von marion17109 » 08.06.2007, 10:21
Hallo Ihr Lieben!
Ich habe gerade den Feststellungsbescheid aus dem Briefkasten geholt.
Der Grad der Behinderung beträgt 90 ab dem 01.07.2006 wegen Dickdarmverlust bzw. -erkrankung und Lymphödeme in beiden Beinen. Das Merkzeichen RF wurde nicht anerkannt. Meine Stuhlinkontinenz zählt da nicht.
Liebe Grüße
marion
von Biggi0001 » 08.06.2007, 14:23
Hallo Marion,
du könntest versuchen, Widerspruch einzulegen - bedenke jedoch, daß das Merkzeichen RF nur dann erteilt wird, wenn davon ausgegangen wird, daß du ständig und ausnahmslos aufgrund deiner Erkrankungen daran gehindert bist, an öffentlichen und privaten Veranstaltungen teilzunehmen.
Auch ein Stoma an sich ist kein Grund für RF - muss man leider so sagen. Versuchen kannst du es allemal ... wenn es dir die Mühe wert ist
Zusatz: gehe mal auf die Seiten der GEZ - hier findest du weitere Bestimmungen, wie du von den Gebühren befreit werden kannst, vielleicht trifft was zu davon: http://www.gez.de/docs/Information_Befreiung.pdf
Info über die gesundheitlichen Voraussetzungen für RF: http://www.schwerbehinderung-aktuell.de ... tentid=478
von doro » 08.06.2007, 15:19
oder wie heißt es noch so schön... :shock:
Du musst ständig daran gehindert sein am öffentlichen Leben teilzunehmen.
Du bist noch in der Lage Deinen Arzt aufzusuchen ??
mach denen mal klar, dass ein Arztbesuch kein " öffentliches Leben ist "
von Biggi0001 » 08.06.2007, 18:58
Ohne Scherz, Doro - in einem Verfahren vor dem SG ging es darum, daß jemand kein RF bekommen hatte und dieses nun einklagen wollte.
Die Tatsache, dass er fähig war, eine 30-minütige Untersuchung ebenso wie eine 2-stündige Verhandlungssitzung über sich ergehen zu lassen, ohne daß ihm der Beutel platzte, wurde ihm zum Verhängnis.
Das Gericht urteilte zu Ungunsten des Klagenden...
von doro » 08.06.2007, 19:33
Biggi, wem sag`s Du es.Ich habe doch einschlägige Erfahrungen.
Doro und RF:rolleyes:
von marion17109 » 08.06.2007, 19:45
Danke für Eure antworten Biggi und doro.
Wenn ich den GEZ-Schriebs richtig verstanden habe, dann kann ich als EM-Rentnerin ebenfalls einen Antrag auf Gebührbefreiung stellen?
Liebe Grüße
marion
von Monsti » 08.06.2007, 20:30
Hi Marion,
einfach versuchen, mehr als ablehnen können sie nicht.
Übrigens habe auch ich einen GdB von 90. Eingeflossen waren: komplett fehlender Dickdarm, endständiges Ileostoma, Mangelernährung (sprich: massives Untergewicht), schwerer Verwachsungsbauch mit Passagestörunen und Chronische Polyarthritis.
Liebe Grüße
Angie
von Biggi0001 » 11.06.2007, 10:59
Marion, wenn du zusätzliche Grundsicherung/Sozialgeld (früher nannte man das "aufstockende Sozialhilfe", wenn mich net alles täuscht) beziehst oder Pflegegeld o.ä. erhältst.
In der Übersicht ist die Rede von Grundsicherung/bzw. Sozialgeld - d.h. wenn du aufgrund einer zu niedrigen EM-Rente zusätzlich Leistungen gem. des vierten Kapitels SGB II beziehst, dann ja. "Nur EM-Rente" reicht leider nicht - so interpretiere ich es, dementsprechend sind auch die Aussagen diverser Diskussionen zu diesem Thema im www.
LG, Biggi
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