von jessi25 » 10.11.2009, 15:21
hallo ich bin jessica ich habe am wochende bescheid bekommen das ich einen grad der behinderung von 60 habe und ein anspruch auf ein schwerbehindertenausweis habe.
wer kann mir erklären welche vor und nachteile das für mich hat?
liebe grüße jessica
von Frank38 » 10.11.2009, 16:28
Huhu Jessica
Erstmal sollte grundsätzlich der Schwerbehinderten Ausweiss
Vorteile verschaffen, da wären zum beispiel:
Erhöhter Kündigungsschutz am Arbeitsplatz. (die zeiten sind vorbei, ja nicht glauben man ist unkündbar)
Hilfen zur Erhaltung bzw. Erlangung eines behindertengerechten Arbeitsplatzes, z. B. technische Hilfen oder Lohnkostenzuschüsse.
Beschleunigung des Eintritts des Renten- bzw. Pensionsbezuges.
Überstundenbefreiung (Wunsch).
Anspruch auf Zusatzurlaub von fünf Tagen pro Jahr bei einer 5-Tage-Arbeitswoche.
Bevorzugte Abfertigung bei Behörden.(wunsch)
Je nach Höhe des zuerkannten GdB diverse Steuererleichterungen: So kann ein Pauschbetrag jährlich steuermindernd geltend gemacht werden.
Vergünstigungen bei der Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel, Bäder, Museen etc.
Ab 80 % Behinderung gibt es Freibeträge beim Wohngeld. Davon profitieren vor allem Bezieher von kleinen Renten.
Die Fehlbelegungsabgabe bei Sozialwohnungen kann mit Schwerbehindertenausweis ermäßigt werden.
Die Bahncard kann für die Hälfte des Normalpreises bei mindestens 80 % GdB erworben werden.
Mitgliedsbeiträge in Verbänden und Vereinen (z. B. ADAC) sind häufig reduziert.
Je nach zusätzlichen Merkmalen gibt es Vergünstigungen bei Rundfunk- und Fernsehgebühren, Kfz-Steuer, Freifahrten, Reduzierung der Eintrittspreise.
Das sind nur Beispiele die nicht immer auf jeden zu treffen der einen Schwerbehindertenausweiss hat, kommt immer auf die Erkrankung und Behinderung an.
Der Schwerbehindertenausweis sollte grundsätzlich nur Vorteile bringen. Es sollte allerdings auch auf eventuelle unerwünschte Nachteile hingewiesen werden. Sie können erfahrungsgemäß leider insbesondere bei jungen Erwerbstätigen bzw. bei Auszubildenden vorkommen. So können sich zum Beispiel Schwierigkeiten bei der Berufswahl, beim Berufswechsel und im beruflichen Fortkommen ergeben. Dies entspricht zwar in keinerlei Hinsicht den Absichten des Gesetzgebers, jedoch leider den Erfahrungen.
Patienten dagegen, die in einem gesicherten Arbeitsverhältnis stehen - wie beispielsweise dem öffentlichen Dienst -, rate ich, die Vorteile des Schwerbehindertenausweises auf jeden Fall zu nutzen. Bei den anderen würde ich mich sehr individuell nach Vor- und Nachteilen entscheiden.
Habe bei dir im Profil gelesen bist Tierarzthelferin, denke mal möchtest bestimmt in deinen Alten Beruf weiter machen.
Klär das auf jeden fall mit deinem Chef ab und erzähl ihm über deine Behinderung und einschränkungen, wegen dem Heben sind ja nicht nur Chiwawas, wenn man einen guten Chef hat dürfte dies kein problem sein und wenn er es weiss ist schon mal ein sehr grosser Vorteil.
lg Frank
von Skyfire » 10.11.2009, 19:49
Hallo ihrs,
mal spezifisch eine Frage zum Zitat habe.
