von donald » 27.03.2009, 10:28
Hallo Zusammen,
vor kurzem hat der Europäische Gerichtshof entschieden, dass in diesem Fall der Urlaub nicht vberfällt. Das BAG ist nunmehr nachgezogen.Zur Info zwei Auszüge:
BAG, Urteil v. 24.3.2009, 9 AZR 983/07
Ist der Arbeitnehmer aufgrund von Krankheit nicht in der Lage, seinen Urlaub innerhalb eines Kalenderjahres oder bis zum Ende des Übertragungszeitraumes im Folgejahr zu nehmen, besteht der Anspruch auf Urlaub weiter und erlischt nicht. Mit dem Urteil haben die Bundesarbeitsrichter Grundpfeiler des deutschen Urlaubsrechts erschüttert
Damit hat das BAG seine bisherige Rechtsprechung zu § 7 Abs. 3 und 4 BUrlG verworfen. Dort ist geregelt, dass der Urlaub grundsätzlich im laufenden Kalenderjahr, ausnahmsweise (bei dringenden betrieblichen oder in der Person des Arbeitnehmers liegenden Gründen) bis zum 31.3. des Folgejahres genommen werden muss. Deshalb ging das BAG bislang davon aus, dass der Urlaubsanspruch eines Arbeitnehmers, der wegen Krankheit nicht in der Lage ist seinen Urlaub rechtzeitig zu nehmen, verfällt.
Ich persönlich bin der Meinung, man sollte nun nicht direkt losziehen und auf sein Recht pochen, auch auf die Gefahr hin wieder gesteinigt zu werden, bin ich der Meinung, dass man nett fragen kann und wenn man ein flottes nein vom Arbeitgeber erhält auch mal den Ball flach halten sollte, auch wenn man im " Recht ist". Das muss jeder für sich Entscheiden, wieviel ihm/ihr sein Arbeitsplatz wert ist.
Anders sieht es aus, wenn das Kind eh schon im Brunnen ist, sprich man in der Kündigungsphase ist. Da gilt für mich, was Recht ist, soll auch Recht bleiben und mitnehmen was man kriegen.
Liebe Grüße
Birgit
von Biggi0001 » 29.03.2009, 17:58
Hallo Donald,
Ich persönlich bin der Meinung, man sollte nun nicht direkt losziehen und auf sein Recht pochen, auch auf die Gefahr hin wieder gesteinigt zu werden, bin ich der Meinung, dass man nett fragen kann und wenn man ein flottes nein vom Arbeitgeber erhält auch mal den Ball flach halten sollte, auch wenn man im " Recht ist". Das muss jeder für sich Entscheiden, wieviel ihm/ihr sein Arbeitsplatz wert ist.
von Yosie » 28.04.2009, 20:31
Hallo,
zu diesem neuen Urlaubsrecht habe ich eine Frage. Ich bin ja seit März 2008 krank geschrieben. Zur Zeit mache ich eine Wiedereingliederung, die am 08.05.09 beendet sein wird. Ich hätte auch nicht auf diesen Anspruch bestanden, aber meine Personalchefin sagte mir schon, dass mir nun noch 32,5 Tage Urlaub aus 2008 zustehen. Ausgezahlt wird er nicht, ich soll ihn nehmen.
Wie sieht das aus, kann ich den nun nehmen wann ich will? Mein Kollege meinte irgendwo gelesen zu haben, dass man den alten Urlaub sofort bei nächster Gelegenheit nehmen muss, ansonsten würde er verfallen. Das wäre mir nun dann auch zu schade.
Ich fänd das nun reichlich blöd jetzt 6 Stunden aktuell täglich zu arbeiten und dann wieder über 6 Wochen Urlaub zu machen. Mir wäre es lieber erst mal zu schauen wie mir die 8 Stunden Vollzeitarbeit bekommen, und dann nach einigen Wochen mal 1 - 2 Wochen Urlaub zu machen, oder dann ein paar Wochen halbtags zu gehen.
Weiß da jemand etwas zu?
Yosie
von Biggi0001 » 29.04.2009, 03:46
Diesbezüglich hat es eine Änderung gegeben, soweit mir bekannt ist, hier steht was drüber:
http://marktgilde.eckpunkt.de/images_do ... erz_09.pdf
Es handelt sich hierbei um ein Urteil des Europäischen Gerichtshofes, das Bundesurlaubsgesetz wird noch entsprechend angepasst werden müssen.
Vorher verfielen Urlaube grundsätzlich am 31.3, egal warum sie nicht genommen werden konnten.
