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Verjährung des Sonderurlaubs für Kängurus? – Seite 2

Das Forum zum Erfahrungsaustausch rund um sozialrechtliche Themen, z.B. zur Schwerbehinderung, zum Bezug der Hilfsmittel, zu Zuzahlungen und vielen anderen Themen.

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15 Beiträge • Seite 2 von 21, 2

Verjährung des Sonderurlaubs für Kängurus?

Beitrag von Beutelmaus » 19.01.2009, 13:08

Hallo donald (netter Nickname),

mein AG ist nicht böse, sondern wenn es um die Rechte von Mitarbeitern geht, dann hält er sich nicht daran, so nach dem Motto: wer sich traut, kann doch klagen. Und die Zeit läuft für meinen Chef, denn einige Tage Urlaub sind bereits verfallen.

Die Berge die abgearbeitet werden müssen sind so groß, dass es fast unmöglich ist,überhaupt Urlaub zu nehmen. Deshalb habe ich alle Nachsorgeuntersuchungen und die OP (Portentfernung) in meinem Urlaub machen lassen. Eine sehr falsche Entscheidung.

Fazit: wenn ich meinem AG den kleinen Finger reiche, will er gleich die ganze Hand :angry:. Aus meinem Fehler kann ich nur lernen. Und es kann nur besser werden :D .

Schöne Grüße an alle Kängurus von
der "gebeutelten" Beutelmaus :D

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Beutelmaus

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Verjährung des Sonderurlaubs für Kängurus?

Beitrag von Beutelmaus » 19.01.2009, 13:15

Hallo Herbert,

es sind für 2006 2,5 Tage (Schwerbehinderung ab 01.06.2006) - hoffentlich richtig gerechnet, für 2007 5 Tage und für 2008 5 Tage. In Euros umgerechnet eine Menge Kohle :D .

Danke für die gute Nachricht. Herbert, Fehler machen ist menschlich und Du musst Dich nicht zu entschuldigen.

Werde weiterhin berichten, ob mein AG das auch so sieht oder ....

Lieben Gruß
Beutelmaus


hmengers hat geschrieben:Hallo,

nur ruhig. Da gibt es anscheinend ein Mißverständnis - und ich war dran beteiligt... . Die Beutelmaus hat einen Arbeitgeber, der ihr seit 3 Jahren den Zusatzurlaub wegen Schwerbehinderung vorenthält, also 15 Tage. Ehrlich gesagt. Das habe ich nur am Rande gelesen. (Mea culpa :(

DAS ist was ganz anderes als nur der Verfall von Urlaubstagen. Da verjährt zuerst einmal nix. Das ist ein Anspruch nach SGB IX und diese Ansprüche verjähren nach SGB X erst nach VIER Jahren (gerechnet vom Jahresende, in dem der Anspruch entstanden ist). Den kannst Du noch geltend machen und z.B. mit dem AG ausmachen, dass diese ausgezahlt werden (Sind immerhin 3/4 Monatsgehälter). Dann hätten beide was davon, der AG, weil seine Mitarbeiterin nicht in Urlaub ist, wenn er sie braucht und Du, weil das dem Konto gut tut. :)

Herbert

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Beutelmaus

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Verjährung des Sonderurlaubs für Kängurus?

Beitrag von donald » 20.01.2009, 10:26

Hallo Ihr Beiden,

tja, da muss ich leider wieder zu kommentieren.

Für mich hört es sich so an als wenn hier eine Front gegen den AG aufgemacht wird, hier rechtlich hin und her diskutiert wird, über Urlaubsansprüche; und Beutelmaus und Ihr AG liegen schon längst im Krieg.


Nun gibt es aus meiner Sicht mit dem Umgang mit dem AG folgender Umgang.

Ich irre mich, und es gibt gar keine Probleme, na, dann einfach nachfragen.

Wenn das Verhältnis schon etwas angeknackst ist, würde ich mir die Frage stellen, wie wichtig bin ich für die Firma und wie wichtig ist mir der Urlaub?

Wenn eh schon Krieg zwischen Dir und Deinem AG besteht, na dann aufi in den Kampf. Nur frag Dich vorher, ob Du dafür die Kraft hast, denn hier braucht man Nerven.

