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Schwerbehindertenausweis!! welche vorteile? – Seite 2

Das Forum zum Erfahrungsaustausch rund um sozialrechtliche Themen, z.B. zur Schwerbehinderung, zum Bezug der Hilfsmittel, zu Zuzahlungen und vielen anderen Themen.

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81 Beiträge • Seite 2 von 91, 2, 3, 4, 5 ... 9

Schwerbehindertenausweis!! welche vorteile?

Beitrag von Hugo » 11.11.2009, 11:12

Skyfire hat geschrieben:Ahaaaaaaa ... dann weiß ich bescheid das ich "nur" ne Parkerleichterung bekomme und wenn ich im Berufsleben stehen sollte eine Steuererleichterung bekomme zwecks Nachteilsausgleich und halt ne Kilometerpauschaule

Danke für eure Info´s

Claudia


Hallo Claudia,

hast Du die Parkerleichterung schon? ich hab die aufgrund der CU auch beantragt. Die nette Dame im Rathaus meinte ich soll vorbei kommen. Was ich gemacht habe. Dann wollte die meinen Schwerbehindertenausweis sehen. Da meinte sie das der nicht in der Farbe ist wie er sein soll. Ich hab ihr dann gesagt das ich CU habe und deshalb die Parkerleichterung bekomme. Dann hat sie nachgeschaut und meinte das ich recht habe. Dann hat sie den bescheid vom Versorgungsamt angeschaut und meinte der ist ihr zu alt. Der Bescheid war zwei Jahre alt. Sie hat dann einen Antrag auf Parkerleichterung beim Versorgungsamt gestellt der vier Wochen später genehmigt zurück kam.

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Hugo

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Schwerbehindertenausweis!! welche vorteile?

Beitrag von Linie 22 » 11.11.2009, 11:15

In meinem Behinderten - Wisch (sorry, meinte Ausweis) stehen 90% GdB ohne jegliche Merkzeichen.

Zu 90% behindert gleich 90% wertlos - bezogen auf meinen Behinderten - Wisch, ich diesen quasi zu 90% in die Tonne kloppen kann. :teufel:


Tschüüüss. :teufel: :teufel: :teufel: , grüßt Silke (Linie 22) :winke: :winke: :winke:

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Linie 22

gesperrtes Mitglied

Schwerbehindertenausweis!! welche vorteile?

Beitrag von steffen » 11.11.2009, 11:59

hallo monsti
ist eben für mich wertlos da ich nie mit Bus oder Bahn fahre und nie Eintrittkarten etc kaufe.
gruß st.

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steffen

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Schwerbehindertenausweis!! welche vorteile?

Beitrag von hmengers » 11.11.2009, 12:32

Hallo,

ehrlich gesagt kann ich nicht jeden Kommentar hier verstehen. So ein Schwerbehindertenausweis macht einen ebenso wenig schwerbehindert wie ein Personalausweis einen zu Männlein oder Weiblein machen. Er dokumentiert nur etwas, nämlich, dass jemand einen Anspruch auf Nachteilsausgleiche hat (von denen weiter oben eine ganze Reihe aufgeführt sind.) Sicher kommen (u. a. aus der Privatwirtschaft) noch andere dazu wie z. B. die ermäßigte Bahncard 50. Und welches Angebot man wahrnehmen kann hängt dann auch von den zusätzlichen Merkzeichen im Ausweis ab.

Das ist m. E. wie bei der täglichen Post, zu der stets viele Werbeprospekte gehören. Ich nehme ein Angebot an oder eben nicht. Dass da nicht alles ausgerechnet für mich (heute) passt ist doch völlig normal. Der eine spart Steuern, der andere hat einen Parkausweis, dem nächsten sind die Arbeitsschutzbestimmungen wichtig. Und manchem bringt das eben (heute) auch keinen Vorteil, den er/sie nutzen kann oder will.

Herbert

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Schwerbehindertenausweis!! welche vorteile?

