von Hbob » 12.06.2010, 18:49
Hallo
Nach langen Kampf habe ich nun die Merkzeichen G-B-H bei 100% GdB, damit kann ich nun den blauen Parkschein beantragen und die Autosteuer sparen, trotz Krankheit auch mal etwas gutes. Mit der BG bin ich in Berufung mit einen neuen Anwalt, der vom VdK war sehr schlecht, darum bin ich da auch nicht mehr drin.
Gruss Wolfgang
von hmengers » 13.06.2010, 11:47
Hallo Wolfgang,
gratuliere zum Erfolg. Aber da hast Du was missverstanden. Mit dem Merkzeichen "G" bekommst Du keinen blauen Parkausweis und auch keine Steuerbefreiung, sondern "nur" eine 50%ige Steuerermäßigung.
Gruß
Herbert
von Hbob » 13.06.2010, 16:00
Hallo Herbert
Du hast Recht, aber ich habe doch G-B-H und bei H bekommt man auch seine Autosteuer wieder bzw. Steuerbefreiung und den blauen Parkausweis.
Gruss Wolfgang
von hmengers » 13.06.2010, 17:02
Hallo Wolfgang,
einmal habe ich mich (aus Gewohnheit) vertan, weil die Kombination H und G wirklich äußerst selten vorkommt. Ja, Du kannst die KFZ-Steuerbefreiung in Anspruch nehmen.
Und einmal bist Du falsch informiert. Den blauen Parkausweis gibt es NUR bei den Merkzeichen aG oder Bl. Sind zwei Paar verschiedene Stiefel.
Gruß
Herbert
von Hbob » 13.06.2010, 18:14
Hallo Herbert
Danke für die Antwort, man lernt immer dabei. Ich habe auch einen Antrag auf dem steht BI und H ( Ich möchte die unentgeltliche Beförderung im öffentlichen Personenverkehr ab Monat/Jahr in Anspruch nehmen und bitte um Übersendung des Beiblattes mit Wertmarke zu meinem Ausweis ), muß noch zum Versorgungsamt anrufen, was ich damit soll. Ich habe nur ein Foto zum Versorgungsamt geschickt, für den neuen Ausweis.
Gruss Wolfgang
von HeikeF. » 14.06.2010, 10:15
Hallo Wolfgang;
du kannst entweder die unentgeldliche Beförderung im Nahverkehr nutzten (die Wertmarke kostet die im 1/2 Jahr 30,-€ und 1 Jahr 60,-€) oder die KFZ Steuerbefreiung.
Beides geht nicht.
Das Formular an das Versorgungsamt schicken und nach Aufforderung die Gebühr bezahlen.
Du bekommst die Wertmarke nach kurzer Wartezeit von der Post.
Diese legst du zu deinem Schwerbegindertenausweise, den du auch bald per Post bekommst.
von Hbob » 14.06.2010, 13:27
Hallo Heike
In meinen Brief steht.
Ausweisinhalt
Es steht Ihnen ein Ausweis zu, der zusammen mit einem entsprechenden Beiblatt zur Inanspruchnahme der unentgeldlichen Beförderung im öffentlichen Personenverkehr ohne Kostenbeteiligung und zur Inanspruchnahme der Kraftfahrzeugsteuerbefreiung berechtigt.
Wenn ich die Sachen habe melde ich mich wieder, ich weis nicht was richtig ist.
Gruss Wolfgang
von hmengers » 14.06.2010, 13:56
Hallo,
es gibt einen Anspruch auf unentgeltliche Beförderung bzw. alternativ 50 % Steuerermäßigung z.B. mit MZ G und mindestens... % GdB. Da kostet dann die Wertmarke 30 bzw. 60 € (Hj bzw. Jahr) und bei aG, H und Bl gibt es diese Wertmarke ohne Zuzahlung oder alternativ die KFZ-Steuer-Befreiung.
Also immer entweder Freifahrt oder Steuer, beides nebeneinander geht nicht.
Allents kloar?
Gruß
Herbert
von Hbob » 17.06.2010, 19:02
Hallo
Nun habe ich meinen Ausweis, also ich habe G-B-H bei 100% GdB. Ich war schon zum Finanzamt und habe die Steuerbefreiung im Kraftfahrzugschein ein tragen lassen.
Morgen bekomme ich für mich und meine Begleitperson einen Brief für kostenlose Beförderung ohne Zuzahlung, weil ich den Antrag nachträglich gestellt habe. Laut Aussage vom Versorgungsamt, ist das Möglich weil ich die Merkzeichen B und H habe.
Gruss Wolfgang
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