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Verlängerung SB-Ausweis nach Heilungsbewährung – Seite 2

Das Forum zum Erfahrungsaustausch rund um sozialrechtliche Themen, z.B. zur Schwerbehinderung, zum Bezug der Hilfsmittel, zu Zuzahlungen und vielen anderen Themen.

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33 Beiträge • Seite 2 von 41, 2, 3, 4

Verlängerung SB-Ausweis nach Heilungsbewährung

Beitrag von Frank38 » 02.03.2011, 11:29

Hallo Blondie,

wieviel % meinste bekommst du noch, du hast doch deine RV hinter dir, das mit dem Krebs spielt keine rolle der ist ja aktuell erstmal weg und das dies nach einem Jahr geprüft wird liegt an deiner RV, das Amt bekommt sowas ja auch gemeldet ob dein Gesundheitszustand sich gebessert hat oder nicht. Wieviel % haben sie dir denn zugesagt?

lg Frank

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Frank38

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Verlängerung SB-Ausweis nach Heilungsbewährung

Beitrag von Blondie55 » 02.03.2011, 12:24

Hallo Frank,
bis jetzt habe ich noch keine Aussage auf meinen zukünftigen BHG.
Ich warte seit ca. 2 Monaten auf das Ergebnis der Nachprüfung.

Wie Waltraud schon schrieb, hat man bei Darmkrebs eine Heilbewährung
von 5 Jahren. Also 100% BHG.
Gott sei Dank ist von dem Krebs nichts in Sicht, aber ich habe engmaschige
Kontrolluntersuchungen und mein Port muss auch noch drin bleiben.

Ja, die RV habe ich überstanden, aber immer noch Probleme. :wc:
Wer weiss, ob das überhaupt noch mal richtig was wird.
Ich hatte ein endständiges Stoma und es war überhaupt nicht sicher ob
man rückverlegen kann.
Von daher war meine Frage warum ich nicht, wie wohl alle anderen mit
ähnlichem Krankheitsbild, von vorn herein ein BHG 100% für 5 Jahre erhalten
habe. :confused:

LG
Blondie55

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Blondie55

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Verlängerung SB-Ausweis nach Heilungsbewährung

Beitrag von Edie » 13.03.2011, 19:18

Also, das zur allgemeinen Information.

Ich habe nun wegen des SB vom Versorgungsamt, eine Abteilung des Sozialamtes (jedenfalls bei uns) folgenden Bescheid bekommen.
Ich hatte 100% und bin jetzt nach der RV auf 60% zurückgestuft worden.

"Der Ausweis kann bis 4/2015 maximal verlängert werden.
Folgende Gesundheitsstörungen liegen vor:
1)Enddarmerkrankung (in Heilungsbewährung)
2)Fibromyalgiesyndrom"

Wobei 2. nicht ausschlaggebend ist.


Gruß
Edie

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Edie

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Verlängerung SB-Ausweis nach Heilungsbewährung

Beitrag von HeikeF. » 13.03.2011, 20:38

Da kann ich ja nur sagen, willkommen um Club der Fibros.
Eine Krankheit, die frau echt nicht gebrauchen kann.
Und es stimmt, bei dem GdB macht es nicht wirklich viel aus.
:winke:

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HeikeF.

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Verlängerung SB-Ausweis nach Heilungsbewährung

Beitrag von Blondie55 » 13.03.2011, 22:38

Danke für die Info!

Habe immer noch keinen Bescheid vom Versorgungsamt.
Meinen Antrag auf Nachprüfung hatte ich am 28.12.10. abgeschickt.

Inzwischen weiss ich aber warum der Bescheid so lange dauert.
Bekam die telefonische Auskunft, das mein Hausarzt meine Unterlagen
erst Mitte Februar dem Amt zugesendet hat.

Sollten mir auch 60% zugesprochen werden, fallen wohl die 5 zusätzlichen
Urlaubstage weg?
Irgendwie brauche ich die, denn ich muss immer noch alle 3 Monate zur
Blutuntersuchung, sowie 2x MRT und 2x Sonografie im Jahr.

Ich warte es mal ab, mal sehen was kommt.

LG
Blondie55 :winke:

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Blondie55

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Verlängerung SB-Ausweis nach Heilungsbewährung

Beitrag von Webkänguru » 14.03.2011, 08:25

Hallo Blondie,

ab einem GdB von 50 stehen dir alle üblichen Nachteilausgleiche zu, auch die 5 Tage extra Urlaub.

Viele Grüße,
euer Christian

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Webkänguru

Moderator

Verlängerung SB-Ausweis nach Heilungsbewährung

Beitrag von hmengers » 14.03.2011, 11:57

Irgendwie brauche ich die, denn ich muss immer noch alle 3 Monate zur
Blutuntersuchung, sowie 2x MRT und 2x Sonografie im Jahr
Hallo Blondie,

das sind Krankheits- und keine Urlaubstage.

herbert

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hmengers

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Verlängerung SB-Ausweis nach Heilungsbewährung

Beitrag von Blondie55 » 14.03.2011, 17:17

Hallo Christian,

Vielen Dank für die Info. :)

@ Herbert
wie meinst Du das? :)
Soll ich mich für die Untersuchungstage krankschreiben lassen?
Ich glaube das machen die Ärzte nicht!?

LG
Blondie :winke:

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Blondie55

Mitglied

Verlängerung SB-Ausweis nach Heilungsbewährung

Beitrag von hmengers » 14.03.2011, 17:29

Hallo Blondie,

wenn Du ambulante Arzt-(KH-Besuche) nicht so einplanen kannst, dass diese außerhalb Deiner Arbeitszeit stattfinden, was ja z.B. bei einer MRT auch aus technischen Gründen nicht möglich ist hast Du - auch ohne "gelben Zettel" - Anspruch auf Freistellung von der Arbeit. Das ist auch in den meisten Tarifverträgen explizit geregelt. Eine gute Übersicht zum Thema findest Du in einem Merkblatt der IHK Aachen.

Herbert

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hmengers

ehemaliges Mitglied

Verlängerung SB-Ausweis nach Heilungsbewährung

Beitrag von Björn Lehmann » 14.03.2011, 19:55

@ all

Ich möchte nur etwas generelles klar stellen. Es gibt beim GdB (Grad der Behinderung) keine % (Prozente), sondern nur den Grad. Das kann schnell mal zur Irreführung führen.

Bitte gewöhnt Euch daran :ballon:

Freundlichst Bo

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Björn Lehmann

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