von zwerg » 15.04.2012, 14:59
rudi08 hat geschrieben:Hallo zwerg,
seitens dem zuständigen Landesamt sowie auch vom Landkreis wurde der Antrag auf Parkerleichterung abgelehnt, da nicht die Voraussetzungen im vollen Umfang erfüllt werden.
Voraussetzung ist, u.a. künstlicher Darmausgang und zugleich künstliche Harnableitung.
Offenbar ist so manchen "Sesselpuper" nicht klar, was für eine Belastung das ist, mit so einem Beutel vorm Bauch durch die Stadt zu schlendern.
von Skyfire » 15.04.2012, 15:40
Huhu Zwerg,
die Parkerleichterung, ja das trifft für Morbus Crohn und Colitis -Erkrankte zu. Für Krebspatienten leider nicht. Ich finds auch ungerecht, weil Darmerkrankung bleibt Darmerkrankung. Leider kapieren das unsere Behörden nicht
von doro » 15.04.2012, 16:20
eher den Text noch einmal zum Nachlesen ein_Die neue Regelung gilt für schwerbehinderte Men-schen
mit den Merkzeichen G und B und einem Grad der Behinderung (GdB) von wenigstens 80 allein für Funktionsstörungen an den unteren Gliedmaßen (und der Lendenwirbelsäule, soweit sich diese auf das Gehvermögen auswirken)
mit den Merkzeichen G und B und einem GdB von wenigstens 70 allein für Funktionsstörungen an den unteren Gliedmaßen (und der Lendenwirbelsäule, soweit sich diese auf das Gehvermögen auswirken) und gleichzeitig einem GdB von wenigstens 50 für Funktionsstörungen des Herzens oder der At-mungsorgane
mit einer Morbus-Crohn- oder Colitis ulcerosa-Erkrankung, wenn hierfür ein GdB von wenigstens 60 vorliegt
mit künstlichem Darmausgang und zugleich künst-licher Harnableitung, wenn hierfür ein GdB von we-
bei Krebserkrankungen fällt er leider weg.
von zwerg » 15.04.2012, 16:33
Skyfire hat geschrieben:Huhu Zwerg,
die Parkerleichterung, ja das trifft für Morbus Crohn und Colitis -Erkrankte zu. Für Krebspatienten leider nicht. Ich finds auch ungerecht, weil Darmerkrankung bleibt Darmerkrankung. Leider kapieren das unsere Behörden nicht
von rudi08 » 15.04.2012, 18:17
..und der dritte Punkt bei der Antragsvoraussetzung trifft bei dir auch nicht zu?
wie Eingangs zum Thread bemerkt; GdB 90 ohne Merkzeichen
Leider
von doro » 15.04.2012, 18:26
Da bleibt Dir nur noch wenig an Vorteilen. Versuche den Schwebi so oft wie möglich bei Veranstaltungen zur Ermäßigung des Eintrittspreises zu verwenden. Soll heissen: Geniesse das Leben. Zu Deinen Schwimmbadproblemem, bemühe bitte einmal unsere Suchmaschine ( Baden,Schwimmbad,) da wirst Du gute Lösungshilfen bekommen.Ist immer wieder unser Zweitliebstes Thema
von doro » 15.04.2012, 18:29
@rudi 08,
soweit sich diese auf das Gehvermögen auswirken)
von Sabine049 » 15.04.2012, 18:47
Offenbar ist so manchen "Sesselpuper" nicht klar, was für eine Belastung das ist, mit so einem Beutel vorm Bauch durch die Stadt zu schlendern.
von doro » 15.04.2012, 19:07
@Sabine, grundsätzlich stimme ich Dir zu,kann mich aber erinnern, dass ich als Stoma-Frischling so einiges anstellen wollte, habe es auch getan, weil ich in ständiger Angst lebte, dass ich meinen Beutel 1. Verlieren 2.er wegen Überfüllung platzen und ähnliches dummes Zeug geglaubt habe.( Denke einmal an meine Rundfunkbefreiung ( glaubte doch als Beginner, ich könne nur unter strengsten Sicherheitsmaßnahmen öffentliche Versanstaltungen besuchen und ich aus genau DEM Grund von der RF befreit werden.
Bei dem Einen braucht es halt etwas länger als bei dem Abderen und wer sich noch ein klein wenig unsicher fühlt, hat eben das Gefühl mit einem total belastendem Beutel am Bauch arg gebeutelt zu sein
Was wollte ich damit eigentlich ausdrücken ?? Jeder wird einmal Profi-Beutelträger
von Sabine049 » 15.04.2012, 19:25
@doro , hast sicherlich einerseits Recht - allerdings kann ich definitiv nicht nachvollziehen, dass die Belastung größer ist als mit einer bis zum Bauchnabel eingekoteten Hose sich in die Öffentlichkeit zu begeben.
Außerdem widersprächen sich dann häufig die -stomieträger/Innen, die jedem Cedler-Neuling erklären wie easy und das Leben nach der -Stomie sei; ferner pochen einige grundsätzlich auf diese scheinbare Lebensbeeinträchtigung, wenns um Nachteilsausgleiche geht.
LG Sabine
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