von Hanna70 » 01.02.2013, 17:14
GEZ-Gebühr wird nur ermäßigt, wenn das Merkzeichen RF gegeben wurde.
Vollkommene Befreiung erhalten nur Schwerbehinderte ab 80 GdB mit MZ RF, die auch gleichzeitig Empfänger von Sozialleistungen sind.
LG Rosi
von biggen » 02.02.2013, 01:10
also, ich weiß zumindest, dass man mit dem schwerbehindertenausweis 100% und merkzeichen "B" seine begleitperson umsonst mit ins kino nehmen kann, zumindestens in den großen kinocentren wie UCI. mein mann und ich waren nämlich gestern im kino und wir haben nur 1 karte bezahlt.
gruß
biggen
von Hannemann » 02.02.2013, 09:34
Hallo Biggen
Wenn du Merkzeichen B hast! Da kannst du für dein Auto Steuerbefreiung beantragen. Oder du kannst jetzt 75€ beim Landratsamt bezahlen und bekommst füe 1Jahr Befreiung für alle öffentlichen Verkehrsmittel mit samt der Begleitperson für ganz Deutschland.
Hanni
ist bei mir so
von Waltraud Mayer » 02.02.2013, 12:10
Lediglich hier und da mal eine geringe Ermässigung beim Eintritt ins Theater, Museum, Schwimmbad etc. ist ggf. möglich aber das wars dann auch schon.
von biggen » 02.02.2013, 23:17
hallo hannemann,
ich habe zwar auch 100%, aber das zusätzliche B hat mein mann. das auto hatten wir damals auf meinen namen angemeldet, weil ich damit auch zur arbeit fuhr (sonst hätte ich nur MIT meinem mann oder FÜR meinen mann mit dem auto unterwegs sein dürfen). und die berechtigung für die verbilligten bahnfahrten nützt uns leider nichts, weil ich meinen mann gar nicht in eine bahn oder einen bus reinkriege.
und ich meine, die steuerermäßigung für behinderte gibt es gar nicht mehr, so wie auch der rabatt bei der autoversicherung weggefallen ist.
korrigiert mich bitte, wenn ich hier mist von mir gebe, bin immer etwas flegmatisch in solchen sachen.
viele grüße
biggen
von Biggi0001 » 03.02.2013, 01:09
Doch, Steuerermäßigung gibts noch und einige Autohersteller geben auch Rabatte.
Viele Grüße von Biggi
von Frank38 » 03.02.2013, 12:13
Hallo,
habe hier mal eine aktuelle Liste für Schwerbehinderte Personen und deren voraussetzung, um Rabbat zu bekommen
bei verschiedenen Autoherstellern, vielleicht ist es hilfreich falls jemand sich einen Neuwagen kaufen möchte.
Die Autohersteller die dort nicht aufgelistet sind, da muss man sich beim Hersteller direkt erkundigen ob sie einen Rabbat gewähren.
http://www.bbab.de/pdf/Behinderten-Rabatt%202013.01.28.pdf
hier auch noch eine Seite falls man denn Wagen umrüsten muss, wegen der Behinderung.
http://www.autoanpassung.de/
Steuerermäßigung für Schwerbinderte Autofahrer gibt es immer noch, vorrausetzung sind bestimmte Merkzeichen, bei "G" sind es 50%. Die Steuerermäßigung hängt auch davon ab, dass der Schwerbehinderte auf das Recht zur unentgeltlichen Beförderung verzichtet.
lg Frank
von cindra » 14.03.2018, 14:04
in Bayern kann man sich bei 100% von der Lohnsteuer befreien lassen.
falls man nicht mehr berufstätig ist und mit jemandem zusammen lebt
geht es auch für die oder den. bei mir wäre es dann meine tochter wenn
ich in rente gehe
Soweit ich weiß, kann man auch die Deutsche Bahn kostenlos inkl. Begleitperson nutzen
von Trudi » 04.10.2018, 02:51
Da muss man allerdings vorher eine Wertmarke kaufen.
Man braucht, um diese zu bekommen, das Merkzeichen aG = außergewöhnlich gehbehindert
In diesem Fall geht auch eine Befreiung von der KFZ-STEUER und die Ausstellung des blauen, internationalen Parkausweises.
Bei Befreiung von der KFZ-STEUER darf das Fahrzeug dann allerdings nur für Fahrten für oder mit dem Behinderten genutzt werden. Oder dieser fährt selber.
Hab ich gerade durch!
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