von Fuffi » 11.11.2009, 19:59
Hi,
vielleicht sollte man da differenzieren.
Ob man sich einen SB Ausweis ausstellen läßt, ist das eine. Ich wüßte keinen Grund dagegen.
Ob und wie man ihn dann im täglichen Leben oder bei der Arbeitsplatzsuche einsetzt, kann man sich doch je nach Anlass aussuchen. Man trägt das Ding ja nicht auf der Stirn tätowiert.
LG,
Fuffi
von steffen » 11.11.2009, 20:04
hallo herbert
das hab ich nicht gewusst, dachte immer meine Beschäftigung
hängt mit der Quote zusammen, zumal jetzt kurzArbeit angesagt ist, aber nicht für mich. na ist mir auch egal werde im betrieb nicht danach fragen.
grüße st.
von Frank38 » 11.11.2009, 20:18
huhu,
so muss man das aber nicht sehen! Im Gegenteil: wenn viele aus Angst davor, benachteiligt zu werden, ihren berechtigten Anspruch verschweigen, verzichten sie auf etwas, was der Gesetzgeber ihnen zugesteht - und die Schwerbehinderung hat auch keiner von ihnen freiwillig haben wollen... wütend
von hmengers » 11.11.2009, 20:36
Hallo Frank,Gegenüber dem potentiellen Arbeitgeber hat man ja eine Offenbarungspflicht
Hallo Herbert,
ich habe diese Erfahrung gemacht, sonst würde ich es nicht als Grund für Überlegungen erwähnen. Sicher sagt es Niemand, dass der Grund für die Ablehnung der SB Ausweis ist.
Und noch schlimmer war, dass mich selbst das Arbeitsamt nicht in eine Stelle vermitteln wollte, da der Mitarbeiter meinte sie körperlich zu schwer für mich. Ich habe 9 Jahre trotz Stoma auf dem Bau gearbeitet. Als ich dann beim Arbeitsamt als Schwerbehinderter behandelt wurde, war diese Arbeit für mich plötzlich ungeeignet.
Ich habe dann eine Arbeit gefunden bei einem Arbeitgeber der Behinderte einstellt. Das tut er aber nicht um Behinderten eine Chance zu geben sondern nur wegen den Fördergeldern, die eine Zeitlang seine Lohnkosten senken und wie in meinem Fall noch einen kräftigen Zuschuss für einen Kleintransporter für die Firma einbrachten.
Ist traurig aber wahr.
Ich wollte keinem hier Angst machen, war nur mal zum Nachdenken in eine andere Richtung gedacht.
von hmengers » 11.11.2009, 21:05
Hallo Uwe,Ich habe dann eine Arbeit gefunden bei einem Arbeitgeber der Behinderte einstellt. Das tut er aber nicht um Behinderten eine Chance zu geben sondern nur wegen den Fördergeldern, die eine Zeitlang seine Lohnkosten senken und wie in meinem Fall noch einen kräftigen Zuschuss für einen Kleintransporter für die Firma einbrachten.
Ist traurig aber wahr
von Monsti » 11.11.2009, 21:28
Hallo Herbert,
Als verantwortungsbewusster mittelständischer Unternehmer MUSS er die Zuschussmöglichkeiten für sein Unternehmen nutzen. Das habe ich früher auch gemacht und ich sehe darin nichts ehrenrühriges.
von Skyfire » 11.11.2009, 23:54
Hallo Hugo,
Hallo Claudia,
hast Du die Parkerleichterung schon?
von Ramona 36 » 12.11.2009, 07:44
Hallo,
zu dieser Diskosion muss ich nun meinen Senf geben.
Meine persönliche Erfahrung hat gezeigt,das ich keine Arbeit mehr bekamm auf grund des BH.Immer wen ich erzählte das ich einen habe und auf alle Vorzüge verzichten würde,wurde ich abgelehnt.
Soviel zum Thema Arbeit.
Auf der anderen Seite,habe ich die Parkterleichterung die mir sehr viel hilft.Bei der Steuer spare ich auch ziehmlich.Der BH-Schlüssel ist auch eine erleichterung.
Werde heute noch ein Vorstellungsgespräch führen und mir genau überlegen ob ich meinen BH erwähne.
LG Ramona,mit dem BH muss jeder für sich entscheiden
von Skyfire » 12.11.2009, 08:45
Guten morgen Ramona,
dann wünsche ich Dir viel viel viel viel Glück bei deinem Vorstellungsgespräch heute.
Toi Toi Toi .. Dir über die rechte Schulter spuck ... (nicht auf .. überrrrrrrrrrrr !!!! )
Ganz liebe Grüße
Claudia (die auch schon so einige Hürden überwunden hat und trotz allem ein Stehaufmänn/frauchen ist)
Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 2 Gäste
Die Inhalte von www.stoma-forum.de sind ausschließlich zu Informationszwecken bestimmt.
Soweit die Inhalte medizinische Informationen, Hinweise und Empfehlungen enthalten, sind diese zur Unterstützung, aber in keinem Fall als Ersatz für eine persönliche Beratung durch eine qualifizierte medizinische Pflegekraft (z.B. Stomatherapeutin) oder für eine Untersuchung oder Diagnose durch einen approbierten Arzt bestimmt.
Wenn Du uns unterstützen möchtest, freuen wir uns
über eine Spende (deren Höhe in eigenem Ermessen
liegt) zugunsten unseres gemeinnützigen Selbsthilfe-
vereins Stoma-Welt e.V.
Spendenkonto
Empfänger:
Selbsthilfe Stoma-Welt e.V.
IBAN.: DE09 5605 0180 0017 0474 16
BIC: MALADE51KRE
Institut: Sparkasse Rhein-Nahe