von Hbob » 06.09.2009, 11:36
Hallo
Ich weiß keinen Rat mehr, daher möchte ich um Hilfe bitten.
Ab 11.06.2007 war ich krank,am 18.12.2008 wurde die Weissfingerkrankheit als BK rückwirkend anerkannt, mit 20%.
Ab April 2008 war ich ebenfalls wegen Darmkrebs in Behandlung.Im Juli 2008 bekam ich ein Stoma, daraufhin bekam ich vom MDK die Pflegestufe 1 Weil ich mit den Fingern mein Stoma nicht selbst versorgen kann. Gegen den Bescheid der BG hatte ich Widerspruch eingelegt, ich musste ja meine Arbeit aufgeben, wegen der Krankheit, da fand ich 20% zuwenig. Nun wurde die Erhöhung abgelehnt, daher meine Frage. Macht es Sinn, wegen einer Erhöumg zu KLagen oder soll man es dabei lassen. Wäre für Ratschläge sehr Dankbar, muss aber meine Frist einhalten.
Besten Dank im Voraus Wolfgang
von doro » 06.09.2009, 11:44
Hallo Wolfgang,
in Deinem Fall bist Du sicherlich bei Biggi0001 besser aufgehoben.Im Schwerbehinderung-aktuell.de
http://www.schwerbehinderung-aktuell.de/
Ich sage nun
Herzlich Willkommen!! |
von mini62 » 06.09.2009, 11:54
Hallo Wolfgang,
20 % erscheint mir etwas wenig, ist aber meine subjektive Meinung.
Mir wurde bei meiner Ersterkrankung (Gebärmutterhalskrebs) ein GdB von 50 % zugesprochen. Bei der Rezidiverkrankung, mit Stomaanlage ein Jahr später, wurde der GdB auf 100 % erhöht.
BG = Berufsgenossenschaft? Auch ich mußte wegen der Erkrankung meine Arbeit aufgeben, aber ich stellte meine Anträge beim Versorgungsamt.
Wie doro schon schrieb: Guck mal bei Biggi0001!
Und aller Wahrscheinlichkeit nach wird auch Herbert mit seinem profunden Wissen einen Tipp für dich haben.
LG Petra
von mini62 » 06.09.2009, 12:24
Sorry Wolfgang,
war wohl mit meiner Interpretation deines Postings etwas fehlgeleitet . Ich dachte es ginge um den SBA. Hab dann nach früheren Beiträgen von dir gesucht und festgestellt, dass du den ja mit 100 % bekamst.
Wer lesen kann, ist eindeutig im Vorteil...
LG Petra
von Sabine049 » 06.09.2009, 14:09
Hallo Wolfgang,
Du hast doch bereits ein Grad der Behinderung von 100%?
Deine jetzige Frage irritiert, denn mehr als 100 % gibts nicht.
Hmm, wg. der Erhöhung der Pflegestufe I auf II ... ist ziemlich schwer. Siehe kopierten Ausschnitt aus Pflegeversicherung bzgl. Pflegestufe II:
... wenn täglich durchschnittlich mindestens drei Stunden lang Hilfe geleistet werden muss und davon mindestens zwei Stunden auf die Grundpflege entfallen. Die grundpflegerische Hilfe muss täglich zu mindestens drei verschiedenen Zeiten nötig sein. Es muss mehrmals in der Woche hauswirtschaftliche Hilfe notwendig sein.
von Hbob » 06.09.2009, 16:17
Hallo
Danke für die Antworten, es geht nicht für Prozente bei Versorgungsamt, es geht um eine Berufskrankheit (Weissfinger) da habe ich nur 20%, das finde ich etwas wenig. Dafür bräuchte ich Ratschläge.
Wolfgang
von hmengers » 06.09.2009, 17:19
Hallo,
a) wenn die Ausfälle öfter auftreten scheinen mir 20 % Rente schon sehr gering. Ich würde bestimmt dagegen angehen.
b) Die Stomaanlage ist zwar keine Folge der BK, aber die Auswirkungen der Berufskrankheit führen dazu, dass Du in Deiner Lebensführung zusätzlich beeinträchtigt bist (Fremdhilfe bei der Stomaversorgung). M. E. steht Dir deshalb Pflegegeld von der BG zu. Ich gehe mal davon aus, dass die PS 1 bei der KK nicht mit der Weissfingerkrankheit zusammenhängt. Wäre DAS der Fall, müsste die BG sowieso Pflegegeld gewähren und das ist höher als das der Pflegeversicherung. (Und außerdem wäre das ein Hinweis darauf, dass die 20 % BG-rente eindeutig zu niedrig sind)
Gruß
Herbert
von Hbob » 06.09.2009, 17:47
Hallo Herbert
Ohne Weissfinger könnte ich mich selber versorgen, da ich aber WF habe ist es nicht möglich. Wegen Krebs und Stoma habe ich 100% aber bei der BK habe ich nur 20% darum gehts. Der MDK hat 68 Minuten pro Tag Grundpflege und 45 Minuten pro Tag Hauswirtschaft bescheinigt. Meine Frau bekommt Rentenbeiträge ein bezahlt. Bei Pflegebegründenden Diagnosen steht, Bösartige Neubildung des Rektums Z.n. Hemikolektomie und ICD-10 C 20 sowie Bösartige Neubildung des Anus und des Analkanals ICD-10 C 21 und Raynaud-Syndrom. Das ist alles was ich gefunden habe, ich hoffe das Du noch einen Ratschlag hast.
Gruss Wolfgang
von hmengers » 06.09.2009, 19:12
Hallo Hbob,
wie ich schon geschrieben habe: die fehlende Möglichkeit, das Stoma selbst zu versorgen ist als Folge des Raynaud-Syndroms der Grund warum die BG Pflegegeld zahlen müsste. Also formlos bei der BG Pflegegeld beantragen. Grund: Hilfebedarf bei der Stomaversorgung aufgrund der BK-Folgen. Denn ohne WF könntest Du das alleine.
Herbert
von KWB » 07.09.2009, 13:04
Hallo HBob,
entschuldige bitte, dass ich mich hier ganz kurz in Deinen Thread drängel, aber beim Lesen deiner Fragen stellt sich für mich selbst die Frage:
Mein Mann hat Parkinson und kann deshalb sein Stoma nicht selbst versorgen, das mache ich. Bedeutet das, dass wir die Pflegestufe 1 beantragen können?
Er ist Pensionär und hat einen Behinderten Ausweis mit 100%
LG
Kirsten
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