von Linie 22 » 11.02.2010, 21:16
Fuffi hat geschrieben:
keiner hält mich auf den ersten Blick für krank.
OK, das weiß ich, das wissen Betroffene, aber sehen Außenstehende das auch so?
Also fall ich mit der Tür ins Haus und riskiers!
von Rübe77 » 11.02.2010, 21:27
Huhu Silke,
Linie 22 hat geschrieben:Klare Ansage
Linie 22]erster Eindruck ist oftmals bleibend, grüßt Silke [size=60 hat geschrieben:(Linie 22)[/size]
von Monsti » 11.02.2010, 22:37
Servus Angelika,
grundsätzlich sind Deine Qualifikation und der Eindruck, den Du in Deinem Bewerbungsschreiben und bei einem Einstellungsgespräch hinterlässt, für Arbeitgeber entscheidend - mit oder ohne Behinderung.
Keine Angst! Es ist doch nur logisch, dass ein Arbeitgeber jemanden haben möchte, der qualifiziert ist, ins Team passt und auch ansonsten einen positiven Eindruck macht. Bewirbst Du Dich also für eine Stelle, die Du Dir sehr wünschst, so zeige dies im Bewerbungsgespräch auch.
Viel Erfolg und liebe Grüße
Angie
von Biggi0001 » 12.02.2010, 17:01
So lang deine Behinderung sich nicht nachteilig auf die Ausübung deines Berufes auswirkt besteht keine Verpflichtung, diese anzugeben.
ALLERDINGS: dann fallen auch sämtliche Nachteilsausgleiche natürlich ins Wasser, so u.a. der Zusatzurlaub, ggf. Arbeitsplatztechnische Veränderungen etc.
Your Choice, alles geht nicht. Wasch mich, aber mach mich nicht nass, funktioniert in diesem Falle nicht.
LG, Biggi
von Rübe77 » 15.02.2010, 14:27
@ Angie
Danke für deine Antwort! Es wird schon klappen, hab eigentlich ein gutes Gefühl! Und eben nach der Qualifikation will ich ja auch beurteilt werden, und ich denke, da habe ich nichts zu befürchten
@ Biggi
Ja da hast du schon recht, bisher habe ich den Teil der Behinderung, der für die Arbeit eh keine Rolle spielt, auch nie erwähnt. Hier ging es aber darum, dass der GdB angegeben werden muss, und das Stoma allein keinen GdB 100 erklärt. Aber das wird sich erklären lassen und ich bin eigentlich ganz zuversichtlich!
Liebe Grüße,
Angelika
von Jovako » 15.02.2010, 20:54
Einen Nachteilsausgleich habe ich mit meinem Ausweis schon ein paar mal genutzt. Wenn man im überfüllten Bus oder Bahn einen Sitzplatz braucht, kann man die Sitze mit diesem Symbol nutzen:
Aber wie hier schon jemand sagte, man sollte dabei freundlich bleiben und auf den Ton achten. Eine Bitte um den Sitzplatz bringt mehr, als eine Aufforderung.
Eine Frage hätte ich noch: Es heißt ja, dass der Besitzer des Ausweises bei Behörden bevorzugt behandelt werden kann. Gilt dies auch für die ARGE? Ist da vielleicht schon mal jemand schneller dran gekommen?
LG Jens
von Rübe77 » 15.02.2010, 21:23
Hallo Jens,
das ist eine gute Frage . Also ich habe nicht die Erfahrung gemacht, dass man schneller dran kommt.
Bei mir wars so: Als ich noch in Saarbrücken gewohnt habe, hatte ich direkt nach dem Abschluss eine Beratung beim Arbeitsamt (nicht bei der ARGE). Die hatten dort eine extra Abteilung für Behinderte und auch eine Abteilung für Akademiker. Sie haben mich zu den Akademikern geschickt, und die Beratung dort war super. Kurz danach bin ich nach Berlin umgezogen und war dann hier im Bezirk bei der ARGE. Hier bin ich nicht schneller dran gekommen, weder dass ich schneller einen Termin bekommen hätte noch dass ich an diesem Tag selbst schneller dran gekommen wäre.
Nachdem ich dann ein Jahr gearbeitet hatte und mein Vertrag dann auslief, musste ich wieder zum Arbeitsamt (nicht ARGE), dieses Mal eben in Berlin. Hier haben sie mich zur Abteilung für behinderte Menschen geschickt. Auf den Termin musste ich ziemlich lang warten, kam dann aber direkt dran. Die Beratung selbst war dann allerdings nicht sehr ergiebig.
In Berlin ist eben das Problem, dass die Jobcenter hoffnungslos überfüllt und die Mitarbeiter oft total überfordert sind. Da werden dann keine Unterschiede bei den Kunden gemacht, man wird einfach durchgeschleust. Aber ich könnte mir vorstellen, dass es in kleineren Städten mit weniger sozialer Brisanz anders läuft. Vielleicht kann ja jemand über andere Erfahrungen berichten? Beim ArbeitsAMT ist es anders, da waren die Mitarbeiter sehr freundlich und sind auch auf die persönliche Situation eingegangen.
Liebe Grüße,
Angelika
von doro » 15.02.2010, 21:40
Wenn bei es der Arge eine gesonderte Abteilung für behinderte Menschen gibt,wie z.B. in meinem Wohnort,für wen sollte es dort bevorzugte Behandlung geben gestaffelt nach GdB Wenn ein Stuhl für die Sitzfläche vorhanden ist,wäre das ja bereits " Bevorzugung".
Wer von uns überwiegend leichtbehinderten zückt seinen Schwebi um sein vermeindliches Recht durch zu setzen?Wenn man im überfüllten Bus oder Bahn einen Sitzplatz braucht, kann man die Sitze mit diesem Symbol nutzen
von Monsti » 15.02.2010, 21:40
Hallo Jens,
mal ganz ehrlich: In überfüllten öffentlichen Verkehrsmitteln benötigt man nur wegen eines Stomas ganz sicher keinen Sitzplatz. Solche sollten stark gehbehinderten und alten Menschen sowie alleinfahrenden kleineren Kindern vorbehalten bleiben. Ich erinnere mich noch gut an meine Busfahrten als 8-10jährige, als ich oft genug nicht wusste, wo ich mich festhalten sollte. An die oberen Schlaufen/Stangen kommt man in diesem Alter noch nicht ran, die unteren Haltemöglichkeiten sind im überfüllten Bus oft schon belegt. Wie oft hatte ich mich bei heftigeren Bremsungen oder in Kurven einfach am Nachbarn festgeklammert ...
Ich würde für mich ganz sicher keinen Behindertensitzplatz in Anspruch nehmen.
Zu Wartezeiten in Behörden: Solange es dort WCs gibt, ist es eigentlich nicht einzusehen, dass unsereins weniger lange warten soll als jeder andere Mensch. Ich war auch schon auf Behörden, und wenn es Zeit war, den Beutel zu entleeren (was mit einem Ileostoma sicher häufiger passiert als z.B. bei Dir), sagte ich halt kurz Bescheid, dass ich eben schnell zur Toilette müsse. Das war noch nie ein Problem.
Liebe Grüße
Angie
von doro » 15.02.2010, 21:41
Na, das ist ja mal Gleichklang
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