von hmengers » 27.07.2009, 09:34
Hallo Monsti,H bekommt eigentlich nur jemand, der mehr oder weniger hilflos ans Bett bzw. einen speziellen Rollstuhl gefesselt ist
von Hbob » 27.07.2009, 10:02
Hallo Herbert
Erklärung zum Raynaud-Syndrom: Aus mediziniscer Sicht können Vibrationen(mechanischen Schwingungen)zu Schäden an den Blutgefäßen und eventuell zusätzlich auch zu Schäden an den begleitenden Nerven. Die korrekte medizinische Bezeichnung für dieses Krankheitsbild lautet:
Vibrationsbedingtes vasospastisches Syndrom. (Auch VVS-genannt) In der älteren Literatur sind auch Bezeichnungen wie traumatisches Raynaud-Phänomen oder Weißfinger-Syndrom bekannt. Die vibrationsbedingten Durchblutungsstörung (einschließlich der Nervenschäden) werden in der BK-2104 zusammengefasst.
Diese Krankheit habe ich von der BG anerkannt. Daraufhin hat der VdK alles in die Wege geleitet, da ich mit meinen Fingern kaum etwas machen kann.
Außerdem habe ein Stoma und 9 chronische Krankheiten, sonst hätte der VdK, das nicht alles gemacht.
Gruss Wolfgang
von hmengers » 27.07.2009, 10:08
Hallo Wolfgang,
allent kloar. Abwarten, wie man entscheidet zum Thema MZ H. Wenn man viele Argumente hat (9 chronische Krankheiten) könnte DAS ja - im gegensatz zu RF - auch klappen. Ich gönne es Dir.
Herbert
von Walli » 28.07.2009, 15:02
Hallo,
habe von meiner KK. ein schreiben bekommen,dass
ich volle Erwerbsunfähigkeit beantragen soll...
heute kommt aber ein Schreiben von der Rentenkasse
ich soll eine verminderte einreichen was für ein unterschied
besteht denn darin, ich verstehe überhaupt nichts mehr
da ich das Kranken geld erst 7 Monate beziehe, ich also
noch anspruch darauf habe...
an wem kann man sich denn wenden,weiss das jemand von euch??
Gruss Walli
von hmengers » 28.07.2009, 15:28
Hallo Walli,
1. die KK machen das gerne, weil sie dann kein Krankengeld mehr zahlen müssen. Zuerst einmal ganz einfach ignorieren. Als nächstes kommt dann evtl. die Aufforderung, eine rehamaßnahme zu beantragen, weil anderenfalls eine errentung droht. Wieder ignorieren. denn üblicherweise ist das Krankengeld höher als die Rente.
2. Egal ob Du rente wegen voller oder teilweiser Erwerbsunfähigkeit beantragst. genehmigt wird bei teilweiser EU auch keine volle-EU-rente. Du kannst also ganz einfach nur "Rente" beantragen, wenn es dann so weit wäre.
Herbert
von Walli » 28.07.2009, 16:20
einfach ignorieren...
logisch das Krankengeld ist viel höher ich frage mich
warum ich das so schnell machen soll,
die KK hat mir 10 Wochen Zeit dafür gegeben...
und warum schreibt mir denn die Rentenkasse
da steht keine frist drin...
andere schöpfen Ihr Krankengeld voll aus
und bei mir muss alles wieder so Kompliziert sein...
ich glaube ich hole mir Rechtsbeistand...
erwähnen möchte ich noch das ich 60% in meinem
Schwerbehindertenausweiss stehen hab...
LG. Walli
von hmengers » 28.07.2009, 18:52
Hallo Walli,
nur ruhig Blut. Warum die Kasse das will, habe ich ja schon geschrieben. Die können Dir nicht so ohne weiteres das Krankengeld kürzen oder streichen.
Und das mit dem Rechtsbeistand: Schau mal in mein Profil. (Ich will hier keine Geschäfte anleiern!) Einfach abwarten und beim nächsten Mal immer noch weiter ganz einfach ignorieren. Wenn die dann eine Frist setzen und für anschließend etwas konkret androhen hast Du immer noch Zeit (und das Recht) eine Stellungnahme abzugeben und/oder eine Reha zu beantragen.
Herbert
von Walli » 28.07.2009, 19:29
Hallo Herbert,
erst mal vielen Dank für die Aufklärung...
ich werde dann erst mal abwarten...
bin immer gern zur Arbeit gegangen aber zur Zeit
geht es halt nicht...
bin im Öffentlichen Dienst und habe einen
sicheren Arbeitsplatz ich werde alles daran setzten
Ihn zu behalten, darum verstehe ich das ganze auch nicht...
LG. Walli
von Andi68 » 30.07.2009, 19:33
Also ich habe einen GdB von 100, befristet noch bis November diesen Jahres. Das Schreiben vom Versorgungsamt kam gestern und ich soll auf einen GdB von 60 zurückgestuft werden. Wenn ich will, kann ich mich dazu äussern, das werde ich aber wohl nicht machen. Ich wüsste partout nicht, womit ich eine höhere Einstufung rechtfertigen sollte. Mir gehts prima, ich gehe arbeiten und habe ne liebe Freundin. Also bin ich mit GdB 60 zufrieden.
Grüsse
Andi
von doro » 30.07.2009, 19:48
Nun,schön für Dich,wenn Du happy bist aber vergiß den steuerlichen Nachtel bzw.vorteil nicht wenn ich es richtig gesehen habe,sieht es so aus:
bis 60 % Behinderung 720,- Euro p.A. und bis 80 % 1.060,- Euro
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