Nun bleibt der Urlaubsanspruch bestehen, wenn er wegen langer Krankheit nicht genommen werden konnte.
Grundsätzlich bleibt es Dir überlassen, wann du Urlaub nimmst, natürlich in Abhängigkeit mit den Kollegen/Vorgesetzten und betrieblichen Erfordernissen oder Regelungen. Es gibt nur eine Vorschrift, daß einmal im Jahr ein zusammenhängender Urlaub zu gewähren ist.
LG Biggi
von Yosie » 29.04.2009, 07:34
Danke, soweit weiß ich das ja. Laut Urteil bleibt der Urlaub weil man ja mit Krankheit eben nicht die Möglichkeit hatte ihn zu nehmen. Aber nun hätte ich ja die Möglichkeit, kann der Arbeitgeber dann nicht in drei Monaten sagen: Ja sie hätten ihn ja längst nehmen können... nun verfällt er.
von G-H-L » 30.12.2009, 19:41
Yosie hat geschrieben:Danke, soweit weiß ich das ja. Laut Urteil bleibt der Urlaub weil man ja mit Krankheit eben nicht die Möglichkeit hatte ihn zu nehmen. Aber nun hätte ich ja die Möglichkeit, kann der Arbeitgeber dann nicht in drei Monaten sagen: Ja sie hätten ihn ja längst nehmen können... nun verfällt er.
von MiniBonsai » 31.12.2009, 10:43
Ich stehe ja vor dem gleichen Problem:
mein gesamter Urlaub für 2009 steht noch, ich bin seit Ende März krank geschrieben, bleibe auch deutlich über Ende März 2010 krank geschrieben, da noch eine weitere OP auf mich zukommt sobald die Wunde der Rückverlegung abgeheilt ist.
Ich habe also meinen Arbeitgeber angesprochen und er sagte, ich bekomme den Urlaub ausgezahlt... für die Monate wo ich noch kein Krankengeld (also noch normales Gehalt) hatte = Januar bis April.
Mein Anruf bei Verdi erbrachte, dass ich mcih damit zufrieden geben solle, da der Arbeitgeber sich auch auf die Hinterbeine stellen könne und den gesamten Urlaub verfallen lassen könne.
Die zur Zeit neuen Urteile würden sich nur darauf beziehen, wenn jemand aus dem Krank in die Rente geht und dann den Urlaub deshalb nicht mehr nehmen könne. Das sei aber bei mir ja nicht der Fall. Auch nicht, wenn ich aus dem Krank in eine Umschulung direkt gehen würde.
Er meinte, ich könne höchstens noch mal verhandeln, wenn ich das Geld habe und dann den Arbeitsvertrag auflösen würde wegen einer anderen Stelle oder wegen der Weiterbildung. Aber auflösen werd ich den nur, wenn ich wirklich was anderes habe.
Also habe ich nun angenommen und das Geld für den Urlaub Januar-April ausgezahlt bekommen. "Lieber den Spatz in der Hand als die Taube auf dem Dach".
Nun ja... wird schon alles werden.
Ich wünsche allen Erfolg im Kampf um das ihnen zustehende Recht.
MiniBonsai
von G-H-L » 31.12.2009, 16:47
MiniBonsai hat geschrieben:Mein Anruf bei Verdi erbrachte, dass ich mcih damit zufrieden geben solle, da der Arbeitgeber sich auch auf die Hinterbeine stellen könne und den gesamten Urlaub verfallen lassen könne.
von Yosie » 04.01.2010, 22:58
Also...
mein Arbeitgeber hat sich im Nachhinein sehr kulant verhalten. Ich bin mit Urlaubsansprüchen von insgesamt 67,5 Tagen wieder ins Berufsleben eingestiegen. Die konnte ich nach Absprache nehmen wie ich wollte. Normalerweise arbeiten wir im Laufe des Jahres Brückentage raus, da wir statt 37,5 immer 40 Stunden Wochen arbeiten, und so Weihnachten, Karneval etc. einige Tage frei bekommen. Da ich nicht gearbeitet hatte, nahm ich an dass ich nun an diesen Tagen hätte Urlaub nehmen müssen. Weit gefehlt, alle Krankentage waren mir mit 8 Stunden angerechnet worden. Nun genieße ich noch meinen vierwöchigen Weihnachtsurlaub und nehme noch 17 nicht genommene Tage mit ins neue Jahr. Bekam auch mein Urlaubsgeld noch für all diese Tage. Habe mich echt gefreut wie problemlos mein Arbeitgeber das alles geregelt hat.
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