von Butterfly » 10.04.2019, 17:28
Hallo
Interessant wäre, in welchem Bundesland das ist? Hier sind die Sachbearbeiter sehr unterschiedlich drauf...
Mir wurde nach Sepsis mit Ileostoma und Pouchanlage unter parenteraler Ernährung und Morphingabe damals (da temporär bis RV) wg. dem Pouch 30 zugesprochen. Begründung: der Rest geht ja wieder weg.
Nachdem der Pouch wieder entfernt wurde (da funktionslos), bin ich auf 50 gekommen - trotz nachgewiesenem Kurzdarmsyndrom und dauerhaft erforderlicher parenteraler Ernährung und Morphinen. Von einer Gutachterin aus Berlin weiss ich, dass ich in Berlin mind. 80 bekommen hätte. In Brandenburg hingegen (was 5km ausmachen) nur 50. Ich glaube, man hatte sich dann auf 60 „geeinigt“. Begründung: ich sei ja noch jung und mit der parenteralen Ernährung klappt es doch ganz gut, da macht der Kurzdarm nichts....
Jetzt habe ich gar nichts mehr und lebe auch - anderes Land, anderes System.
Viele Grüsse
Butterfly
von Sipple » 11.04.2019, 07:39
Danke schon mal für Eure Antworten.
Das Bundesland ist Bayern und hier speziell Regensburg/Landshut.
Gruß, Martin
von Trudi » 11.04.2019, 16:20
Hier eine Liste, mit der ich in Landshut 100% bekommen hab.
Allerdings befristet, weil man nach dem 3. Rezidiv ja immer noch Heilungsbewährung hat, haha!
Du musst dich durchscrollen, allerdi gs werden die Werte nicht zusammengezählt. Sie nehmen das Schlimmate, tun ein bissi vom Rest dazu und das wars dann.
von Trudi » 12.04.2019, 20:13
http://www.gesetze-im-internet.de/versm ... 00008.html
Sorry, das Chemo-Hirn...
von Carolcolo » 12.04.2019, 23:32
Vergesst bitte einfach den Gedanken, dass eine Entscheidung vom Bundesland abhängig ist.
Die Entscheidung ist abhängig vom Bearbeiter und seiner Tagesform.
Oder anders gesagt, Robert durfte nicht wegen Migräne seiner Frau und der nächste Tag ist für ihn gelaufen. Die Anträge, die dann auf seinem Tisch landen haben einfach keine guten Karten oder null Chance.
von Sipple » 13.04.2019, 07:59
Hallo Trudi
Ja, den Link, bzw. die Liste, kenne ich.
Da steht eben kein Wort von "temporär" oder "permanent".
Da steht "mit guter Versorgungsmöglichkeit -> 50%" und ansonsten 60-80.
Nennt mich naiv, aber dass solche oder ähnliche Richtlinien dann der Willkür unterliegen ist schon enttäuschend.
Gruß, Martin
von Trudi » 13.04.2019, 15:30
Dann kann ich nur sagen, lege Einspruch ein oder wende dich zwecks Einspruch an den VdK.
Vielleicht kriegst du dann noch vor der RV 10% mehr.
Zur Heilungsbewährung:
Ich habe unheilbaren Eierstockkrebs, ein permanentes Stoma und erhebliche Gehprobleme. Ich habe 100% und aGB bekommen.
Aaaaaaber mit 5 Jahren Heilungsbewährung, d.h. befristet auf 5 Jahre. Und das nach dem 3. Rezidiv (Rückfall), damir unheilbar!
Da hatte auch eine(r) null Ahnung von dieser Krankheit!
von Martha » 16.04.2019, 00:17
Hallo Martin,
kaum vorstellbar, was Du berichtest.
Um den GdB festzustellen, zählt der Ist-Zustand.
Es kann unmöglich so sein, dass irgendwelche Sachbearbeiter gültige Bescheide nach einem Blick in ihre Glaskugel erstellen.
Wenn Du keinen GdB anerkannt bekommst, weil Du vielleicht demnächst wieder gesund bist, könnten andere keinen GdB bekommen, weil sie demnächst wahrscheinlich tot sind. Oder wie ?
In den Bescheiden, die man bekommt, steht immer ausdrücklich, dass man jede Veränderung sofort melden muss.
Das heißt, irgendein GdB ist nicht in Stein gemeißelt. Er gilt jetzt für den Ist-Zustand und Veränderungen werden später berücksichtigt.
Ich würde Widerspuch einlegen und freundlich schreiben, dass mein Anwalt etwas irritiert ist, aber ich doch noch mal nachfragen wollte.....oder sowas in der Art.
Good Luck !
von Webkänguru » 21.04.2019, 21:13
Hallo Martin,
bei einem temporäre Stoma spielt auch noch etwas anderes eine Rolle. Nach §2 SGB IX liegt eine Behinderung vor, wenn der Zustand länger als 6 Monate andauert. Temporäre Stomata werden aber oft für einen Zeitraum von 6 Wochen, drei oder sechs Monaten angelegt.
Bleibt ein temporäres Stoma voraussichtlich länger, kann man natürlich einen Antrag auf Feststellung der Schwerbehinderung stellen. Aber nach der Rückverlegung muss man sich direkt wieder beim Amt melden, um die Behinderung neu bewerten zu lassen, wegen der eingetretenen Verbesserung.
Also wenn das temporäre Stoma länger als 6 Monate bleibt, lohnt sich der Antrag unter Umständen, um für die Kalenderjahre in denen man das Stoma hat z.B. eine höhere Steuervergünstigung zu erhalten. Bleibt das Stoma voraussichtlich weniger als 6 Monate, liegt lt. dem oben genannten Paragraphen eigentlich keine Behinderung vor.
Viele Grüße,
Christian
von elia2402 » 26.04.2019, 20:37
Mein Mann hat seit ca 5 Wochen einen Ileostoma.
Man sagte uns ,damit hätte er eine zu 50 % Behinderung.
Doch sein kompletter Dickdarm wurde entfernt.
Man sagte und es hätte vor und Nachteile, zb da er ja jetzt krankgeschrieben ist ,sagte man uns ,es wäre unklug, bevor er einen Job hätte eine Behinderung anzustreben .
Wir kennen uns aber mit diesem ganzen noch gar nicht aus
Um Hilfe, wären wir sehr dankbar.
Lg
Elia
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