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Schwerbehindertenausweis – Seite 9

Das Forum zum Erfahrungsaustausch rund um sozialrechtliche Themen, z.B. zur Schwerbehinderung, zum Bezug der Hilfsmittel, zu Zuzahlungen und vielen anderen Themen.

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Schwerbehindertenausweis

Beitrag von hmengers » 20.09.2009, 11:34

Und... nach der RV muss ich das ja melden, denn dann fällt die Einschränkung Stoma weg.
Hallo,

da der Bescheid ja eine zeitliche Befristung enthält und da weder klar ist, ob die RV wirklich erfolgreich und ohne andere Probleme stattfinden wird, solltest Du Dir heute darüber zuerst einmal keine Gedanken machen. Gegen den von Dir wohl gemeinten § 60 SGB I verstößt Du damit nicht. Und ob es später aus welchen Gründen auch immer bei 50%, also Schwerbehindert bleibt ist heute kein Thema.

Also: Ausweis beantragen, an RV, an Wohngeldstelle eine Kopie schicken.

Übrigens: ein GbB wird nicht prozentual aufgegliedert und es werden auch keine "Krankheitsprozente" addiert. Es gibt zwar "Anhaltspunkte" dafür, aber das ist für dieses Forum dann wirklich SEHR speziell. Dazu solltest Du notfalls besser in Biggis Forum stöbern

Herbert

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hmengers

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Schwerbehindertenausweis

Beitrag von MiniBonsai » 20.09.2009, 12:02

Danke,hmengers/Herbert :)

Nein, eine Befristung ist nicht im Bescheid angegeben.

Die Schreiben für Rentenversicherung und Wohngeldstelle sind schon fertig, nehm ich gleich mit.
Für die Ausstellung des Ausweises muss ich erst nen Foto machen lassen und werde das dann im Lauf der Woche auch noch abgeben.

Danke für deine Info dazu!

*mini*

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MiniBonsai

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Schwerbehindertenausweis

Beitrag von doro » 20.09.2009, 12:18

Behinderungen werden nicht in % aufgeschlüsselt.Bei mir schlägt der Verlust des Dickdarms mit künstlichem Ausgang bei Colitis Ulcerosa mit Einzel GdB 60
Teilverlust des Magens mit Einzel GdB 50 und Anderes mit GdB 30 zu.Wenn

Verlust der Gebärmutter und Eierstöcke
mit berücksichtigt wird,ist Frau noch im Kinderkriegenfreudigem Alter,jenseits der 50 Jahre wird der Verlust von Beidem nicht angerechnet.Der Grad der Behinderung wird nach anderen Maßstäben beurteilt als die Berufs- und Erwerbsunfähigkeit sowie der Erwerbsminderung nach dem RV Recht.Man muss dem zuständigem Amt unverzüglich mitteilen,wenn eine Änderung in den gesundheitlichen Verhältnissen eintritt.

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Beitrag von doro » 20.09.2009, 12:20

Ups,was ich mühsam aus meinem Bescheid abgetippelt habe :rolleyes: Herbert hats schnell aus dem FF :D

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doro

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Schwerbehindertenausweis

Beitrag von Siskinanamok » 20.09.2009, 12:32

ähem räusper :shock: wat passiert denn wenn man das nicht unverzüglich macht?? Hab nämlich bislang wirklich vergessen denen von meiner RV zu berichten, weil ich den Ausweis irgendwie aus dem Gedächtnis gedrängt habe..

Herbert?? :rose:

Lieben Gruß

Siski

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Beitrag von hmengers » 20.09.2009, 12:39

Nix. Du stellst ja - mit Ausnahme evtl. von Steuerermäßigungen - keine Ansprüche daraus und evtl. Vergünstigungen beim Studium beziehen sich auf den Zeitpunkt des (damaligen) Antrags. Beschweren könnte sich auch nur jemand (eine Behörde), die Du geschädigt hast...

Herbert

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Beitrag von Siskinanamok » 20.09.2009, 12:44

:schwitzen: Danke Herbert, na dann bin ich ja beruhigt, muss das die Woche mal erledigen. Ansprüche hab ich noch gar keine geltend gemacht.. hatte den bislang nur als netten grünen Foto -Rahmen im Geldbeutel :)

Lieben Gruß

Siski

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Siskinanamok

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Beitrag von howe » 20.09.2009, 12:58

hallo hmengers

du hast recht es sind keine % angegeben fehler von mir nur die zahl bei mir als einzel-GdB 80 und noch andere behinderungen

mfg
howe

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howe

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Schwerbehindertenausweis

Beitrag von Jovako » 20.09.2009, 13:04

Ich habe mal erfahren, dass die Bemessungen des GdB auch von Bundesland zu Bundesland sehr variieren können. So hat z.B. ein MC Betroffener in Thüringen einen GdB von 40 bekommen, ein anderer in Baden Württemberg 70 - der Verlauf des MC war zu diesem Zeitpunkt fast identisch. Ich finde das merkwürdig, dass das so unterschiedlich sein kann.

LG Jens

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Jovako

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Schwerbehindertenausweis

Beitrag von hmengers » 20.09.2009, 15:54

Hallo Jens,

das hat nichts mit demBundesland zu tun, sondern mit demSachbearbeiter oder der Behörde und - wenn das auch immer vehement bestritten wird - damit, ob er (oder sie) morgens mit dem linken oder dem rechten Bein aufgestanden ist... :heul:

Herbert

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hmengers

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