von haida » 07.09.2011, 14:35
Hallo Leute,
ich habe mit der KK telefoniert. die möchten schon atest vom arzt haben, was ich auch von beiden (hausarzt und Proktologin) bekommen habe. der Sachbearbeiter hat gesagt, dass die vorschriften haben und evtl. werden die tage nicht bezahlt. das der urlaub keine verlängerung der arbeitsunfähigkeit ist. was soll das, ich habe mir die krankheit nicht ausgesucht. in oktober soll ich wieder operiert werden. da wollte ich jetzt die zeit nutzen meiner 82 jährige mutter zu besuchen. nach der op werde ich so schnell keine möglichkeit haben. die ärzte haben auch nur kopf geschüttelt. ich werde gerne wieder arbeiten, aber wenn es noch nicht geht?
lg. haida
von Häslein » 07.09.2011, 15:59
Liebe Haida,
ich kann mir gut vorstellen, dass es nach Vorlage der Atteste Deiner Ärzte und nach Angabe Deines Urlaubsortes und des Grundes kein weiteres Problem mit der Kasse gibt.
Irgendwie müsse die doch auch überprüfen, dass Du jetzt nicht gerade den super Aktivurlaub mit Extemsport planst... denn wer sowas alles könnte, sprich größere körperliche Belastungen freiwillig im Urlaub ausführen, der kann ja schlecht für diesen Urlaub gesundet und nach dem Urlaub wieder nicht arbeitsfähig sein... :feiern:
In solchen Fällen würde dann wohl tatsächlich das Geld für die Urlaubszeit abgezogen. Es geht einfach darum, Missbrauch vorzubeugen, damit nicht skrupellose Zeitgenossen Urlaub mit Maximalbelastung planen, der nicht mit dem Grund ihrer Arbeitsunfähigkeit übereinstimmen kann.
Aber DU zählst ja sowieso nicht zu dieser Gruppe.
Sicherlich ist es zusätzlicher Papierkram für Dich; das OK bekommst Du und so kannst Du beruhigt in den Urlaub starten.
Haida, ich wünsche Dir schon mal einen schönen Urlaub!!!!
LG v. Häslein
von sahnetörtchen » 07.09.2011, 23:05
Hallo Haida,
ich würd das auch noch mal mit Deiner KK besprechen. Ich steh ja jetzt vor der gleichen Sache: ich hab vorher meine KK angerufen und berichtet, das ich wegfahren möchte. Sie sagten mir dann, das sie einen Attest vom Arzt brauchen, der den Urlaub befürwortet. Dieses hat meine Ärztin mir ausgestellt und hab es noch am gleichen Abend an die KK gefaxt. Am nächsten Morgen kam schon der Anruf der Sachbearbeiterin, dass ich fahren darf.
Also, hör noch mal nach und schildere denen, wo Du hin willst.
LG und viel Glück
Klaudia
von Fuertefan » 14.11.2011, 14:29
Ich habe von der KK die Antwort bekommen: Urlaub in Deutschland ist ok, bei Auslandsaufenthalt wird nicht weitergezahlt. Dann hat mein Doc einen Brief aufgesetzt, daß keine Behandlungen / Termine für den Urlaub ausfallen oder verschoben werden müssen...dann gings auf einmal doch!
Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 12 Gäste
Die Inhalte von www.stoma-forum.de sind ausschließlich zu Informationszwecken bestimmt.
Soweit die Inhalte medizinische Informationen, Hinweise und Empfehlungen enthalten, sind diese zur Unterstützung, aber in keinem Fall als Ersatz für eine persönliche Beratung durch eine qualifizierte medizinische Pflegekraft (z.B. Stomatherapeutin) oder für eine Untersuchung oder Diagnose durch einen approbierten Arzt bestimmt.
Wenn Du uns unterstützen möchtest, freuen wir uns
über eine Spende (deren Höhe in eigenem Ermessen
liegt) zugunsten unseres gemeinnützigen Selbsthilfe-
vereins Stoma-Welt e.V.
Spendenkonto
Empfänger:
Selbsthilfe Stoma-Welt e.V.
IBAN.: DE09 5605 0180 0017 0474 16
BIC: MALADE51KRE
Institut: Sparkasse Rhein-Nahe