von Sue » 19.04.2014, 19:35
Hallo zusammen.
meine Mutter hat ein Colostoma und 2 Nephrostomas.
Anfang März war sie vom 05.03-10.03 im KRHS, da dir Versorgung,
dort nicht so gut klappt,und wir am besten mit Hollistet klar kommen,
musste ich eine Neue Verordnung für Post Op Drainage Beutel veranlassen,
da wir den letzten Beutel am Tag der "Einweisung" ins KRHS nutzten.
Da es halt auch nicht immer hält, und der KRHS aufenthalt,
kurzfristig war brauchte ich neue Beutel auch für die Nachversorgung,
nach der Entlassung.
Nun haben wir nach 4 Wochen eine Ablehnung der KostenÜbernahme bekommen.
sollen dies selber zahlen da meine Mutter im KRHS war.
Ich muss ja auch vorrauschauend "bestellen" und in drr Apotheke dauert es ja nun
immer etwas länger das Material zu bekommen.
und ich wusste auch nicht das Krankenhäuser Rezepte ausstellen.
Nun meine Frage wie verfahre ich weiter wenn die Krankenkasse nicht einlenkt?
:'(
von doro » 19.04.2014, 20:57
Hallo Sue,
das ist leider dumm gelaufen, denn das Krankenhaus ist verpflichtet, die Versorgung während eines Aufenhaltes zu stellen ( bei einer Kur oder Reha die jeweilige Einrichtung ebenso) Wenn der Patient darüber nicht informiert ist, k.A. wie man nun genau dann verfährt.Ich würde der Krankenkasse mitteilen, dass die Versorgung im KH nicht übernommen wurde,Du auch nicht informiert wurdest, dass das KH die Versorgung stellen muss.
Aus eben diesen Gründen würde ich die Beutel nicht zahlen.
Wie es rechtlich abgesichert ist, kann ich nicht mit Bestimmtheit sagen, aber ich würde obigen Weg einschlagen.
von Sue » 19.04.2014, 20:59
Supi danke für die Antwort.
werde am Dienstag direkt bei der KK anrufen.
Evtl hab ich Glück das dad KRHS mir das Rückwirkend ausstellt.
aber das weiß ich noch nicht genau...
danke.
von hmengers » 20.04.2014, 11:05
Hallo,
vom Hausarzt ein Rezept ausstellen lassen. Dann muss die KK auch die Kosten übernehmen auch wenn das eine ungewöhnlich/unübliche Versorgung ist.
Evtl. findet Ihr auf Dauer (nach Testen) auch eine andere Versorgung.
Herbert
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