen darmkrebs auf 100% raufgestuft worden und in der auflistung der einzelnen behinderungen habe ich für das stoma 80% bekommen ich frage mich wieso das so unterschiedlich gehandhabt wird
mfg
howe
von hmengers » 03.05.2009, 11:37
Hallo,obwohl sie Dir leider nicht großartig, in Sachen Behindertenrecht, nützen werden.
von Pauline 1 » 03.05.2009, 16:38
Hallo,
also wenn ich das alles lese,glaube ich dass ich einen mir wohl gesonnenen Sachbearbeiter beim Versorgungsamt erwischt habe, als es um den GdB bei mir ging.Ich hab die 100 % bekommen, und zwar mit der Begrüngung:
1.Darmerkrankung im Stadium der Heilungsbewährung
2.Beinfunktionsstörungen /links
So stehts offiziell geschrieben. Zu den "Beinfunktionsstörungen" bin ich gekommen, weil ich mir in 2005 das Schienbein gebrochen hatte, und einen Marknagel bekommen hatte.Ich muß sagen, dass ich überhaupt keine Probleme mehr mit dem Bein habe. Erwähnt hatte ich das nur, weil auf dem Antrag für den SBH stand, man solle alle Angaben zu ärztlichen Behandlungen der letzten 2 Jahre machen.
Habe natürlich keien Widerspruch dagegen eingereicht, denn mit meinen 100% hab ich wenigstens den Vorteil vom Fiskus ein bischen mehr zuückzukriegen.
Lieben Gruß von Pauline
Analkarzinom, Rectumamputation, endständiges Stoma seit Febr.2008
von HARRY52 » 04.05.2009, 09:15
....nur mal zur Ergänzung von Herberts Beitrag, damit nicht gleich alle auf das Finanzamt rennen
Voraussetzung für die vollständige Befreiung von der Kfz-Steuer
Die Steuerbefreiung erhalten Schwerbehinderte, die einen Ausweis mit orangefarbenem Flächenaufdruck besitzen, die die Merkzeichen „H“ (Hilflos), „Bl“ (Blind) oder „aG“ (außergewöhnlich gehbehindert) enthalten.
Weiterhin steuerbefreit sind Kriegsbeschädigte und andere Versorgungsberechtigte nach dem sozialen Entschädigungsrecht, denen bereits bei Inkrafttreten der Neuregelung am 01.06.1979 die Steuer erlassen war, und deren Grad der Behinderung (GdB, früher MdE) wenigstens 50 % betrug.
Steuerermäßigung von 50 %
Die Kfz-Steuer wird um 50 % für Schwerbehinderte ermäßigt, die durch einen Ausweis mit orangefarbenem Flächenaufdruck und dem Merkzeichen „G“ (gehbehindert) nachweisen, dass sie in ihrer Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr erheblich beeinträchtigt sind. Seit dem 01.01.1987 reicht für die Inanspruchnahme der Steuerermäßigung der Ausweis mit orangefarbenem Flächenaufdruck ohne zusätzliche Merkzeichen aus. Diesen Ausweis erhalten Steuerpflichtige, die die Voraussetzungen des § 145 Abs. 1 S. 1 des 9. Buches SBG erfüllen.
Die Steuerermäßigung hängt davon ab, dass der Schwerbehinderte auf das Recht zur unentgeltlichen Beförderung verzichtet. Es besteht hier ein Wahlrecht des Behinderten. Eine Bindung an die getroffene Wahl besteht jedoch nicht, es kann jederzeit von der Steuerermäßigung zur Freifahrtberechtigung und umgekehrt gewechselt werden.
Um sicherzustellen, dass nicht gleichzeitig die Freifahrt und die Steuerermäßigung in Anspruch genommen werden, vermerkt das Finanzamt eine Steuerermäßigung im Behindertenausweis bzw. in dem von den Versorgungsämtern ausgestellten Ausweis-Beiblatt.
Gruß
Harry
von hmengers » 04.05.2009, 09:37
Hi Harry,Seit dem 01.01.1987 reicht für die Inanspruchnahme der Steuerermäßigung der Ausweis mit orangefarbenem Flächenaufdruck ohne zusätzliche Merkzeichen aus.
von hmengers » 05.05.2009, 17:38
hallo,
normalerweise habe ich mit Menschen zu tun, die das merkzeichen "aG" haben... Ich hatte ebenfalls den ADAC als Quelle benutzt und das jetzt noch einmal GENAU überprüft. Der ADAC hat (mit diesem teil seiner Information Unrecht. Voraussetzung ist § 145. Abs. 1 Satz 1 SGB IX und da steht das mit der Beeinträchtigung im Straßenverkehr (Merkzeichen B) drin. Der Verweis auf 1987 sagt nur, dass es damals neue SBA-Ausweise gab und davon eine Version, in der das G bereits eingedruckt war, also nicht eingetragen werden mußte. Das ist aber jetzt 22 Jahre her...
So (auch für mich) Unklarheiten beseitigt.
Herbert
von Frau Lachmann » 06.05.2009, 09:54
Linie 22 hat geschrieben:Ich trage in meinem B.-ausweis 90% GdB befristet bis 05/2011. Eins steht mit Sicherheit fest: Sollte sich bis dahin keine Verschlimmerung meines jetztigen Zustandes ergeben, werde ich im GdB abgestuft.
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