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Schwerbehindertenausweis – Seite 4

Das Forum zum Erfahrungsaustausch rund um sozialrechtliche Themen, z.B. zur Schwerbehinderung, zum Bezug der Hilfsmittel, zu Zuzahlungen und vielen anderen Themen.

Hinweis: Dieses Forum ist ein Laienforum. Sofern rechtliche Themen angesprochen werden ersetzt es keine Rechtsberatung und dient nur dem Erfahrungsaustausch zwischen betroffenen Laien.
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Schwerbehindertenausweis

Beitrag von Webkänguru » 16.04.2012, 19:21

Hallo zusammen,

abschließend zum Parkausweis, auch der orange Parkausweis für Parkerleichterungen ist mittlerweile einheitlich geregelt und es gelten die bereits genannten Voraussetzungen. Hier nochmal eine vollständige Übersicht zum Thema Parken: Infos zum blauen und orangen Parkausweis

Viele Grüße,
euer Christian

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Webkänguru

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Schwerbehindertenausweis

Beitrag von Hanna70 » 16.04.2012, 19:46

Hi biggen,

Transportschein für Chemo- und Strahlentherapie gibt es wirklich ganz automatisch.

Ich meinte, und Sabine wohl vermutlich auch, einen Transportschein z.B. für Arztbesuche. Den gibts da auch nicht für Untersuchungen in Kurznarkosen.

:winke: :winke: Rosi

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Hanna70

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Schwerbehindertenausweis

Beitrag von biggen » 16.04.2012, 23:45

hallo rosi,
das hatte ich wohl falsch verstanden.
also wenn ich zur darmspiegelung muss, bekomme ich natürlich auch keinen transportschein,sondern muss jemanden haben, der mich abholt oder ich nehme ein taxi.
gruß
biggen

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biggen

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Schwerbehindertenausweis

Beitrag von hmengers » 17.04.2012, 15:13

Krankentransportrichtlinien (Auszug)
§ 8 Voraussetzungen für eine Verordnung und eine Genehmigung sind...
(2) - dass der Patient mit einem durch die Grunderkrankung vorgegebenen Therapie-schema behandelt wird, das eine hohe Behandlungsfrequenz über einen längeren Zeitraum aufweist,
(3) Daneben kann die Fahrt zur ambulanten Behandlung für Versicherte verordnet und genehmigt werden, die einen Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen „aG„, „Bl„ oder „H„ oder einen Einstufungsbescheid gemäß SGB XI in die Pflegestufe 2 oder 3 bei der Verordnung vorlegen.

Anhang: Ausnahmefälle gemäß § 8 (2) sind in der Regel:
- Dialysebehandlung
- onkologische Strahlentherapie
- onkologische Chemotherapie
Hallo,

mal wieder etwas Gesetzeskunde:

a) Ergänzend dazu ist geurteilt, dass in Fällen nach § 8 (2) normalerweise eine Behandlung zwei mal pro Woche erfolgt, in Ausnahmefällen auch "nur" einmal.
b) Die Beispiele im Anhang sind NICHT ausschließlich. Es können auch andere Diagnosen mit der regelmäßig erforderlichen Behandlungsfrequenz zwei mal wöchentlich sein.
c) Damit sich keiner zu früh freut, der zwei Mal wöchentlich zur KG oder zur Massage geht: Dafür gilt nur § 8 (3)

Herbert

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hmengers

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Schwerbehindertenausweis

Beitrag von Hanna70 » 17.04.2012, 15:49

Danke, Herbert,

Du bist :super:

Ich habs nur aus meinem "Erfahrungsschatz" wiedergegeben, womit ich aber wohl auch richtig lag. ???

Ich hab es mal erlebt, wie eine relativ frisch operierte Frau um einen Transportschein förmlich bettelte. Sie hatte niemand, der sie abholte, zur Straßenbahn waren es ca. 800 m. Half alles nichts, sie musste samt ihrem KH-Gepäck sehen, wie sie klar kam. :(

:winke: :winke: Rosi

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Hanna70

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