von Webkänguru » 10.05.2016, 23:05
Hallo,
in einem aktuellen Beitrag auf Stoma-Welt.de haben wir kurz zusammen gefasst, wie die Hilfsmittel-Versorgung in Deutschland für Stomaträger geregelt ist und worauf ich als Stomaträger Anspruch habe:
Stomaversorgung 2016 - Auf was habe ich Anspruch?
Viele Grüße,
Christian
von Frederica » 11.05.2016, 10:37
Danke, Christian, für die Informationen.
Es würde mich noch interessieren, auf was genau der Muster-Patient Anspruch hat.
Gibt es dafür Fall-Beispiele wie
Ileostoma oder Colostoma
einteilige oder zweiteilige Versorgung
weitere Hilfsmittel wie Plasterlöser, Hautschutzringe usw.
von Pippa » 02.08.2016, 19:35
Herzlichen Dank, Christian
für mich sehr hilfreich und ich werde "gewappnet" in mein nächstes Gespräch mit meiner Stomabetreuerin gehen
lieben Gruß
von Webkänguru » 02.08.2016, 21:59
Hallo Frederica,
jetzt habe ich deine Frage aus Mai verpasst, schiebe die Antwort aber gerne nach. Ein konkreter Anspruch für den Muster-Patienten ist nirgends definiert. Vielmehr orientieren sich die Krankenkassen an der Mengenempfehlung des MDK. Hier mal ein Link zum Download der Empfehlung:
PG29_MDK_Richtwert_Verbrauch.pdf
Die Mengenempfehlung bezieht sich nur auf Platten und Beutel. Alles andere, Hautschutz usw., steht einem zu, soweit es medizinisch notwendig ist. Was medizinisch notwendig ist entscheidet letztendlich der behandelnde Arzt, was er auf das Rezept schreibt ist bindend.
Der Anspruch ist im Sozialgesetzbuch festgeschrieben, hier mal die relevanten Grundlagen:
§33 Absatz 1 SGB V: Versicherte haben Anspruch auf Versorgung mit [...] Hilfsmitteln, die im Einzelfall erforderlich sind, um [...] eine Behinderung auszugleichen, soweit die Hilfsmittel nicht als allgemeine Gebrauchsgegenstände des täglichen Lebens anzusehen [...] sind.
§12 Absatz 1 SGB V: Die Leistungen müssen ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sein; sie dürfen das Maß des Notwendigen nicht überschreiten. (Wirtschaftlichkeitsgebot)
Also wir haben Anspruch auf die Hilfsmittel, die tatsächlich notwendig sind um unsere "Behinderung Stoma" auszugleichen. Das Wirtschaftlichkeitsgebot schränkt nur in soweit ein, das die preisgünstigere der beiden Stomapasten den Vorzug enthält, wenn die Pasten zweier Hersteller in der persönlichen Situation vergleichbar gut funktionieren.
Das bedeutet auch, jede Stomaversorgung muss individuell angepasst werden, jeder von uns und jedes Stoma ist anders. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Versorgung die ihr tatsächlich benötigt in die Monatspauschale eurer Krankenkasse passt. Wir haben Anspruch auf die tatsächlich benötigte Versorgung, ohne das wir etwas aus der eigenen Tasche draufzahlen müssen (jetzt habe ich einiges aus dem Beitrag in Kurzform wiederholt, aber man kann es einfach nicht oft genug schreiben, denn nicht selten bekommen wir etwas anderes erzählt...).
Viele Grüße,
Christian
von HeidiPower » 22.10.2016, 00:52
Hallo Zusammen,
das ist ja interessant. In den letzten Wochen habe ich immer wieder für diverse Dinge meinen Geldbeutel gezückt. Für den Wechsel der Basisplatte brauche ich z.B. Einmalhandschuhe, die
nicht steril sein müssen. GHD hat mir daraufhin eine Packung mit 100 Stück für 18,99 € geliefert mit dem Hinweis, dass ich das selbst bezahlen müsse. Das habe ich nur einmal gemacht und seit dem kaufe ich die Einmalhandschuhe immer im Drogeriemarkt für 3,99 €.
Ähnlich geht es mir mit der antiseptischen Lösung, mit der ich meine offene Bauchwunde spülen muss. Die Flasche "Serasept" hat 250ml und kostet 19,95 €. Auch das musste ich aus eigener Tasche bezahlen.
Mitterlweile weiß ich, dass ich auch einfach mit NaCl-Lösung spülen kann.
