von Trudi » 26.04.2019, 21:16
Geht zu einem der Sozialverbände, VdK oder ähnlich.
Die haben richtig Ahnung und kämpfen sowas notfalls auch durch.
von Webkänguru » 01.05.2019, 11:53
Hallo Elia,
es stimmt, alleine wegen des Stomas bekommt dein Mann einen GdB von 50. Da auch der Dickdarm fehlt, sollte der GdB aber noch höher liegen, denn der Dickdarm hat ja z.B. die Funktion dem Körper ein Teil der benötigten Flüssigkeit zuzuführen, was jetzt nicht mehr funktioniert.
Wenn dein Mann eine feste Arbeitsstelle hat und nach Ende der Krankschreibung direkt wieder ins Berufsleben einsteigen kann, bringt die Schwerbehinderung Vorteile, z.B. einen erweiterten Kündigungsschutz und 5 Tage zusätzlichen Urlaub.
Viele Grüße,
Christian
von elia2402 » 01.05.2019, 15:15
Vielen Dank für deine Antwort Christian .
Dann werden wir uns erkundigen .
Liebe Grüße
Elia
von Sanny » 27.05.2019, 11:39
Hallo,
ich habe seit 11 Jahren Colitis und wurde im Januar 2018 einer Dickdarmresektion unterzogen !
Es blieb noch Ca. 20cm stehen wegen einer Rückverlegung.
1 Woche nach OP hatte ich 2 mal am selben Tag einen mechanischen Ilius mit 2 Notoperationen,
wo dann das Stoma von rechts nach links verlegt werden musste.
Habe seit dem einen GdS von 60% und hatte vor mich ein halbes Jahr später einer Poutschanlage
zu unterziehen, damit ich dann 3 Monate später eine Rückverlegung bekomme.
Dann hatte ich Starke Zweifel und habe die OP abgesagt !
Habe mich entschieden das Stoma zu behalten und würde im März zum letzten mal operiert, wobei mir die letzten 20cm vom Dickdarm/Mastdarm und die Schließmuskel entfernt wurde.
Der Dickdarmstumpf wahr noch so stark entzündet und verknorpelt das ich nie damit zurecht gekommen wäre mit der Rückverlegung !!!
Habe einen Verschlechterungsantrag zum GdS gestellt und vor ein Paar Tagen den Bescheid bekommen,
das keine Verschlechterung entstanden sein soll und damit abgelehnt wurde.
Jetzt möchte ich in Berufung gehen,
Was meint Ihr dazu ?
Liebe Grüße
von doro » 27.05.2019, 13:07
Hallo Sanny,
bei mir fehlt der komplette Dickdarm und dafür habe ich auch 60% bekommen.Es ist dem Grad der Behinderung ziemlich egal, wieviel Dir entnommen wurde, ob Schließmuskel weg oder noch vorhanden.Stoma ist Stoma und dabei gibt es eben die 60%.
Wenn Du weitere gesundheitliche Probleme geltend machen kannst, macht es Sinn einen neuen Antrag zu stellen,aber in Widerspruch zu gehen ist,nach meinen Erfahrungen ziemlich nutzlos..
von Trudi » 27.05.2019, 19:55
von Webkänguru » 28.05.2019, 20:07
Hallo Sammy,
ich habe eine ähnliche Geschichte hinter mir wie du. Nach totaler Entfernung des Dickdarms wegen Cu und endgültigem Stoma wurde mir ein GdB von 80 anerkannt.
Ausschlaggebend war das Fehlen eines Organs und die damit eingeschränkte Aufnahme von Flüssigkeit, Salzen usw., dem Stoma und der Colitis ulcerosa, die mir ihren Begleiterkrankungen wir rheumatische Beschwerden usw. zu buche schlägt.
Also Widerspruch einlegen und um erneute Überprüfung bitten könnte den Grad der Behinderung weiter nach oben bewegen. Was unter anderem einen Ausschlag beim Steuerfreibetrag gibt, den du in deiner Einkommensteuererklärung jedes Jahr geltend machen kannst.
Viele Grüße,
Christian
von caillou » 22.01.2020, 20:37
Frühchen 950g, Hochgradig schwerhörig, 2013 muszinöser Borderline Tumor gutartig, 2014 Ccchlea-Implantation, 2017 muszinöser Adenokarzinom Rektum
von Carolcolo » 23.01.2020, 03:08
caillou hat geschrieben:Frühchen 950g, Hochgradig schwerhörig, 2013 muszinöser Borderline Tumor gutartig, 2014 Ccchlea-Implantation, 2017 muszinöser Adenokarzinom Rektum
von Diethard » 06.03.2020, 13:12
Hallo, also ich brauchte mich um den Schwerbehindertenausweis gar nicht kümmern, das hat der Sozialdienst gemacht. Musste dann nur noch Passbild hinschicken, die Unterlagen fordert die Behörde an. Ich habe Grad der Behinderung 100.
Rektumkarzinom, nach OP Colostoma, Hintern zugenäht, keine Rückverlegung.
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