von Hugo » 11.11.2009, 11:12
Skyfire hat geschrieben:Ahaaaaaaa ... dann weiß ich bescheid das ich "nur" ne Parkerleichterung bekomme und wenn ich im Berufsleben stehen sollte eine Steuererleichterung bekomme zwecks Nachteilsausgleich und halt ne Kilometerpauschaule
Danke für eure Info´s
Claudia
von Linie 22 » 11.11.2009, 11:15
In meinem Behinderten - Wisch (sorry, meinte Ausweis) stehen 90% GdB ohne jegliche Merkzeichen.
Zu 90% behindert gleich 90% wertlos - bezogen auf meinen Behinderten - Wisch, ich diesen quasi zu 90% in die Tonne kloppen kann.
Tschüüüss. , grüßt Silke (Linie 22)
von steffen » 11.11.2009, 11:59
hallo monsti
ist eben für mich wertlos da ich nie mit Bus oder Bahn fahre und nie Eintrittkarten etc kaufe.
gruß st.
von hmengers » 11.11.2009, 12:32
Hallo,
ehrlich gesagt kann ich nicht jeden Kommentar hier verstehen. So ein Schwerbehindertenausweis macht einen ebenso wenig schwerbehindert wie ein Personalausweis einen zu Männlein oder Weiblein machen. Er dokumentiert nur etwas, nämlich, dass jemand einen Anspruch auf Nachteilsausgleiche hat (von denen weiter oben eine ganze Reihe aufgeführt sind.) Sicher kommen (u. a. aus der Privatwirtschaft) noch andere dazu wie z. B. die ermäßigte Bahncard 50. Und welches Angebot man wahrnehmen kann hängt dann auch von den zusätzlichen Merkzeichen im Ausweis ab.
Das ist m. E. wie bei der täglichen Post, zu der stets viele Werbeprospekte gehören. Ich nehme ein Angebot an oder eben nicht. Dass da nicht alles ausgerechnet für mich (heute) passt ist doch völlig normal. Der eine spart Steuern, der andere hat einen Parkausweis, dem nächsten sind die Arbeitsschutzbestimmungen wichtig. Und manchem bringt das eben (heute) auch keinen Vorteil, den er/sie nutzen kann oder will.
Herbert
Hallo Jessica,
falls Du mal aus irgend einem Grund arbeitslos wirst, gibt es für Inhaber des SB Ausweises verschiedene Fördermöglichkeiten zur Wiedereingliederung. Das geht vom Lohnkostenzuschuß bis zur Finanzierung einer behindertengerechten Toilette.
Dagegen spricht aber, dass Du als Behinderte bei Bewerbungen auf Ablehnung stoßen kannst und wirst.
von hmengers » 11.11.2009, 14:36
Dagegen spricht aber, dass Du als Behinderte bei Bewerbungen auf Ablehnung stoßen kannst und wirst.
Was nützt es mir, wenn ich meinen berechtigten Anspruch mit meinem SB Ausweis gegenüber einem potentiellen Arbeitgeber dokumentiere und er mich nicht einstellt? Da kann ich kämpfen wie ich will, er wird mich nicht einstellen wenn er Vorurteile gegen Behinderte hat oder andere Probleme sieht.
Wer auf die Vorteile, die durch den Besitz eines SB Ausweis entstehen, verzichten kann und mehr Wert auf eine Anstellung legt, soll sich sehr genau überlegen ob ihm die 5 Tage Urlaub oder der erweiterte Kündigungsschutz mehr Vorteile oder Nachteile bringen.
von steffen » 11.11.2009, 19:07
hallo uwe
grundsätzlich geb ich dir recht in so einem fall hatt man
gar keine Chance,da schadet der SB ausweis sogar.
eins möchte ich aber hinzufügen:
ich hab das glück in einem größerem unternehmen zu arbeiten
und wir sind im Tarifvertrag.da ist es so das die eine bestimmte Quote an Arbeitnehmern mit schwerbeschädigungen beschäftigen müssen.ich darf da 400€(" Rentenunschädlich") gutes Wort dazuverdienen
Gruß st.
von hmengers » 11.11.2009, 19:43
Hallo Uwe,Was nützt es mir, wenn ich meinen berechtigten Anspruch mit meinem SB Ausweis gegenüber einem potentiellen Arbeitgeber dokumentiere und er mich nicht einstellt? Da kann ich kämpfen wie ich will, er wird mich nicht einstellen wenn er Vorurteile gegen Behinderte hat oder andere Probleme sieht.
von hmengers » 11.11.2009, 19:51
Hallo Steffen,da ist es so das die eine bestimmte Quote an Arbeitnehmern mit schwerbeschädigungen beschäftigen müssen.ich darf da 400€ ("rentenunschädlich") dazu verdienen
Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 3 Gäste
Die Inhalte von www.stoma-forum.de sind ausschließlich zu Informationszwecken bestimmt.
Soweit die Inhalte medizinische Informationen, Hinweise und Empfehlungen enthalten, sind diese zur Unterstützung, aber in keinem Fall als Ersatz für eine persönliche Beratung durch eine qualifizierte medizinische Pflegekraft (z.B. Stomatherapeutin) oder für eine Untersuchung oder Diagnose durch einen approbierten Arzt bestimmt.
Wenn Du uns unterstützen möchtest, freuen wir uns
über eine Spende (deren Höhe in eigenem Ermessen
liegt) zugunsten unseres gemeinnützigen Selbsthilfe-
vereins Stoma-Welt e.V.
Spendenkonto
Empfänger:
Selbsthilfe Stoma-Welt e.V.
IBAN.: DE09 5605 0180 0017 0474 16
BIC: MALADE51KRE
Institut: Sparkasse Rhein-Nahe