von Krabbe » 19.08.2010, 17:50
Hallo,
ich habe einen Verschlechterungsantrag gestellt. Bis jetzt hatte ich unbefristet 30% (20% Halswirbelsäule und 20 % Hörminderung). Mit wieviel Prozent kann ich jetzt rechnen aufgrund des endständigen Kolostomas?
Danke und Gruß Inge
von doro » 19.08.2010, 18:47
Hallo Krabbe,
Deine Frage kann so pauschal nicht beantwortet werden,denn es gibt keine starre Einteilung wie viel welche Krankheit an GdB bringt.Was ist denn Deine Grunderkrankung,oder habe ich mal wieder etwas überlesen?
von Rehlein51 » 19.08.2010, 19:02
Hallo Krabbe,
ich hatte bevor ich das Colostoma erhielt einen GdB von 50. Nachdem ich einen Verschlechterungsantrag aufgrund des Colostomas gestellt hatte, habe ich einen GdB von 70 bekommen. Denke schon, dass Du nun auf 50 max. kommen wirst.
Liebe Grüße
Silvia
von nordlicht » 19.08.2010, 19:16
hallo krabbe
ich habe mit der anlage urostoma (vor ca 30 jahren)
GdB von 70 % gehabt.
bei der zusätzlichen anlage colostoma 2009 hat sich der
GdB auf 80 % erhöht...
ich war fälschlicherweise anfangs der meinung das ich
die 100 % erreiche.
wurde aber bei der beratung aufgeklärt das man die sachen
nicht einfach so summiert.
bin aber damit ganz zufrieden.
bekam übrigens vor einigen tagen den gelb/orangenen parkausweis.
darf damit praktisch überall stehen AUSSER auf
behindertenparkplätzen,was ich ok finde.
ganz lieber gruss von martina
von Krabbe » 19.08.2010, 20:09
Danke für eure Antworten. Ich hatte weder Ced noch etwas Bösartiges, sondern nach Beckenbodensenkung obstr. Defäkationsstörungen. Trotz zweier vorangegangenen ops war dies jetzt der letzte Ausweg.
Ich weiß, dass die Behindertengrade nicht einfach addiert werden. Zwanzigergrade werden höchstens in 10er Schritten dazugezählt. Entscheidend ist doch ob du in mehreren Bereichen des täglichen Lebens gehandicapt bist.
lieben Gruß Inge
von Webkänguru » 19.08.2010, 22:39
Hallo Inge,
aus den Rückmeldungen aus den letzten Jahren hier im Stoma-Forum würde ich sagen: 50% + x
Viele Grüße,
euer Webkänguru
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