von hmengers » 04.09.2009, 12:58
h
Hallo Gerhard,abe einen Schwerbehindertenausweis 90 % (G, RF) sowie Begleitperson. Bin Rollstuhlfahrer!
ist es sinnvoll einen Verschlimmerungsantrag zu stellen ?
Was bringt mir das ? Da ich nun Rentner bin kommen Steuervorteile nicht mehr in betracht. Evtl. noch endgültige Befreiung KFZ-Steuer ?
Wirkt sich der Stoma auch auf die Pflegestufe aus ? habe Pflegestufe I (schon seit Jahren).
von MiniBonsai » 04.09.2009, 19:03
doro hat geschrieben:Hallo Gerhard,Nach meinem Wissensstand nicht.Ich würde trotzdem die Nachbesserung einreichen,wir wissen nicht,was kommt und was sich Ulla noch schönes einfallen läßt.Wirkt sich der Stoma auch auf die Pflegestufe aus ? habe Pflegestufe I (schon seit Jahren).
von Mohnblume » 04.09.2009, 22:30
Danke Herbert für Deinen unermüdlichen Einsatz uns hier mit sozialrechtlichen Hilfen zu versorgen. Ich hab wirklich schon öfter hilfreiche Tipps gelesen und ich freue mich, dass ich im Fall der Fälle weiß an wen ich mich wenden
kann.
Lieben Gruß
Mohnblume
von angeli » 05.09.2009, 09:11
Mohnblume hat geschrieben:Danke Herbert für Deinen unermüdlichen Einsatz uns hier mit sozialrechtlichen Hilfen zu versorgen. Ich hab wirklich schon öfter hilfreiche Tipps gelesen und ich freue mich, dass ich im Fall der Fälle weiß an wen ich mich wenden
kann.
Lieben Gruß
Mohnblume
von pommi » 07.09.2009, 15:09
Moin Herbert,
v ielen Dank für Deine Ratschläge. Werde es wohl (Behindertenausweis) so lasen wie es ist. Pflegstufe dt.
Bin von Geburt an schwerbehindert mit Ausweis und seit 2 Jahren nun für mittlere bis weite Strecken Rollstuhlfahren. Ansonsten komm ich noch mit dem Rollator aus. Im Hause wackel ich so vor mich hin. Nun ist auch noch daaaa Stom dazu gekommen...
Aber was solls... da muss man(n) mit durch. Werde wahrscheinlich zum Teffen in MÜNSTER kommen. Evtl. sehen wir uns denn da.
Ansonsten viele Grüße aus Kiel
Gerhard
von hmengers » 07.09.2009, 15:20
Hallo Gerhard,
da werde ich Dich direkt mal in die Liste der potenziellen Münster-Treff-Teilnehmer eintragen.
Gruß
Herbert
von MiniBonsai » 20.09.2009, 10:54
Mein Bescheid ist da ... 50% ...
Aber... es ist nicht aufgeschlüsselt welche der drei Erkrankungen mit wieviel % zu Buche schlägt.
Und... nach der RV muss ich das ja melden, denn dann fällt die Einschränkung Stoma weg.
Lohnt es also überhaupt, den Ausweis zu beantragen? Oder kann ich mit dem Papier letztlich den Po abwischen, da nach der für Oktober geplanten RV dann eh weniger raus kommt?
Anerkannt wurden:
Künstlicher Darmausgang
Verlust der Gebärmutter und Eierstöcke
Funktionsstörungen der Wirbelsäule und der Gliedmaßen
Weiß da jemand Rat und Tat?
(Apropos Tat... an die Rentenversicherung schicke ich ne Kopie wegen dem Antrag auf berufliche Reha und an die Wohngeldstelle ebenfalls weil sich das ja ggf auch auswirken kann)
Danke an alle, die mir da weiter helfen
*mini*
von howe » 20.09.2009, 11:28
hallo MiniBonsai
also bei mir im bescheid standen alle drei behinderungen die ich habe mit % zahl aufgeschlüsselt gleich oben an
und auf stoma habe ich 80 % bekommen ich finde es lohnt sich immer ein schwerbehindertenausweis zu beantragen
lg
howe
von MiniBonsai » 20.09.2009, 11:32
genau das mit den 80 %, das hatte ich schon merhfach gehört bei Stoma... deshalb wunder ich mich,dass es so wenig ist... oder haben die das Stoma schon wieder abgezogen, weil es ja RV soll?
Ich blick da nicht durch grad... wäre für Rat wirklich dankbar
*mini*
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