Vergünstigungen bei der Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel, Bäder, Museen etc.
von doro » 10.11.2009, 19:58
Kurz und knapp geantwortet NEINKann ich dafür so eine Jahreswertmarke holen oder beantragen beim Versorgungsamt oder wie schaut das aus?
von steffen » 10.11.2009, 20:13
hallo skyfire
ich habe 100% schwerBehinderung,aber damit kann ich nichts anfangen da ich EU Rentner bin.für diejenigen die noch im Arbeitsleben stehen kanns vorteile geben.ich habe kein Merkzeichen bekommen und dadurch ist der BH ausweis für mich wertlos. Gruß st.
von Skyfire » 10.11.2009, 22:00
Ahaaaaaaa ... dann weiß ich bescheid das ich "nur" ne Parkerleichterung bekomme und wenn ich im Berufsleben stehen sollte eine Steuererleichterung bekomme zwecks Nachteilsausgleich und halt ne Kilometerpauschaule
Danke für eure Info´s
Claudia
von Monsti » 10.11.2009, 23:02
Sevus Jessica,
ich habe einen GdB von 90 plus zwei Vermerken (Österreich, da gibt es keine Merkzeichen).
Meine Vorteile als nicht Berufstätige:
- Befreiung von der motorbezogenen Kfz-Steuer,
- Erstattung der NOVA bei Kauf eines Fahrzeugs im Ausland,
- Euro-WC-Schlüssel und
- Ermäßigte Preise bei Eintritts- und Fahrkarten.
Mehr fällt mir im Moment nicht ein, könnte aber gut sein, dass da noch weitere Kleinigkeiten sind.
Liebe Grüße aus Tirol
Angie
P.S. für Steffen: So ganz wertlos kann nicht sein, denn ermäßigte Eintritts- und Fahrkarten stehen natürlich auch Dir zu.
von jessi25 » 11.11.2009, 10:15
danke für eure hilfe,
eine sache wüsste ich noch gerne. ich brauche ja jeden monate eine fahrkarte um zur arbeit zu kommen. das sind im monat schlappe 66 eur.... bekomme ich die mit dem ausweis wenigstens ein wenig ermäßigt?
jessi
von doro » 11.11.2009, 10:22
bekomme ich die mit dem ausweis wenigstens ein wenig ermäßigt?
von Tini65 » 11.11.2009, 10:49
Hallo,
die festgeschriebenen Vergünstigungen wurden hier ja schon alle oder fast alle (hab da gerade den Überblick verloren) genannt.
Was für mich auch wichtig ist, sind die Kleinigkeiten so nebenbei. Auf die es zwar kein "Anrecht" gibt, aber die man sich erbitten kann.
Als Beispiel: Tag der offenen Tür im Bundeskanzleramt. Wartezeit zwei Stunden. Da bin ich mit dem Schwerbehindertenausweis dezent in der Hand zu einem Polizisten und habe mit viel Charme gefragt, ob es für Schwerbehinderte die Möglichkeit gibt, die lange Schlange zu umgehen. Antwort: Ja, selbstverständlich! Und das Absperrgitter öffnete sich, ich wurde zu einem Fahrstuhl geführt, vor dem schon zwei Mütter mit Kinderwagen warteten.
Aber immer schön nett und freundlich bleiben, so erreicht man am meisten...
Tini
Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 3 Gäste
Die Inhalte von www.stoma-forum.de sind ausschließlich zu Informationszwecken bestimmt.
Soweit die Inhalte medizinische Informationen, Hinweise und Empfehlungen enthalten, sind diese zur Unterstützung, aber in keinem Fall als Ersatz für eine persönliche Beratung durch eine qualifizierte medizinische Pflegekraft (z.B. Stomatherapeutin) oder für eine Untersuchung oder Diagnose durch einen approbierten Arzt bestimmt.
Wenn Du uns unterstützen möchtest, freuen wir uns
über eine Spende (deren Höhe in eigenem Ermessen
liegt) zugunsten unseres gemeinnützigen Selbsthilfe-
vereins Stoma-Welt e.V.
Spendenkonto
Empfänger:
Selbsthilfe Stoma-Welt e.V.
IBAN.: DE09 5605 0180 0017 0474 16
BIC: MALADE51KRE
Institut: Sparkasse Rhein-Nahe