Beitrag von uwe2111 » 11.11.2009, 14:04

Hallo Jessica,

falls Du mal aus irgend einem Grund arbeitslos wirst, gibt es für Inhaber des SB Ausweises verschiedene Fördermöglichkeiten zur Wiedereingliederung. Das geht vom Lohnkostenzuschuß bis zur Finanzierung einer behindertengerechten Toilette.

Dagegen spricht aber, dass Du als Behinderte bei Bewerbungen auf Ablehnung stoßen kannst und wirst.

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uwe2111


Schwerbehindertenausweis!! welche vorteile?

Beitrag von hmengers » 11.11.2009, 14:36

Dagegen spricht aber, dass Du als Behinderte bei Bewerbungen auf Ablehnung stoßen kannst und wirst.

Hallo,

so muss man das aber nicht sehen! Im Gegenteil: wenn viele aus Angst davor, benachteiligt zu werden, ihren berechtigten Anspruch verschweigen, verzichten sie auf etwas, was der Gesetzgeber ihnen zugesteht - und die Schwerbehinderung hat auch keiner von ihnen freiwillig haben wollen... :mad:

Herbert

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Schwerbehindertenausweis!! welche vorteile?

Beitrag von uwe2111 » 11.11.2009, 18:50

Was nützt es mir, wenn ich meinen berechtigten Anspruch mit meinem SB Ausweis gegenüber einem potentiellen Arbeitgeber dokumentiere und er mich nicht einstellt? Da kann ich kämpfen wie ich will, er wird mich nicht einstellen wenn er Vorurteile gegen Behinderte hat oder andere Probleme sieht.

Wer auf die Vorteile, die durch den Besitz eines SB Ausweis entstehen, verzichten kann und mehr Wert auf eine Anstellung legt, soll sich sehr genau überlegen ob ihm die 5 Tage Urlaub oder der erweiterte Kündigungsschutz mehr Vorteile oder Nachteile bringen.

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uwe2111


Schwerbehindertenausweis!! welche vorteile?

Beitrag von steffen » 11.11.2009, 19:07

hallo uwe
grundsätzlich geb ich dir recht in so einem fall hatt man
gar keine Chance,da schadet der SB ausweis sogar.
eins möchte ich aber hinzufügen:
ich hab das glück in einem größerem unternehmen zu arbeiten
und wir sind im Tarifvertrag.da ist es so das die eine bestimmte Quote an Arbeitnehmern mit schwerbeschädigungen beschäftigen müssen.ich darf da 400€(" Rentenunschädlich") gutes Wort dazuverdienen
Gruß st.

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steffen

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Schwerbehindertenausweis!! welche vorteile?

Beitrag von hmengers » 11.11.2009, 19:43

Was nützt es mir, wenn ich meinen berechtigten Anspruch mit meinem SB Ausweis gegenüber einem potentiellen Arbeitgeber dokumentiere und er mich nicht einstellt? Da kann ich kämpfen wie ich will, er wird mich nicht einstellen wenn er Vorurteile gegen Behinderte hat oder andere Probleme sieht.
Hallo Uwe,

nun mal ehrlich: hast Du SELBST diese negative Erfahrung gemacht (und anschließend ohne Hinweis auf die Behinderung eine adäquate Stelle bekommen)? Oder weißt Du das nur von anderen oder denkst Du nur, dass das so wäre oder so sein könnte? Nur, was machen die, denen man (o Gott!) die Behinderung auch noch ansieht?

Du kannst ja gerne für Dich so vorgehen, aber bitte verallgemeinere das nicht und vor allem, mache bitte anderen keine unnötige Angst.

Herbert

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Schwerbehindertenausweis!! welche vorteile?

Beitrag von hmengers » 11.11.2009, 19:51

da ist es so das die eine bestimmte Quote an Arbeitnehmern mit schwerbeschädigungen beschäftigen müssen.ich darf da 400€ ("rentenunschädlich") dazu verdienen
Hallo Steffen,

guter Arbeitgeber, aber auf die Schwerbeschäftigtenquote wird Deine Beschäftigung nicht angerechnet. Da zählen nur voll sozialversicherungspflichtige Arbeitsverhältnisse.
(Um so besser vom AG)

lg.
Herbert

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hmengers

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