von hexe69 » 01.07.2011, 15:58
danke dir minibonsai,genauso wie du es erklärt hast, haben mir das schon einige gesagt.
also werde ich mich durchsetzen,wobei ich denke das das eh alles erst nach der RV passiert, die ja schon in den nächsten tagen sein wird. aber lieben dank...
lg anja
von Skyfire » 01.07.2011, 19:12
MiniBonsai hat geschrieben:
Ach noch ein Hinweis: finanziell stehst du dich als Teilnehmer über die Rentenversicherung deutlich besser als die Arbeitslosen in so einer Umschulung.
MiniBonsai
von MiniBonsai » 01.07.2011, 19:38
Skyfire hat geschrieben:
Hi Mini,
danke das du mich dran erinnern musstest das man von der Rentenkasse mehr finanzielle Mittel bekommt als einer der ALG1 oder ALG2 bekommt
von Skyfire » 01.07.2011, 21:56
Hi Mini,
Gesetzlich gibt es m.E. keinen Anspruch auf die 5 Tage Mehrurlaub wegen Behinderung.
Und in unserer Schule wird das ebenso wenig anerkannt.
Wenn eure Schule das macht, ist das reine Kulanzsache.
Weil in dem Vertrag des AA steht das man die Umschulung 22 Monate gefördert bekommt mit so und sovielen Schulstunden, die man bei der IHK abzuleisten hat. Man darf maximal 10 % der ganzen 22 Monate Fehlzeiten haben, ansonsten wird man bei der Prüfung nicht zugelassen oder der Bildungsträger kann die Umschulung ohne Grund beenden.
Momentan bin ich auch in so einer kleinen Zwickmühle, habe knapp 5 % erreicht von den Fehlzeiten, durch Krankheit, durch Termine die ich vom AA oder Arge einhalten musste etc.
(geht ja nur in den Zeiten wo man Schule hat, denen ist es wurscht ob das wieder 2 Stunden sind die man fehlt und auf dein "unverschuldetes Konto" geht!!) und ich soll demnächst vorrausichtlich wieder mal operiert werden an der Hernie die sich am Stoma gebildet hat.
Nun hab ich wieder laufereien wo ich halt wieder mal regeln muss .. ist echt ein bescheidener Kreislauf, aber leider nicht abzuändern .. Ich pack das, zur Not geh ich sogar mit dem Kopf unterm Arm zur Schule und leg mich dort auf die vorhandene Krankenliege und verfolge dort den Unterricht als frischoperierte .. MIR WURSCHT!!
P.S. Herbert oder Biggi007, das wäre doch nun mal wieder so ein Fall für euch.
Bekommt ein Behinderter wärend der Umschulund die 5 extra Tage oder nicht?
Das würde mich ja interessieren, und wenn ja, könnt ihr mir direkt den Paragraphen raussuchen womit ich bei der Schule begründen kann bzw. auch bei der IHK und dem AA/Arge?
Vielen lieben Dank schon mal im voraus.
@Sky sorry da muß ich die berichtigen ich habe ein GdB von 100% und habe diesen 5 Tage mehr Urlaubsanspruch und wenn m ein neuer Chef der Meinung sein sollte mich zu kündigen dann muß er das mit Landesschwerbehindertendstelle in Hildesheim abklären ob das geht zumindest ist hier bei mir so.
Deswegen habe ich die probs eine stelle zu finden die mich einstellen :mad:
Lg Carsten
von biggen » 01.07.2011, 23:15
hallo,
ab 50% GdB bekommt man 5 tage mehr urlaub und unterliegt einem kündigungsschutz. so wurde es mir vermittelt, habe von meinem arbeitgeber (öffentlicher dienst) auch diesen Mehrurlaub bekommen.
biggen
von Biggi0001 » 01.07.2011, 23:31
Man muss unterscheiden zwischen einem Arbeitsverhältnis und einer ( ggf. "eher schullastig gelagerten" ) Umschulung.
Bei einem Arbeitsverhältnis gibts die 5 Tage Mehrurlaub - ich persönlich glaube aber nicht, dass sich das auf schulische Ausbildungen übertragen lässt, mir wäre jedenfalls dahingehend nichts bekannt.
Schüler in klassischen Schulen haben auch keine 5 Tage mehr Ferien, wenn sie schwerbehindert sind - Auszubildende in Betrieben aber schon.
Viele Grüße von Biggi
von MiniBonsai » 01.07.2011, 23:50
Skyfire hat geschrieben:Momentan bin ich auch in so einer kleinen Zwickmühle, habe knapp 5 % erreicht von den Fehlzeiten, durch Krankheit, durch Termine die ich vom AA oder Arge einhalten musste etc.
(geht ja nur in den Zeiten wo man Schule hat, denen ist es wurscht ob das wieder 2 Stunden sind die man fehlt und auf dein "unverschuldetes Konto" geht!!) und ich soll demnächst vorrausichtlich wieder mal operiert werden an der Hernie die sich am Stoma gebildet hat.
von MiniBonsai » 02.07.2011, 08:12
@hexe
Ich hab jetzt noch mal im Forum gekramt, denn vor einiger Zeit als es bei mir um die Umschulung ging, da hatte ich auch viele Fragen und hier nach Antworten gesucht.
Zu der Frage wegen dem Sonderurlaub hatte ich auch hier schon angefragt: http://www.stoma-forum.de/topic.php?id=7667 und weitere Fragen wegen Umschulung hier http://www.stoma-forum.de/topic.php?id=6415&
Vielleicht ist da noch was dabei, was dich interessiert? Oder auch für andere User interessant ist
MiniBonsai
von Skyfire » 02.07.2011, 09:24
Biggi0001 hat geschrieben:Man muss unterscheiden zwischen einem Arbeitsverhältnis und einer ( ggf. "eher schullastig gelagerten" ) Umschulung.
Bei einem Arbeitsverhältnis gibts die 5 Tage Mehrurlaub - ich persönlich glaube aber nicht, dass sich das auf schulische Ausbildungen übertragen lässt, mir wäre jedenfalls dahingehend nichts bekannt.
Schüler in klassischen Schulen haben auch keine 5 Tage mehr Ferien, wenn sie schwerbehindert sind - Auszubildende in Betrieben aber schon.
Viele Grüße von Biggi
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