von Webkänguru » 16.04.2012, 19:21
Hallo zusammen,
abschließend zum Parkausweis, auch der orange Parkausweis für Parkerleichterungen ist mittlerweile einheitlich geregelt und es gelten die bereits genannten Voraussetzungen. Hier nochmal eine vollständige Übersicht zum Thema Parken: Infos zum blauen und orangen Parkausweis
Viele Grüße,
euer Christian
von Hanna70 » 16.04.2012, 19:46
Hi biggen,
Transportschein für Chemo- und Strahlentherapie gibt es wirklich ganz automatisch.
Ich meinte, und Sabine wohl vermutlich auch, einen Transportschein z.B. für Arztbesuche. Den gibts da auch nicht für Untersuchungen in Kurznarkosen.
Rosi
von biggen » 16.04.2012, 23:45
hallo rosi,
das hatte ich wohl falsch verstanden.
also wenn ich zur darmspiegelung muss, bekomme ich natürlich auch keinen transportschein,sondern muss jemanden haben, der mich abholt oder ich nehme ein taxi.
gruß
biggen
von hmengers » 17.04.2012, 15:13
Hallo,Krankentransportrichtlinien (Auszug)
§ 8 Voraussetzungen für eine Verordnung und eine Genehmigung sind...
(2) - dass der Patient mit einem durch die Grunderkrankung vorgegebenen Therapie-schema behandelt wird, das eine hohe Behandlungsfrequenz über einen längeren Zeitraum aufweist,
(3) Daneben kann die Fahrt zur ambulanten Behandlung für Versicherte verordnet und genehmigt werden, die einen Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen „aG„, „Bl„ oder „H„ oder einen Einstufungsbescheid gemäß SGB XI in die Pflegestufe 2 oder 3 bei der Verordnung vorlegen.
Anhang: Ausnahmefälle gemäß § 8 (2) sind in der Regel:
- Dialysebehandlung
- onkologische Strahlentherapie
- onkologische Chemotherapie
von Hanna70 » 17.04.2012, 15:49
Danke, Herbert,
Du bist
Ich habs nur aus meinem "Erfahrungsschatz" wiedergegeben, womit ich aber wohl auch richtig lag. ???
Ich hab es mal erlebt, wie eine relativ frisch operierte Frau um einen Transportschein förmlich bettelte. Sie hatte niemand, der sie abholte, zur Straßenbahn waren es ca. 800 m. Half alles nichts, sie musste samt ihrem KH-Gepäck sehen, wie sie klar kam.
Rosi
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