Liebe Grüße
Birgit

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donald

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Verjährung des Sonderurlaubs für Kängurus?

Beitrag von hmengers » 20.01.2009, 11:51

Hallo Birgit,

(Ich war fast 30 Jahre Arbeitgeber). Was würdest Du sagen/machen, wenn Dein Arbeitgeber Dir das tariflich zustehende Urlaubs-/Weihnachtsgeld einfach nicht auszahlen würde oder die Krankenkasse würde Dir das Krankengeld einfach um die Hälfte kürzen, obwohl es Dir gesetzlich zusteht? Gesetz ist nun mal Gesetz und daran müssen sich alle halten. Es gibt nun mal keine Sonderregelungen für Leute, die besonders schlau oder besonders rücksichtslos sind.

Herbert,

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hmengers

ehemaliges Mitglied

Verjährung des Sonderurlaubs für Kängurus?

Beitrag von Beutelmaus » 20.01.2009, 13:55

Hallo Birgit,

einen Kampf gegen den AG zu führen, ist und war nie meine Absicht. Ganz im Gegenteil. Ich wollte so schnell wie möglich wieder arbeiten und die Leistung erbringen, die man von mir als Nicht-Behindi gewöhnt war. Meine Arbeit bereitet mir Freude und sehr viel Spaß.

Nach meiner Krankheit war ich sehr froh, wieder an meinem Arbeitsplatz zurückzukehren. Mein Chef sagte folgendes:

„Wir wissen nicht, ob Sie weiterhin bei uns beschäftigt sind. Sie hätten auch nach den 6 Wochen Krankheit einen gelben Schein reinreichen müssen.“ Mein Hausarzt, die Krankenkasse, die Sozialarbeiterin aus der AHB waren alle anderer Meinung und deshalb konnte ich, auch wenn ich es gewollt hätte, eine schriftliche Krankmeldung vorzulegen. So habe ich mich telefonisch bei dem AG gemeldet und ihn über den Verlauf meiner Krankheit regelmäßig informiert.

Mit dem Druck von meinem AG („Wann kommen sie endlich arbeiten?“), mit dem Druck der KK im Nacken („Wann wird Ihre Behandlung abgeschlossen sein?“) bin ich 4 Wochen nach Beendigung der AHB wieder zur Arbeit gegangen. Den Krebs besiegt zu haben, war ein Riesenerfolg, den ich mit meinen Chefs und mit meinen Arbeitskolleginnen teilen wollte. Bis zu dem Zeitpunkt dachte ich, dass mein Chef mich unterstützt und auf mich wartet – er hat seine Frau mit einem Blumenstrauß und Genesungswünsche zu mir nach Hause geschickt. Wir haben uns nett unterhalten und worüber? Natürlich über meine Krankheit und die Chemo, inmitten der ich mich zu dem Zeitpunkt leider noch befand. Oder war es nur ein Kontrollbesuch und sie wollte doch so gerne eine Fernreise (wie ich es später erfahren habe) mit ihrem Mann unternehmen?

Mein Chef wollte folgendes:

Einen neuen Arbeitsplatz im Keller für mich einrichten ( konnte in der Wiedereingliederung in den ersten Wochen nur 4 Std. täglich arbeiten und so viele freie Arbeitsplätze vormittags hätte er angeblich nicht gehabt; außerdem kostet das Einrichten eines Arbeitsplatzes sehr viel Geld – auf den Gedanken einen Zuschuss zu beantragen weil er mich als Behindi beschäftigt, habe ich ihn gebracht); auf Wechselschicht sollte ich mich schon einmal einstellen (er wollte, dass das Büro bis abends spät besetzt ist); meine Arbeitskolleginnen haben mich unterstützt und mir gesagt: „du hast einen Arbeitsplatz und du arbeitest nur morgens“

Der Chef wollte testen, ob ich im Finanzbuchhaltungsbereich (mit Gehaltsanpassung nach unten, logisch) oder wie vor meiner Krankheit im Jahresabschlussbereich eingesetzt werden kann (die enormen Rückstände sind im JA-Bereich, weil keine Vertretung eingestellt wurde.

