von Jovako » 07.05.2009, 01:39
Ich wollte mal erwähnen, dass es mir immer aufstößt, wenn man von Vergünstigungen oder Vorteilen als Besitzer eines SBA spricht. Es sind keine Vorteile, sondern lediglich Nachteilsausgleiche!
Liebe Grüße
Jens, der sich jetzt endlich auch dazu durchgerungen hat, einen Antrag zu stellen.
von doro » 07.05.2009, 07:50
Hallo Jens,sondern lediglich Nachteilsausgleiche!
von hmengers » 07.05.2009, 09:38
Hallo, da kann ich Doro nur beipflichten. Ich nehme die als Nachteilsausgleich gewährten Vorteile gerne an. Aber da oder das wo ich "benachteiligt" bin, werde oder mich fühle, läßt sich meistenteils nicht durch Geld ändern oder ausgleichen.im Beamtendeutsch mag es richtig sein,
von Frau Lachmann » 07.05.2009, 11:50
Ich freu mich bei teuren Eintrittskarten, wenn ich weniger bezahlen muß, denn sonst könnte ich mir sowas nicht oft leisten.
von La Tigram » 13.05.2009, 22:58
Nach MC mit zahlreichen OPs und Mastdarmkrebs mit 3 OPs und Colostomie wurde ich mit 100 % vom Bundessozialamt Wien eingestuft. Vor der Krebsdiagnose war der GdB 50%.
Wenn ich mir die Unterschiede der Einstufungen hier so ansehe
von Hbob » 25.07.2009, 11:18
Hallo
Ich habe schon ab Juni 2008 vor meiner OPim Juli 2008 100% für 5 Jahre bekommen, ich habe ein Stoma und Raynaud-Syndrom. Jetzt habe ich noch Merkzeichen RF und H beantragt ,warte noch auf Antwort.
Gruss Bob
von Monsti » 25.07.2009, 20:28
Hallo Bob,
vergiss diese beiden Merkzeichen, denn diese wirst Du kaum bekommen. Wärst Du ein Fall für Merkzeichen H, könntest Du hier nicht bzw. nur unter äußerst erschwerten Bedingungen posten. H bekommt nur jemand, der bei etlichen tagtäglichen Tätigkeiten Hilfe benötigt (z.B. Waschen, Duschen/Baden, An- und Ausziehen, Stomaversorgung, Nahrungszubereitung). Die Notwendigkeit von Hilfe bei einzelnen Verrichtungen genügt hier nicht!
Solltest Du wirklich so schwer hilfebedürftig sein, dass die Voraussetzungen für das Merkzeichen H zutreffen, wärst Du auch ein Kandidat für eine Pflegestufe. Diese würde ich dann primär beantragen.
Und warum wollte man wegen Stoma und Raynaud-Syndrom (habe ich im Rahmen meiner Rheuma-Erkrankung natürlich auch) RF bekommen?
Liebe Grüße
Angie
von Hbob » 26.07.2009, 08:55
Hallo Angie
Ich habe im ersten Beitrag vergessen, zu schreiben das ich Pflegestufe 1 habe und ich nur mit sehr viel Anstrengung schreiben kann, oder meine Frau macht es. Ich benötige ca. 10 x Hilfe am Tag.
Gruss Wolfgang
von hmengers » 26.07.2009, 11:05
Hallo Hbob,
das mit der Pflegestufe: sei froh, dass Du sie bekommen hast. Denn bei 10 x pro Tag ("... in der Pflegestufe I mindestens 90 Minuten betragen; hierbei müssen auf die Grundpflege mehr als 45 Minuten entfallen") könnte ein strenger Prüfer des MDK auch zu einem anderen Ergebnis kommen. Bitte nicht falsch verstehen, ich gönne Dir das. Aber die Mz H und RF wirst Du nicht bekommen. Da sind sehr enge Kriterien angesetzt Spar Dir weitere Arbeit und weiteren Ärger nach der (wahrscheinlichen) Ablehnung.
Herbert
von Monsti » 26.07.2009, 20:17
Hallo Wolf,
mein stumpflos doppelbeinamputierter und krebskranker Schwiegervater hatte einen GdB von 100 mit MZ aG sowie Pflegestufe 3. Aber auch er bekam natürlich kein RF und H.
H bekommt eigentlich nur jemand, der mehr oder weniger hilflos ans Bett bzw. einen speziellen Rollstuhl gefesselt ist (z.B. sehr hoher Querschnitt ohne Möglichkeit, die Arme, geschweige denn die Hände zu benutzen. Ebenso gilt dies für schwerste körperliche und mentale Behinderung mit Unfähigkeit koordinierter Bewegungen). RF erhalten z.B. Blinde oder auch Menschen, die in der Öffentlichkeit störend wirken könnten.
Beispiel: ein ständig, extrem laut kreischendes, schwerstens mental und körperliche behindertes Mädel aus dem Lebenshilfe-Wohnhaus meines Manns mit österreichischer Pflegestufe 7/GdB 100. Die junge Frau trug (Vergangenheit deshalb, weil Ulrike mit ca. 30 Jahren verstorben ist) dauerhaft einen Softhelm, weil sie permanent ihren Kopf gegen Gegenstände bzw. Wände hämmerte. Ihr unmotiviertes Gebrüll galt als öffentlich nicht erträglich. Sie konnte nicht sprechen, sondern ihren Gefühlen lediglich durch Grimassen oder Laute Ausdruck verleihen. Da sie aber gerne laute Musik hörte, wurde sie nach längeren Diskussionen mit dem österreichischen Bundessozialamt von der Rundfunkgebühr befreit.
Ich denke, mit der deutschen Pflegestufe 1 und Deinem GdB bist Du bestens bedient.
Liebe Grüße
Angie
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