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Schwerbehindertenausweis – Seite 11

Das Forum zum Erfahrungsaustausch rund um sozialrechtliche Themen, z.B. zur Schwerbehinderung, zum Bezug der Hilfsmittel, zu Zuzahlungen und vielen anderen Themen.

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104 Beiträge • Seite 11 von 111 ... 7, 8, 9, 10, 11

Schwerbehindertenausweis

Beitrag von hmengers » 26.09.2009, 16:31

In meinem Beruf darf ich laut Amtsarzt nicht mehr arbeiten, oder mit Einschränkungen, mit denen mich niemand mehr einstellen würde. Der GDB ist für den Amtsarzt dann wiederum ausschlaggebend, um herauszufinden, was ich noch machen bzw. auf was ich umschulen könnte.
Hallo Jens,

ein Amtsarzt" (also bei Stadt, Land, Kreis oder Gesundheitsamt) wird nie über deine Arbeitsfähigkeit entscheiden, sondern allenfalls ein "Vertrauensarzt" der RV oder der Arbeitsagentur beurteilt das medizinisch.

Der (oder ein anderer Arzt) erstellt ein Gutachten nicht nur aufgrund des Bescheids vom Versorgungsamt, sondern aufgrund der GESAMTEN Krankenakte und oft genug auch noch mit einer eigenen Untersuchung, das dann Grundlage für die Entscheidung ist, ob und wo Du noch als "arbeitsfähig" anzusehen bist. Und weil die RV viel mehr Interesse daran hat, dass Du arbeitest als dass sie Rente zahlen muss, gehen die meisten Streitigkeiten nicht darum, dass jemand nicht arbeiten will/kann, sondern umgekehrt darum, dass die RV die Rentenzahlung ablehnt. In dem Gutachten steht dann aber nur, was Du NICHT kannst und - bedingt als Beispiele - was Du kannst. (Mehr ist weder Aufgabe eines Arztes noch bei der Vielzahl der Berufe überhaupt technisch möglich)

Bei der Arbeitsagentur läuft dann die Prozedur der Wiedereingliederung/Umschulung ab mit Sachbearbeitergesprächen, Beratung zu Berufswahl und -chancen usw. und der GdB hat in der Praxis damit ungefähr so viel zu tun wie die Frage, ob Du beim Gespräch dort gut oder schlecht rasiert auftauchst... (sofern Du "schwerbehindert" bist, also mindestens 50 % GdB hast)

Herbert

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hmengers

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Schwerbehindertenausweis

Beitrag von Jovako » 26.09.2009, 18:41

@Herbert: Ich habe vergessen zu erwähnen, welchen Amtsarzt ich meinte. In meinem Beruf wurde alle 3 Jahre eine ArbeitsMedizinische Untersuchung (AMU) durchgeführt. Diese musste vom Arbeitgeber angeordnet und auch bezahlt werden. Durchgeführt wurde sie von einem Amtsarzt. Zufällig ist dies auch jener Amtsarzt, der die Gutachten für die ARGE machte. Schon beim ersten Gutachten 2004 meinte er, dass ich meine nächste AMU nicht bestehen würde und er sich das vorgemerkt hätte. Die letzte AMU lief dann Anfang 2005 ab bzw. eine neue wäre fällig gewesen, wenn ich Arbeit gehabt hätte.. Somit ist das einem Berufsverbot gleichzusetzen. Falls ich in diesem Beruf wieder arbeiten gehen würde, bräuchte ich eine neue AMU, die ich nur mit Einschränkungen bestehen würde. Damit stellt mich aber in diesem Beruf keiner mehr ein. Fazit: Ich habe schon 2005 meinen erlernten Beruf mit Spezialisierung an den Nagel gehängt! Auch mein Zweitberuf ist nicht mehr möglich, aber das ist wieder eine andere Geschichte.

LG Jens

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Jovako

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Beitrag von Monsti » 26.09.2009, 19:17

Mh, das ist mal wieder so eine Diskussion, bei der ich mir ein Unterforum für die sozialrechtlichen Regelungen in anderen (deutschsprachigen) Ländern wünschen würde. Bei manchen Fragen muss ich erst ins Profil des Fragestellers schauen, um zu erfahren, um welchen Staat es geht - sofern das dann überhaupt im Profil steht ...

Den GdB stellt bei uns in Tirol (ob es in ganz Österreich so ist, weiß ich nicht) grundsätzlich ein Amtsarzt fest. Dieser benutzt für die Begutachtung irgendeine Ordination in der Nähe des Antragstellers. Notfalls kommt er auch ins Haus.

Auch die Pflegestufe wird von Amtsärzten beurteilt.

@Jens:

Nun bin ich etwas verwundert, denn ein dauerhaftes Stoma mit Verlust einer Körperfunktion ist doch schwerer als ein temporäres Stoma oder nicht?


Eigentlich nicht. Mit einem temporären Stoma ist man schließlich genauso behindert wie mit einem endgültigen. Der Unterschied besteht lediglich darin, dass man mit einem temporären Stoma einen zeitlich befristeten GdB bekommt, während er beim endgültigen Stoma i.d.R. unbefristet ist - außer es gesellt sich noch eine weitere schwerwiegende Erkrankung hinzu, so dass man einen Verschlimmerungsantrag stellen kann.

Liebe Grüße
Angie

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Monsti

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Beitrag von hmengers » 26.09.2009, 21:15

Somit ist das einem Berufsverbot gleichzusetzen.
Hallo jens, das ist kein "Verbot" sondern die Unmöglichkeit, einen Beruf weiter auszuüben. So geht es leider vielen Mensch. Auch ein Profifußballer mit einem abbenen Bein kann nicht mehr Fußball spielen. Und das Schicksal hat Dich nun mal erwischt.

Also befasse Dich mit Überlegungen, was Du statt "Deinem Beruf" (der es ja nicht mehr ist) zukünftig machen willst und kannst. Und das ist wichtiger und sinnvoller als sich den Kopf über 10 % mehr oder weniger im SBA zu zerbrechen.

Weil das ganze langsam so weit weg vom eigentlichen Thema geht beende ich hiermit meine Schreiberei in diesem Fred.

Herbert

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hmengers

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