Die ersten Abschlüsse, die ich von meinem Chef bekommen habe, waren die, die keiner während meiner Krankheit machen wollte – den einen Abschluss habe ich vor meiner Krankheit angefangen: Das ging so einige Wochen bis eine Kollegin meinen Chef sagte, dass sie es nicht für richtig findet, wie meine Einarbeitung nach langer Krankheit erfolgt. Sie hat mich sehr unterstützt und ohne ihre Hilfe und die Unterstützung des gesamten Teams hätte ich es nicht geschafft (in 3 Monaten habe ich massiv abgebaut und mein gesundheitlicher Zustand hat sich bedeutend verschlechtert – war leider nicht zu übersehen).

Über die Nachsorgeuntersuchungen habe ich meinen Chef von Anfang an informiert und in meiner Freizeit oder Jahresurlaub machen lassen (alle Ärzte wollten mich krankschreiben – ich war sehr dankbar wieder eine Stelle zu haben und wollte deshalb meinem AG entgegenkommen und mein Behindi-Status nicht ausnutzen).

Der Druck von den Chefs wurde immer gewaltiger (für zwei Kolleginnen (Vollzeit) die in Mutterschutz gingen, wurde niemand eingestellt) und sie wollten mir keinen Jahresurlaub mehr genehmigen: “ Frau Beutelmaus und wann wollen Sie die Rückstände aufarbeiten?“ Daraufhin habe ich meinem Chef auf die zusätzlichen Tage Urlaub angesprochen und eine Kopie meines Schwerbehindertenausweises vorgelegt. Ab dem Zeitpunkt hatte ich wenigstens keine Probleme mehr, einen Tag Urlaub zwischendurch genehmigt zu bekommen. Leider ist die Anzahl der Urlaubstage auf meiner Gehaltsabrechnung bis heute nicht korrigiert worden!

Es ist mir klar, dass ich Fehler gemacht habe. Ich bin viel zu früh arbeiten gegangen. Die Wiedereingliederung habe ich bei 6 Stunden abgebrochen, weil ich meinem AG keinen festen Termin sagen konnte, wann ich wieder Vollzeit arbeiten kann. Aus lauter Verzweiflung habe ich einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente gestellt, der nach mehr als einem Jahr Wartezeit abgelehnt wurde. Der Gutachter der Rentenversicherung hat nach einem 1 Jahr festgestellt, dass ich mehr als 6 Stunden tägl. arbeiten kann und ´100 %-ig gesund bin , worüber ich mich eigentlich sehr gefreut habe. Wie es vor einem Jahr aussah, interessierte nicht! Die finanziellen Einbußen durch meine Krankheit waren schon bis zu diesem Zeitpunkt enorm. Dazu kommen nicht bezahlte Überstunden und keine Gehaltserhöhung seit fast 7 Jahren!

An meiner Kondition habe ich hart gearbeitet und sehr gute Ergebnisse durch Sport, Bewegung, vernünftige Ernährung und Erfahrungsaustausch (mit euch Kängurus) erzielt. Eine positive Einstellung zum Leben, Hobbys und die Schmunzelecke aus dem forum haben mir sehr geholfen. An dieser Stelle, Chief, Monsti, Renate, wukasisumo, Beutelratte herzlichen Dank für eure Mails und positiven Gedanken, die ich in den letzten 2 Jahren bekommen habe. Auch wenn ich zurzeit einige Probleme im privaten Bereich lösen muss, so werde ich ganz bestimmt kämpfen: für meine Gesundheit, für die wahre Liebe und einen guten Arbeitplatz. Ich bin fest davon überzeugt, derjenige der Todes- und Existenzängste erfolgreich überwunden hat, ist ein Kämpfer, der so schnell nicht aufgeben wird.

Einen schönen Tag wünscht euch allen
die kämpfende Beutelmaus


@ Herbert,
herzlichen Dank für Deine kompetente und schnelle Hilfe.


P.S. Es ist ein sehr langer Beitrag geworden, mit dem ich hoffentlich anderen Betroffenen etwas Mut machen kann.

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Beutelmaus

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