von wölkchen » 29.05.2017, 17:53
Guten Tag bin neu im Forum
Habe seit dem 10.05 .17
Einen Kolostoma.
Kann ich einen Antrag auf einen Behindertengrad stellen?
von Börgi » 29.05.2017, 18:13
Hallo Wölkchen,
und ein herzliches Willkommen bei uns!!!
Auf jeden Fall und das so schnell wie möglich. Hol Dir ,was Dir zu steht!!
Anträge gibt es beim örtlichem Versorgungsamt oder auch Online! Sind einfach auszufüllen und alle KH-Berichte, Arztberichte in Kopie einreichen!!!
Viel Glück!!!
Liebe Grüße von Börgi!!!
von Witch » 29.05.2017, 18:25
Hallo Wölkchen,
Börgi hat Dir schon die richtige Antwort gegeben.
Wichtig ist, dass Du mit dem Antrag schon die entsprechenden medizinischen Unterlagen mitsendest.
LG Witch
von Trudi » 29.05.2017, 19:11
Hallo, kannst du
Hier in dieser Liste steht, was es geben könnte...
Musst nur recht weit runter scrollen.
http://www.gesetze-im-internet.de/versm ... 00008.html
Stoma am Darm heißt da "Kunstafter"
von Martha » 29.05.2017, 20:43
Hallo Wölkchen
der Grad der Behinderung (GdB) wird später rückwirkend ab Antragstellung festgestellt / bewilligt.
Ab Antragstellung.
Nicht ab "jetzt haben wir endlich alle Angaben von Ihnen, die wir brauchen".
In dem Antragsformular musst Du Deine Ärzte und Krankenhäuser angeben, sowie Behandlungszeiträume.
Mehr eigentlich erstmal nicht.
Vermutlich kann man den Antrag sogar formlos oder per E-Mail stellen, Hauptsache ist der schnellstmögliche Zeitpunkt der Antragstellung.
Die werden Dir dann sagen, was sie von Dir noch benötigen.
Oder sie sagen Dir, so wie bei mir (die ich tausend OP-Berichte und PiPaPo mitgeschickt hatte) letztes Jahr: "Ihr Antrag vom....ist bei uns eingegangen....wir haben noch Unterlagen bei ihren behandelnden Ärzten angefordert.....danach wird dann entschieden.....".
Bewilligt wurde dann ab Zeitpunkt meiner Antragstellung.
Nur darauf kommt es erstmal an.
Du musst jetzt nicht im Krankenhaus drei Dutzend Kopien von irgendwas anfordern oder Freunde und Verwandte zu nächsten Copy-Shop schicken.
Stell einfach den Antrag
Liebgruß
Martha
von doro » 29.05.2017, 22:39
Hallo Wölkchen,
Dir wurden ja bereits die richtigen Ratschläge gegeben.Wichtig ist es,alle Ärzte an zu geben,denn das VA fordert sich von den Ärzten die aktuellen Berichte ab.
Das ist unter Anderem auch der Grund,warum die Genehmigung mit der Einstufung eine Zeit dauert.
von Claudia » 05.10.2017, 19:38
Hallo allerseits,
ich hab mal wieder eine Frage. Heute kam der Bescheid vom Versorgungsamt. Ich hatte bis jetzt 70. Jetzt 80 unbefristet. Letztes Jahr wurde mir der komplette Dickdarm entfernt. Im Bescheid steht aber nur Teilverlust des Dickdarms. Aufgrund des Funktionsverlust des Afterschliessmuskels wurde mir dieser letztes Jahr mit der kompletten Dickdarmentfernung verschlossen und ein endständiges Ileostoma gelegt. Der Funktionsverlust wurde in dem Bescheid nicht mit aufgeführt. Frage: Bringt es was wenn ich zum Versorgungsamt fahre und sie bitte das vollständig aufzuführen? Oder soll ich es lieber so belassen?
Lieben Gruß
Claudia
von Trudi » 05.10.2017, 20:32
Hallo!
Ich bin Schwerbehindertenbeauftragte im Landkreis.
Als solche und auch nach Absprache mit der entsprechenden Lady eine Ebene höher würde ich dir raten, es so zu lassen wie es ist. Du hast nun 80% unbefristet, mit allen Vorteilen. Du kannst hier gerne noch mal nachlesen:
http://www.gesetze-im-internet.de/versm ... 00008.html
Da steht nochmal drin, wieviel es für welches Handycap gibt.
Widerspruch ist eigentlich hierbei nicht wirklich sinnvoll und kann auch nach hinten losgehen, so dass es sich wieder verschlechtert.
Aber meine Ratschläge sind auch nur als solche zu verstehen, rechtlich verbindlich ist nichts.
Alles Gute
von Trineline » 05.10.2017, 21:06
Hallo Claudia,
ich kann Trudi zustimmen, da ich von Geburt an schwerbehindert ist.
80 GdB und unbefristet sind eine supergute Option. Die Devise heißt zur Zeit "nur keine schlafenden H...wecken". Denn seit diesem Jahr gibt es neue teilweise erschwerte Bestimmungen.
Liebe Grüße
Trineline
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