Dann brauche ich für die Plattenwechsel Einmalunterlagen. Auch die habe ich bisher selbst gezahlt,
ebenso wie Windeln für den Fall, dass die Platte undicht ist (vor allem auch aus Gründen der Sicherheit nachts!).
Wie verhält es sich mit diesen Hilfsmitteln?
Danke für Euren Rat!
Liebe Grüße,
Heidi
von doro » 22.10.2016, 08:54
Hallo Heidi,
Ich könnte mir vorstellen,dass Du die Windeln und die Einmalhandschuhe unsteril ( ginge es da nicht auch mit desinfizierten Händen? ) und auch die einmalunterlagen selber zahlen musst,weil Frage ist,ob die Teile notwendig sind.Die restlichen Dinge würde ich mir vom Hausarzt verordnen lassen,denn hier könnte man die Notwendigkeit einsehen.
Wenn ich bedenke,wie um Vorlagen in notwendiger Menge gekämpft werden muss, kann ich nachvollziehen, dass sie privat gezahlt werden müssen.
Ich habe gerade einmal das Gesamte mit den Augen der Krankenkasse gesehen
von Hanna70 » 22.10.2016, 10:38
Hallo Heidi,
ich denke auch, dass Du - bis auf die Lösung zum Spülen - die anderen Dinge selbst zahlen musst. Bei der Spüllösung muss Dein Arzt die Diagnose auf das Rezept schreiben, ansonsten musst Du auch die selbst zahlen. Die Diagnose auf dem Rezept ist bei einigen Medikamenten und Hilfsmitteln erforderlich. Einmalunterlagen, Einmalhandschuhe und Windeln sind in Deinem Fall für Dein persönliches Sicherheitsgefühl, aber eben nicht medizinisch notwendig. Da hilft wirklich nur, nach den preisgünstigsten Alternativen zu suchen. Ist leider so.
LG Rosi
von HeidiPower » 22.10.2016, 21:03
Hallo Ihr Zwei!
Klar, ihr habt Recht. Das ist medizinisch nicht notwendig. Im Krankenhaus wird es so gemacht und mir
wurde es so gezeigt. Also die Einmalhandschuhe nur durch desinfizierte Hände zu ersetzen, wird nicht gehen. Das wäre als würde ich mir nach einem "großen Geschäft" den Hintern mit meinen Händen abwischen. Sorry, dass ich es jetzt so grafisch schreibe, aber ich denke, ihr könnt Euch meine Situation so vielleicht besser vorstellen. Ohne die Unterlagen landet die ganze Soße dann auf dem Bett bzw. wo auch immer ich drauf liege - geht also auch nicht.
Aber egal, ich will mich nicht beschweren, nur sicherstellen, dass ich auch das bekomme, was mir zusteht - wie allen anderen auch. Ich habe ziemlich viele Probleme mit dem Arbeitsamt gehabt, die mittlerweile beigelegt sind. Daher bin ich nun immer skeptisch....
Lieben Dank für Euren Input!
Viele Grüße,
Heidi
von Hanna70 » 22.10.2016, 22:25
Hallo Heidi,
ich habe da grad etwas gefunden, das Dir evtl. helfen könnte. Das hat mir eine Mitarbeiterin meines Sanihauses gegeben. Vielleicht fragst Du in Deinem Sanitätshaus einmal nach einem
Antrag auf Kostenübernahme
Anlage 4 zum Vertrag über Versorgung der Versicherten mit zum Verbrauch bestimmten Pflegehilfsmitteln gem. § 78 Abs. 1 i.V.m. § 40 Abs. 2 SGB XI
Zu diesen Pflegehilfsmitteln gehören
saugende Bettschutzeinlagen-Einmalgebrauch
Fingerlinge
Einmalhandschuhe
Mundschutz
Schutzschürzern-Einmalgebrauch
Schutzschürtzen-wiederverwendbar
Händedesinfektionsmittel
Beantragt werden muss das bei der Pflegekasse. Mehr weiß ich darüber aber auch nicht, da das alles für mich nicht infrage kommt. Aber Versuch macht kluch!
LG Rosi
Flächendesinfektionsmittel
von Else » 23.10.2016, 09:06
Hallo.
Ja, mit Pflegestufe hat man einen Anspruch von 40 Euro im Monat (ist zumindest bei mir so, kann ich nicht generell verallgemeinern, aber ich meine, dass es diese gesetzliche Regelung gibt) für genau die oben aufgeführten Hilfsmittel.
Gruß
Else
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