von doro » 26.01.2009, 13:23
Das habe ich verstanden nur die Eingangsfrage von winnipuh ist damit ja nicht beantwortet,denn irgendwie haben wir neben unserem Stoma ja noch andere Gebrechen ( z.B. ich :shock: ) und das hilft winnipuh bei ihrer Frage überhaupt nicht weiter.Ist nicht böse gemeint und ev.gibt es dafür ja demnächst eine weitere unserer beliebten Umfragen.
von Frank38 » 26.01.2009, 14:31
Huhu,
Das stimmt nicht so ganz Hubert, das es nur auf eine Gehbehinderung zutrifft.
G = Die Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr ist
erheblich eingeschränkt
Dies liegt vor, wenn infolge einer Einschränkung des Gehvermögens oder einer vergleichbaren inneren Erkrankung der Betroffene nicht ohne erhebliche Schwierigkeiten oder nicht ohne Gefahren für sich oder andere Wegstrecken im Ortsverkehr zurückzulegen vermag, die üblicherweise noch zu Fuß bewältigt werden. Als Maßstab wird eine Strecke von zwei Kilometern, die in etwa einer halben Stunde zurückgelegt werden kann, angenommen.
Für die Inneren sachen gibt es viele Gründe wo man ein "g" bekommen kann Herz,Lunge u.s.w. ohne das man eine Gehbehinderung hat an denn Gliedmaßen, ein Stoma alleine gibt keinen Grund ein "g" zu bekommen. Da gehören immer neben Erkrankungen dazu, die manchmal nach so einer OP auftretten meistens bei Älteren Menschen oder halt Vorerkrankungen.
Aber ein Stoma allein, kann ich mir nicht vorstellen das es ein "g" gibt im Aussweiss oder man hat halt einen guten kontakt.
lg Frank
Hallo an alle,
ich hatte deswegen gefragt, weil die Dame vom Versorgungsamt sowas erwähnte und ich daraufhin im Netz das fand....
http://www.stomaseite.de/include.php?pa ... &headline=
von Monsti » 03.02.2009, 20:36
Hallo Tina,
wenn man "erheblich" in seiner Mobilität eingeschränkt ist (Definition --> Google), so merkt man das selbst. Es merkt aber auch ein Gutachter. Allein wegen eines Stomas halte ich die Gewährung eines Merkzeichens "G" für überzogen. Auch einen Narbenbruch halte ich als Begründung für fragwürdig. Ich habe natürlich ebenfalls einen solchen: 20 cm lang und an der breitesten Stelle rund 5 cm messend. Dieser beeinträchtigt mich aber nicht in meiner Mobilität. Würde ich in Deutschland leben, hätte ich berechtigterweise 0,0% Chancen, das Merkzeichen "G" zu erhalten. Nicht mal mein Rheuma würde dafür sorgen, obwohl es genügend Tage gibt, an denen ich kaum drei Schritte auf die Reihe kriege. Da dies aber nur in Entzündungsschüben passiert, interessiert es beim GdB-Verfahren nicht. Sehe ich auch ein.
Liebe Grüße
Angie
von Trinchen_80 » 06.03.2009, 18:24
Hallo,also ich habe nach meiner Colektomie und ileostoma das "g" bekommen,ob es das stoma allein der grund war weiß ich jetzt aber auch nicht genau,da ich seit meiner Darmerkrankung eine begleit Artritis habe!
von Monsti » 06.03.2009, 20:25
Hallo Trinchen,
dann hast Du einen ausgesprochen gnädigen Gutachter gehabt, denn normalerweise reicht das nicht aus. Auch ich habe neben dem Stoma entzündliches Rheuma und sitze im Schub im Rolli. Aber eben nur im Entzündungsschub, der mich spätestens mit einer ordentlichen Ladung Cortison wieder halbwegs gehtauglich macht. Nie und nimmer stünde mir ein "G" zu.
Ein "G" wird vergeben, wenn die Gehfähigkeit dauerhaft (und seit mindestens 6 Monaten) so eingeschränkt ist, dass folgendes gilt:
"Diese Voraussetzung ist gemäß § 60 Abs. I SchwbG bei Schwerbehinderten gegeben, die infolge einer Einschränkung des Gehvermögens, auch durch innere Leiden oder infolge von Anfällen oder von Störungen der Orientierungsfähigkeit, nicht ohne erhebliche Schwierigkeiten oder nicht ohne Gefahren für sich oder andere Wegstrecken im Ortsverkehr zurücklegen können, die üblicherweise noch zu Fuß zurückgelegt werden. Diese Wegstrecke beträgt etwa zwei Kilometer oder 30 Minuten."
aus: http://www.zvw.uni-karlsruhe.de/2108.php
Aber rühr' nicht daran ...
Liebe Grüße
Angie
von Biggi0001 » 07.03.2009, 04:18
Um auf Doros Einwand, der sehr berechtigt ist, einzugehen:
Nein, "nur" wegen des Stoma gibts kein G
LG, Biggi
von SuLab » 12.03.2009, 23:19
Hallo,
ich habe auch kein G auf meinem Ausweis - aber ich habe eine Parkbescheinigung für mein Auto. Damit kann ich fast überall parken - nur nicht auf Behindertenplätzen - dafür bräuchte ich auch einen entsprechenden Eintrag auf meinem Ausweis.
Sollte das interessant sein (weil man zB auch in der Stadt ohne Parkschein oder ohne der Nutzung der Parkscheibe parken kann), kannst Du Dich sicher an die zuständige Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung wenden.
Ich habe das bei uns über die Kreisverwaltung gefunden und die Beantragung war auch recht einfach, einen Vordruck konnte man direkt `runterladen.
Viele Grüße
SuLab
von SuLab » 12.03.2009, 23:21
...achso, vergessen - gibts bei Stoma und chronisch entzündlicher Darmerkrankung. Ich weiß jetzt nicht genau, ob eines reicht, da ich beides habe...
Nochmals LG
SuLab
von Melli » 13.03.2009, 02:46
ja, die CED ab 60% (hoffentlich stimmt das) bewirkt den Parkausweis, das Stoma alleine nicht unbedingt
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