von Connykati » 21.01.2012, 22:50
Hallo ihr Lieben,
mein Mann und ich wollen uns an die Steuererklärung für 2011 machen. Ich habe zu Weihnachten 2011 meine Schwerbehinderung anerkannt bekommen, welche 100 % beträgt und unbefristet ausgestellt wurde, aber ohne ein Merkzeichen. Bei mir wurde am 30.9.2011 eine totale Kolektomie inkl. Schließmuskelentfernung (ohne Pouch) und endständiges Ileostoma (für immer) durchgeführt.
Ich weiß, dass ich durch die 100 % Schwerbehinderung einen Steuerfreibetrag in Höhe von 1.420 Euro habe.
Irgendwo meine ich mal gelesen zu haben, dass ich für die Fahrten zur Arbeit statt der 30 Cent pro Kilometer sogar 60 Cent absetzen kann, stimmt das? Oder geht das nur, wenn man ein Merkzeichen hat? Außerdem habe ich auch mal was von einer Absetzbarkeit von privaten Fahrten bis 3.000 km pro Jahr gelesen - geht das oder ist das nicht mehr so?
Gibt es außerdem noch Dinge, die ich absetzen könnte?
Außerdem habe ich leider nur vom 12. März bis 30. April 2011 gearbeitet, zum 30.4.2011 wurde ich in der Probezeit gekündigt
Ich konnte leider durch meinen Schub (Colitis Ulcerosa) nicht immer arbeiten gehen und musste mich für ein paar Tage krank melden, seit Ostern war ich dann in der Klinik bis Mitte Mai. Ich habe also seit meiner Kündigung bis jetzt Krankengeld erhalten - droht uns dadurch eine Steuernachzahlung??? Es ist ja eine Lohnersatzleistung (wie das Elterngeld) und fällt dadurch unter den Progressionsvorbehalt, oder? Sprich, es wird zu dem zu versteuernden Einkommen 2011 im Nachhinein obendrauf gerechnet und erhöht dadurch unsere Gesamtsteuerlast, richtig?
Fragen über Fragen, aber da ich meine Schwerbehinderung erst so kurze Zeit habe, konnte ich mich bisher noch nicht viel damit beschäftigen.
Wäre super libe, wenn ihr uns da mit Tipps helfen könnt
Viele liebe Grüße,
Connykati
von Beutelmaus » 22.01.2012, 12:34
Guten Morgen und hallo Connykati,
sei herzlich willkommen im Forum.
Mit einer 100 %-igen Schwerbehinderung könnt ihr einen Freibetrag in Höhe von 1.420,- Euro bei der ESt-Erklärung 2011 geltend machen. Die Fahrten zw. Wohnung u. Arbeitsstätte werden mit 0,60 Euro berücksichtigt, auch wenn keine Merkzeichen auf dem Schwerbehinderungsausweis aufgeführt sind.
Das Krankengeld steht unter dem Progressionsvorbehalt. Du bekommst von der Krankenkasse eine Bescheinigung über die bezogene Lohnersatzleistung, die Du der Erklärung beifügen solltest. Eine Nachzahlung hängt von der Steuerklasse Deines Mannes u. Deiner ab bzw. von der Steuer, die bereits an das Finanzamt abgeführt wurde, ab (vom Arbeitgeber direkt über die Lohnabrechnung einbehalten).
Unter außergewöhnliche Belastungen solltest Du die gesamten Kosten für Zuzahlungen, Fahrten zu Ärzten u. Krankenhaus bzw. Reha, alternative Therapien usw. angeben. Pauschal werden bis 3.000 km mit 0,30 Euro vom Finanzamt anerkannt oder Du weist die tatsächlichen Kosten durch Aufzeichnungen und Belege nach.
Der Lohnanteil aus Handwerkerrechnungen (z. B.: Schornsteinfegerrechnungen und Reparaturrechnungen) mindert die Steuerlast. Kinderbetreuungskosten für Kindern bis 14 Jahren können sich ebenfalls steuermindernd auswirken.
Wichtige Hinweise und nützliche Tipps findest Du z. B. unter
http://de.wikipedia.org/wiki/Au%C3%9Fer ... _Belastung
Weiterhin gute Besserung und beste Grüße von
Monika
von lufti » 24.01.2012, 20:55
Hej,
da habe ich gedacht, dass ich bei dem Thema noch mal was Schlaues beitragen könnte, aber meine Berufskollegin hat ja schon erschöpfend alles nötige erwähnt.
Grüßle
Lambert
Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 13 Gäste
Die Inhalte von www.stoma-forum.de sind ausschließlich zu Informationszwecken bestimmt.
Soweit die Inhalte medizinische Informationen, Hinweise und Empfehlungen enthalten, sind diese zur Unterstützung, aber in keinem Fall als Ersatz für eine persönliche Beratung durch eine qualifizierte medizinische Pflegekraft (z.B. Stomatherapeutin) oder für eine Untersuchung oder Diagnose durch einen approbierten Arzt bestimmt.
Wenn Du uns unterstützen möchtest, freuen wir uns
über eine Spende (deren Höhe in eigenem Ermessen
liegt) zugunsten unseres gemeinnützigen Selbsthilfe-
vereins Stoma-Welt e.V.
Spendenkonto
Empfänger:
Selbsthilfe Stoma-Welt e.V.
IBAN.: DE09 5605 0180 0017 0474 16
BIC: MALADE51KRE
Institut: Sparkasse Rhein-Nahe