von donald » 22.01.2009, 11:34
Hallo Zusammen,
es steht ja immer mal wieder die Vermutung im Raum, dass ein schwerbehinderter Mitarbeiter unkündbar ist.
Hier gibt es in der Tat einen besonderen Kündigungsschutz, der aus meiner Sicht in der Praxis kaum auffällt.
Was muss ein Arbeitgeber tun, wenn er einen schwerbehinderten Mitarbeiter kündigen will?
Bei allen Kündigungen ist, sofern vorhanden immer der Betriebsrat zu hören. D.h. der muss zustimmen. So auch beim schwerbehinderten Mitarbeiter. Gibt es eine Schwerbehinderten Vertretng ist auch diese zu hören.
Dann muss das Integrationsamt angehört werden und zustimmen.
In der Praxis läuft es aus meiner Sicht so:
Die schriftliche Betriebsratsanhörung wird auch der Schwerbehindertenvertretung gegeben und auch dem Integrationsamt.
Das Amt hat schon mal nachfragen, bei krankheitsbedingten Kündigungen kommt auch schon mal ein vor Ort Termin zustande.
Also richtig guten Kündigungsschutz hat man hier nicht.
"kleine beinahe" Ausnahme ist bei einer betriebsbedingten Kündigung. Da muss eine Sozialauswahl getroffen werden. Hier hat der schwerbehinderte Mitarbeiter Sonderpunkte, weil er in der Regle schützungswüdiger ist.
Also auch kein richtiger Kündigungsschutz, sonderen eventuell ein kleiner Vorteil.
Liebe Grüße
Birgit
von angeli » 28.01.2009, 20:16
wir hatten vor kurzem "betriebsbedingte Kündigungen"-als Schwerbehinderter hatte ich gerade mal 6!!! Punkte. Mein Glück war die Länge der Betriebszugehörigkeit. Momentan rechne ich auch mit einer baldigen Kündigung o.ä., da ich z.T. sehr lange im Krankenstand bin-die Schwerbehindertenvertretung ist meine direkte Kollegin, die also die ganze Arbeit während meiner Abwesenheit bewältigen muss/musste (u.a Urlaub verlegen etc.) Sorry, aber sie wird mich in diesem Fall sicher nicht unparteiisch vertreten (können) Auf den besseren Kündigungsschutz hab' ich mich eigentlich noch nie verlassen
von niki » 30.01.2009, 00:14
Wie is eigentlich generell die Lage: MUSS ich meinem AG die Schwerbehinderung (ich habe 80%) mitteilen oder KANN ich das tun, bin aber nicht dazu verpflichtet?
Hab mich heute schon durch so viele Foren und gegoogelte Seite gewurschdelt, aber überwiegend nur veraltete Posts (2004, 2006 u.ä.) gefunden...
Danke schon mal!
von Melli » 30.01.2009, 03:57
Nein, du musst nicht. Nur: du kannst ihn nicht hinterher anbringen und sagen, dies und das und so habe ich das. Also vorher gut zu überlegen. Ich arbeite übrigens ohne die Angabe beim Arbeitgeber
von HARRY52 » 30.01.2009, 09:37
Hallo Niki,
wenn deine Behinderung keinen Einfluss auf deine Arbeit hat und umgekehrt, kannst du es für dich behalten.
Ich weiß nicht wo du schaffst aber schon mittlere Unternehmen haben eine Behindertenvertretung welche sich um die Belange der SB
kümmert. Ich habe mit deren Hilfe einen entsprechend eingerichteten Arbeitsplatz bekommen, dann erhalte ich 5 Tage Urlaub zusätzlich und bei Kündigungen gibt es für je 10% Behindertengrad 1 Punkt innerhalb der sozialen Auswahl.
Ich persönlich sehe keinen Grund, die Behinderung gegenüber dem AG zu verschweigen.
Gruß
Harry
von Melli » 30.01.2009, 17:12
Also, bei ist es zB so, dass ich von kleinauf als "krank" und "kann sie eh nicht" abgestempelt wurde. Von meinen Eltern (eher unbewusst), von meinen Lehrern (da teils sehr verletzend und deutlich), in den ersten Job Versuchen ging es ebenfalls in die Hose, davon zu erzählen.
Ich arbeite zeitweise in einer sehr großen Kette. Die Filiale besitzt schon "genug" SB, so dass mir aus Insiderkreisen gesagt wurde, die Wahrscheinlichkeit wäre höher, ich werde mit SB abgelehnt. Also gebe ich es nicht an, auf die Urlaubstage verzichte ich damit dann auch, ist aber ja nicht schlimm
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