von hmengers » 26.09.2009, 16:31
Hallo Jens,In meinem Beruf darf ich laut Amtsarzt nicht mehr arbeiten, oder mit Einschränkungen, mit denen mich niemand mehr einstellen würde. Der GDB ist für den Amtsarzt dann wiederum ausschlaggebend, um herauszufinden, was ich noch machen bzw. auf was ich umschulen könnte.
von Jovako » 26.09.2009, 18:41
@Herbert: Ich habe vergessen zu erwähnen, welchen Amtsarzt ich meinte. In meinem Beruf wurde alle 3 Jahre eine ArbeitsMedizinische Untersuchung (AMU) durchgeführt. Diese musste vom Arbeitgeber angeordnet und auch bezahlt werden. Durchgeführt wurde sie von einem Amtsarzt. Zufällig ist dies auch jener Amtsarzt, der die Gutachten für die ARGE machte. Schon beim ersten Gutachten 2004 meinte er, dass ich meine nächste AMU nicht bestehen würde und er sich das vorgemerkt hätte. Die letzte AMU lief dann Anfang 2005 ab bzw. eine neue wäre fällig gewesen, wenn ich Arbeit gehabt hätte.. Somit ist das einem Berufsverbot gleichzusetzen. Falls ich in diesem Beruf wieder arbeiten gehen würde, bräuchte ich eine neue AMU, die ich nur mit Einschränkungen bestehen würde. Damit stellt mich aber in diesem Beruf keiner mehr ein. Fazit: Ich habe schon 2005 meinen erlernten Beruf mit Spezialisierung an den Nagel gehängt! Auch mein Zweitberuf ist nicht mehr möglich, aber das ist wieder eine andere Geschichte.
LG Jens
von Monsti » 26.09.2009, 19:17
Mh, das ist mal wieder so eine Diskussion, bei der ich mir ein Unterforum für die sozialrechtlichen Regelungen in anderen (deutschsprachigen) Ländern wünschen würde. Bei manchen Fragen muss ich erst ins Profil des Fragestellers schauen, um zu erfahren, um welchen Staat es geht - sofern das dann überhaupt im Profil steht ...
Den GdB stellt bei uns in Tirol (ob es in ganz Österreich so ist, weiß ich nicht) grundsätzlich ein Amtsarzt fest. Dieser benutzt für die Begutachtung irgendeine Ordination in der Nähe des Antragstellers. Notfalls kommt er auch ins Haus.
Auch die Pflegestufe wird von Amtsärzten beurteilt.
@Jens:
Nun bin ich etwas verwundert, denn ein dauerhaftes Stoma mit Verlust einer Körperfunktion ist doch schwerer als ein temporäres Stoma oder nicht?
von hmengers » 26.09.2009, 21:15
Hallo jens, das ist kein "Verbot" sondern die Unmöglichkeit, einen Beruf weiter auszuüben. So geht es leider vielen Mensch. Auch ein Profifußballer mit einem abbenen Bein kann nicht mehr Fußball spielen. Und das Schicksal hat Dich nun mal erwischt.Somit ist das einem Berufsverbot gleichzusetzen.
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